Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 16 (21.4.1869)
- Date
- 1869-04-21
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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307 Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 8. April. Der Ausschuß für das Iustizwesen des Bundesraths hat wie die „C. S." meldet, über den Antrag des Reichstags wegen Aufhebung der aus dem religiösen Bekenntnisse entspringenden Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte schriftlichen Bericht erstattet. Der Ausschuß hat die Competenzfrage entschieden bejaht, da es sich hierum staatsbürgerliche Rechte handelt und was die Opportunität betrifft, so wurde sie zwar nicht unbedingt zugegeben, ja hinsichtlich der Einsührung neuer Förmlichkeiten für die Eidesleistung geradezu geleugnet, die für diese Angemessenheit geltend gemachten Gründe behalten jedoch das Uebergewicht, selbst auf die Gefahr hin, daß mit dem offenbaren Proclamiren dieses Grundrechts eine Bahn betreten werde, die bei der Berathung der Bundesverfassung von den verbündeten Regierungen bekämpft und absichtlich gemieden worden ist. Der Ausschuß schlägt dem Bundesrathe folgenden Gesetzentwurf vor: Wir re. 2c. „ der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntniß, insbesondere ist die Fähigkeit zur Theilnahme an der LandeS-Provinzial-KreisamtS- oder Gemeinde-Vertretung, Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter von dem religiösen Bekenntniß nicht abhängig. Auf die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten übt das religiöse Bekenntniß keinen Einfluß. — Einrichtungen oder Vorschriften, welche mit der Rettgionsübung im Zusammenhänge stehen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt." Berlin. Für die aus Rußland nach Berlin kommenden polnischen Juden wird, wie die „V. Z." meldet, ein Asyl errichtet, in welchem für ihre Reinigung, genügende Nahrung und anderweitige Bekleidung Sorge getragen werden soll. Der Hauptzweck aber bleibt, daß die Aufgenommenen sich verpflichten, nach Amerika auszuwandern, um dort einer reellen und anständigen Lebensweise wiedergegeben zu werden. Die Uebersahrtskost'en werden durch ein Banquierhaus an Ort und Stelle, die ersten Mittel zum weiteren Fortkommen in der neuen Heimath durch Anweisung auf dortige Banquierhäuser gezahlt. Das provisorische Comite dieses Vereins besteht aus namhaften Berliner Persönlichkeiten, und da es auch an Mitteln zur Ausführung des Unternehmens nicht fehlt, so wird dasselbe j in nächster Zeit zur Verwirklichung gelangen.! Schwerin a. d. W. Vor uns liegt der zweite Bericht! der Jean Benda'schen Waisen-Anftalt für Knaben in! Schwerin a. W. Nach demselben erfreut sich diese i Anstalt eines immer größeren Aufschwungs. Die Einj | nahmen betragen 1073 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf.: die j Ausgaben 1025 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf. . Oesterreichischer Kaiserstaal. Wien. Se. Maj. der Kaiser hat dm FabrikSbesitzer A. M. Pollak als Ritter des Ordens der eisernen Krone 3. Claffe den OrdenSstatutm gemäß in den Ritterstand mit dem Prädikate „von Rudin" zu erhehen geruht. Wien. Ein Theil der jüd. Bevölkerung Wiens war zum Paffafeste in unangmehme Aufregung versetzt. Viele hattm nämlich bereits vor längerer Zeit mit Mazzothhändlern Lieferungen von Mazzoth zu" .18 kr. per Pfund abgeschlossen. In den letzten Tagen steigerte sich aber der Begehr und die Nachfrage nach Mazzoth so bedeutend, daß der Curs derselben auf 31 kr. per Pfund stieg. Unter folchm Umständen wollten die Händler die Differenz von 13 kr. per Pfund nicht verlieren und die bedungenen Lieferungen sistiren. Da versteht sich's denn von selbst, daß großes Klagen enistand. Ein Theil der ohne Mazzoth angstvoll dem herannahenden Paffahfeste Entgegenfehenden eilte zur Polizei und bar um Hilfe! Allein die Polizei hat keine Mazzothbackerei und auch keine Mittel, die Händler zur rechtzeitigen Lieferung zu verhalten; zur Durchführung eines Prozesses war die Zeit zu kurz und man mußte nun um jeden Preis das" ungesäuerte Brod kaufen und sich gegen den wortbrüchigen Lieferanten den Regreß Vorbehalten. Die hiesige israelitische Gemeindebibliothek wird einem Beschlüsse der israelitischen Cultus- Gemeinde - Repräsentanz zu Folge der kaiserl. Universttätsvibliolhek überlassen werden. An die näher zu vereinbarende Uebergabe werden indeß gewisse Bedingungen geknüpft, wie die Aufstellung in einem abgesonderten lltaume, das Einbindm der Bücher u. f. w. wogegen die Repräsentanz die Ordnung und die Katalogisirung der Bibliothek in der bei der kais. Bibliothek üblichen Weise besorgen will. Prag. In der hiesigen Israeliten - Gemeinde ist die Bildung eines Vereins zur Erweckung des religiösen Sinnes unter den Juden und zur Förderung des jüdischen Wissens im Werke. Ein Eomit« ist mit der Abfassung der Statuten dieses Vereins beschäftigt, welcher ein Denkmal zur Erinnerung an dm kürzlich verschiedenen gelehrten Rabbiner und Lehrer an der Talmud-Thora-Schule, Herrn Juda Teweles, bilden soll. Holland. Amsterdam. Der Prinz und die Prinzessin Heinrich der Niederlande haben zwei Preise für die Lotterie zu Gunsten des Vereins „zur Beförderung von Handwerken unter den Israeliten" dahier geschenkt. (N. I. W.)