Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 15 (14.4.1869)
- Date
- 1869-04-14
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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282 die Priester und Propheten, ob vielleicht diese, wegen ihrer heiligen, göttlichen Sendung , ihre Frauen vernachlässigen oder hintenansetzen durften, -einer speciellen Untersuchung unterwerfen. Doch hier tritt uns bald die überraschende Erscheinung vor die Augen, daß je größer und gottdurchdrungener die Person war, desto inniger auch sein Verhältnis zu seiner Gattin sich gestalten muß. Wenn nun Gott selbst zu seinem Volke Israel sich, um seiner höchsten Liebe und Zuneigung ju ihm den klarsten Ausdruck zu geben, unter keinem andern Bilde zu erkennen gibt, als in dem Verhältnisse eines zärtlichen Gemahls zu einer ihm stets treuergebenen Gattin; wenn bei dem Abfall von ihm und der Hinneigung zum Götzendienste Israel gleichsam der niedrigsten Unkeuschheit und des Ehebruchs bezüchtigt wird, und die Priester als die Vermittler und die Repräsentanten des Volkes, es zu vertreten bei Gott die Aufgabe hatten: so mußten diese gerade, um durch sie den Willen Gottes beim Volke zu vermittle» und seine beabsichtigte innige Vereinigung mit ihm zu veranschaulichen, eine Ehebündniß eingehen, in welchem voraussichtlich die höchste Harmonie, Einheit und gegenseitige Liebe herrschen konnte. Darum darf der Priester nur unbescholtene Personen, denen kein Makel anhaftet, heirathen. Mit Recht werden ihm (3 Mos. 21, 7) ruu unzüchtige, n^n entwcihete oder auch ntcou geschiedene Frauen zur Ehe verboten. Denn eine Ehe mit solchen berüchtigten Personen kann keine innige vorwurfsfreie sein, sie kann vielmehr sehr leicht Veranlassung zu gegenseitiger Abneigung und zur größten Unheil stiftenden Zwietracht werden. Darum gehört selbst eine „Geschiedene" und eine in diese Kategorie. Denn die letztere, weil sie von ihrem, sie zu ehelichen, verpflichteten Schwager aus irgend einem, sie in ein ungünstiges Licht stellenden Grunde verschmäht worden ist, — und darum gleicht auch diese einer Unzüchtigen und Entweiheten — oder wenn sie auch sich des unbescholtensten Rufes erfreut, so konnte sie vielleicht noch immer eine geheime Zuneigung zu ihrem, sie verweigernden Schwager haben, weßhalb kein Priester sie heirathen darf. Denn da ihr Sinn einmal auf ihren Schwager gerichtet war, so kann ihre Liebe zu keinem Anderen mehr eine reine vollkommene sein. Dasselbe gilt auch von der geschiedenen Frau. Ihr erster Mann hat sich aus dem Grunde von 'hr scheiden lassen, (5 Mos. 24, 1) 12-1 nny na «so '2 „weil er an ihr etwas Tadelnswerthes entdeckt hat." Sie kann daher noch immer ihrem gewesenen Gatten zugethan bleiben, obwohl dieser sie verschmäht hat und darum bleibt sie ebenfalls von der Ehe mit einem Priester ausgeschlossen. So wie bei jener der auf sie Anspruch habende Schwager als auch bei der Geschiedenen die Männer noch am Leben sind — zu denen beide noch immer Neigung habe« können: so kann ihre Liebe zu einem andern Mann, wie bereits erwähnt, keine vollkommene -sein. Doch eben darum darf ein gewöhnlicher Printer eine Wiltwe heirathen. Denn da bei dieser fcfcer Makel von selbst wegsällt und der Gegenstand ihrer früheren Liebe nicht mehr unter den Lebenden sich befindet: kann sie in einer zweiten Ehe mit ganzem Herzen und ungetheilter Zuneigung sich ganz ihrem zweiten Manne wieder hingeben. Eine solche, mit einem gewöhnlichen Priester geschlossene Ehe kann daher allen Anforderungen eines zärtlichen Ehebündnisses von Neuem wieder genügen. Doch anders der Hohepriester, der nur eine reine, geistige und ehrbare Jungfrau heirathen darf. Denn da dieser bei Gott ganz Israel zu vertreten und demnach die innigste Harmonie zwischen Ihm und Seinem Volke herzustellen die Aufgabe hatte: so mußte zuvörderst in seinem Hause der größte Friede, die reinste Liebe herrschen, die aber nur in dem Besitze einer keuschen und unbescholtenen Jungfrau gipfeln kann. - (Fortsetzung folgt.) Aeitrrngsrraehrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Stuttgart. In Folge der vom 16.—18. März vorgenommenen Maturitätsprüfung ist Leopold Löwen st ein, Sohn des Lehrers und Vorsängers in Heilbronn, vom kgl. Studienrathe zum academische» Studium der mosaischen Theologie ermächtigt worden. Der junge Mann, der schon während seiner Gymnasialstudien fast immer der Primus in jeder Elaste war, hat unter den etwa 50 Examinanden dieser Promotion die beste Prüfungsnote erhalten und dürfte, wie auch die rabbinischen Zeugnisse über ihn sich äußern, dereinst dem Rabbinenstande Ehre machen, wenn er in seinem Studium und in seinem Wandel, wie bisher, fortfährt. Stuttgart. Bei der am 1. April auf hiesigem Rathhause stattgehabten Wahl zweier israel. Kirchenvorsteher, wurden die Herren Max v. K aull a, Rechtsconsulent und M. B. Neumann, Kaufmann, fast einstimmig gewählt. Die Betheiligung bei der Wahl war eine sehr zahlreiche. Der Entwurf eines israel. Kirchen st atutS, wie er aus den Berathungen der isr. Oberkirchenbehörde unter dem Vorsitze des Ministers hervorgegangen ist, wird demnächst den isr. Kirchenvorsteherämtern zur Begutachtung hinausgegeben und dann im Laufe dieses Sommers noch einer kleineren Synode zur Prüfung vorgelegt werden, ehe er vor die Ständekammer kommen wird. Das demokratische Element soll schon im Entwurf sowohl in der Oberbehörde als in den Gemein kommen meinde nach la M. er Maier Fördere Lande, fatze;c penstoni Worte auf tel früher ' benen d lich in treuer \ nöthige, Herr S non ir Entschlc Lehm. 1 Gemein Hilft, k h vereir sech st e Löwenst stattung übernah 1879 fl trägen und ein tungsko der kler l-gt. S Ocsterri länder 1 sich in Gebrech fernung Au meinde nossen i, Localblc die Her eincasstr mel m worden, den and den. A den kör Uebers