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Der Israelit · 1869-04-21 · Heft 16 (21.4.1869) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 16 (21.4.1869)
Date
1869-04-21
Page
– (sequence 4)
Language
German
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300 nicht gefehlt haben mag, sich von solcher Demonstration fern gehalten haben. Die Folgerung wird also wohl nicht zu kühn sein, daß der Schwerpunkt der Gemeinde viel eher in dem Stamme der 3000 Nichtunterzeichneten, als in dem winzigen Häuflein der 124 zu suchen ist und daß die in der Adresse vertretene Ansicht über die Gestaltung des Cultus sich außerhalb jedes lebendigen Zusammenhangs mit den religiösen Grundanschauungen der Majorität befindet. Für diese bedarf es auch kaum einer Widerlegung der tatsächlichen Unrichtigkeit der Adresie, hinsichtlich der den Vorstehern zum Vorwurf gemachten Uebergriffe in die Finanz und Cultus angelegenheiten der Gemeinde. „Vorstand und Repräsentanten haben durch das Landesgesetz wie durch das Specialstatut der Gemeinde die ausschließliche Competenz, im Falle ihres Einverständnisses untereinander, in diesen Angelegenheiten die entscheidende Bestimmung zu treffen, ohne an die Einsprache irgend eines internen Organs oder au die Genehmigung einer Aufsichtsbehörde mit Ausnahme des Falles der Einführung neuer Auflagen und der Contrahirung der Anleihen — gebunden zu sein. Die Regierung selbst hat diese Machtvollkommenheit der Gemeindebehörden in Bezug aus Regelung der inneren CultuSangelegenbeiten der neuen Synagoge bei Gelegenheit eines srühern Potestes von gleicher Tendenz wie die gegenwärtige Adresse, durch einen Erlaß vom 24. Februar 1665 ausdrücklich anerkannt, und Vorstand und Repräsentanten, welche in diesem Punkte, in vollkommenem Einverständnisse sich befinden, können in Ausübung ihrer Machtbefugnis in der That keinen andern Standpunkt einnehmen, als: den in der Majorität der Gemeinde herrschenden und in den Wahlen zum unverkennbaren Ausdruck gelangenden Ueberzeugungen gerecht M werden, dagegen einseitigen Parteieiser. der nach den entgegengesetzten Extremen drängt, besonnen und fest zurückzuweisen. Nichts begründet das Mißtrauen,,daß die Gemeindebehörden ihre Aufgabe in einem andern Sinne fassen und lösen werden: Der Geist versöhnlicher Vermittelung, welche die 15jährige Verwaltungsperiode seit der Reorganisation der Gemeinde characterisirt, ist vielmehr Bürge dafür, daß Einrichtungen, die dem religiösen Bewußtsein der Gesammtgcmeinde zuwiderlaufen, hier keine Stätte finden werden. Freilich den subjectiven Anschauungen einer ganz isolirten Gruppe von Gemeindemitgliedern, wie sie sich in der vorliegenden Adresse 'kundgeben, wird bei ihrem verschwommenen liberalkonservativen Mischcharacter schwerlich dabei Rechnung getragen werden können. „Demungeachtet wird auch diese Minorität irgend einem Gewissenszwange nicht unterliegen, denn die Gemeinde bietet durch zahlreich vorhandene Veranstaltungen auch für sie Raum genug, einen nach ihren Grundsätzen gestalteten Cultus zu pflegen. Im Gegentheil wäre es der härteste Gewissenszwang für die Majorität, einer dissentirenden Minorität zu Liebe, auf Einrichtungen zu verzichten, in denen ihr religiöses (?) Bedürfniß eine volle und angemessene Befriedigung findet." — Auf diese hochweisen, größtentheilö aus der Luft gegriffenen Worte der Partei-Joel antwortete die Minorität mit einem Artikel: „Die Adresse vom 9. Februar betreffs der neuen Synagoge" folgendermaßen : Die Wirkung des Artikels in Nr. 133 Ihres geschätzten Blattes (der Schlesischen Zeitung) ist vielleicht eine andere, als die beabsichtigte; uns wenigstens hat dis Enthüllung der Operationspläne der Majorität überzeugt, daß die 124 Petenten ein unzweifelhaftes Recht beansprucht haben und, abgesehen von dem Ton jener Adresse vom 9. Februar, bekennen wir uns hiermit offen zu deren Inhalt. — Wir acceptiren zunächst die Bezeichnung liberal-conservativ gern für die Bestrebungen, welche conservativ in re, liberal in inock» sind, und weisen darauf hin, daß die bei ihrer Bildung mit „verschwommenen Mischcharacter" bezeichnete politische Partei schließlich die einzig lebensfähige geworden ist. Dem beschränkten Raum dieser Zeitung hat es jener Verfasser allein zu danken, daß wir uns in den engsten Grenzen der Erwiderung halten; daß wir beispielsweise bei seiner Lobeöhymne aus die im Geiste versöhnlicher Vermittelung in einer 15jährigen Verwaltungsperiode wirkende Gemeinde-Verwaltung ihn nicht nach der Zahl gemeinnütziger Schöpfungen fragen, welche dieser Verwaltungsperiode ihr Entstehen verdanken. — Es wird von dem Verfasser jenes Ar- ' tikels für überflüssig erachtet, die thatsächlichen Unrichtigkeiten der Adresse hinsichtlich der Uebergriffe der Vorsteher in die Finanz- und Cultusangelegenheit der Gemeinde zu widerlegen. Es ist also nicht wahr, daß zur Vollendung des Synagogenbaues bedeutend größere Summen erforderlich sein werden, als veranschlagt sind? es ist nicht wahr, daß die Anfertigung eines kostspieligen Orgel-Instruments in Auftrag gegeben worden? Man antworte uns mit einem strikten „Nein," wenn man kann. Sprechen denn aber diese nackten Thatsachen nicht beredter für die wirklichen Absichten der derzeitigen Majorität, als alle gegnerischen Phrasen, nämlich die Absicht aus, mit der Einrichtung des Cultus in dem neuen Tempel jede auch die berechtigst Opposition überrumpeln und Mn fait accompli zu schaffen, ehe sie laut geworden ist? — Von Principalster Bedeutung für jedes Gemeindewesen ist aber die in dem Artikel in Anspruch genommene ausgedehnteste Machtvollkommenheit der Vorstände, und wir bitten unsere Leser, keines der folgenden Worte zu übersehen: „Vorstand und.Repräsentanten haben durch das Lan-

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