Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 12-13 (24.3.1869)
- Date
- 1869-03-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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220 sondern auch deßhalb, weil dieser Regierungsact «inen Sieg der Vernunft und Humanität über Engherzigkeit Intoleranz und jenes alberne Vorurtheil bekundet, welches die Stellung des Menschen im Staate und in der Gemeinde von seinem religiösen Bekenntnisse abhängig machen will. Die bayrische Regierung hat es endlich anerkannt, daß der Berufung der Israeliten in den Staatsdienst kein gesetzliches Hinderniß entgegensteht. Bei diesem Anlasse kommen wir auf eine Frage zurück, die schon früher einmal in Ihrem Blatte angeregt wurde. Unser Staatsrecht hat allmählich alle jene Beschränkungen und Zurücksetzungen, unter welchen Israeliten bis in die "neueste Zeit unverdient zu leiden hatten, auf gesetzlichem Wege beseitigt. Der Jude kann Abgeordneter, Geschworner, Bürgermeister , Magistratsrath, Gemeindebevollmächtigter, Advocat, Notar, Officier, Professor werden. Wie kommt es, daß man ihm beharrlich die Zulassung zum Richteramte verweigert? Mit welchem Rechte schließt man eine ganze Kategorie kenntnißreicher, begabter junger Männer vom Staatsdienste aus? Etwa, weil sich keine Aspiranten vorfiuden? Sie sind vorhanden. In Oberbayern und Mjttelfranken gibt es solche. Das behaupten wir jund können es beweisen. Auch die übrigen Provinzen werden vermuthlich, welche aufzuweisen haben, wenngleich selbstverständlich die bisherige Aussichtslosigkeit die Meisten noch zurückschreckt. Mit welchem Rechte also klammert sich unser Iustizminister fort und fort an ein Vorurtheil, über welches die gebildete Welt längst ihr Verdikt abgegeben hat? Warum verkürzt er die Israeliten, welche so gut wie jeder Andere ihre Studien gemacht, ihre Prüfungen bestanden, alle Voraussetzungen zur Anstellung erfüllt haben, vor den Bewerbern christlicher Eonfession? Haben nicht König Max II. und der regierende König die Fahne der religiösen Freiheit und Duldsamkeit alle Zeit hoch empor gehalten? Warum bandelt Minister v. Lutz so ganz gegen den Geist der Wittels bacher?" im März. Im vorigen Monat wurde hier für den verstorbenen Bürgermeister vr. Roek ein neues SenatSmitgtied gewählt. Laut der Verfassung wählt die Bürgerschaft (120 Mitglieder) eben so viele Wahlbürger aus ihrer Mitte wie sich Senatoren zum Wahlacte eingefunden haben Von den zwei der Bürgerschaft angehörenden Israeliten ward Einer in die Zahl der Wahlbürger (diesmal 13, und von diesen in die engere Wahl von 6 Bürgern) durch die Majorität der abgegebenen Stimmen erwählt. Es ist das erste Mal, daß ein Israelit an der Wahl eines Senators Theil zu nehmen berufen ward. Bemerkenswert!) ist noch, daß dieser Israelit, Herr Abraham Schlomer aus Moisling, der wegen seines ehrenhaften Characters in allgemeiner Achtung steht, der streng orthodoxen Richtung angehört. i Am 6. März o. bewilligte der Senat mit Zustimmung des Bürgerausschusses für die israelitische Gemeinde-Schule in der Stadt eine jährliche Beihilfe von 450 Mark (180 Thlr. pr.), welche seit 1837 der Moislinger Schule gewährt wurde, vorläufig auf fünf Jahre. Die Nothwendigkeit der Verbindung des deutschen Unterrichts mit jdem Religionsunterricht hat unsere Obrigkeit längst anerkannt. Wenigstens für die ersten fünf Jahre des Schifipflichtigkeitsalters sollte in jeder größeren Gemeinde auf solche Verbindung Bedacht genommen werden. Soweit dir Schüler in Schulwissenschaften bis zum 10. oder 11. Lebensjahre gebracht werden können, das vermag die israelitische Schule ohne erhebliche Opfer zu erreichen. Bis dahin kann wenigstens eine Gewandtheit im Hebräischen erzielt werden, welche, wenn der Schüler dann an nichtjüdische Lehranstalten übergeht, mehr Vortheil von den gewöhnlichen Sonntags- und Mittwochsstunden erwarten läßt. Hier eryasten die Zöglinge der Stadtschulen am Sonntag 4, am Mittwoch 2, am Montag und Donnerstag Abends je l*/2 Stunde Religionsunterricht. Außer dieser obligatorischen Unterrichtszeit ist den fähigen Schülern noch die Gelegenheit geboten, in besonderen drei wöchentlichen Stunden, O'Niro, rua?D und zu lernen. Ein Füuftel der männlichen Schuljugend findet auck hierzu die erforderliche "Zeit. Kinder aber, die vom fünften oder sechsten Lebensjahre an nichtjüdische Schulen besuchen, und nur au einigen Tagen der Woche stundenweise in der Religion .unterrichtet werden, gelangen selten zu der Befähigung, einen Psalm, ein Kapitel 'dlvv, noch weniger eine rü&ro oder eine Erklärung Raschi's, oder einen im mv\* aus sich allein verstehen zu können. Heil den Gemeinden, welche, um rr"r> zu. fördern, und aus ihren Kindern rcligionskundige, religiöse Gemeindeglieder zu erziehen, ihren Gesammtschnlen die möglichste Vollkommenheit zu verleihen bemüht sind. ÄKcmel im Marz. Das Memeler UnterstützungS- Comitch resp. dessen Schriftführer, hat in den Zeitungen folgenden Aufruf erlassen: Christliche Mitbrnder und Mitbürger? Als im Jahre 1667/66 der furchtbare Nothftand über unsere Provinz hereingebrochen, da war der Unterzeichnete, zum Schriftführer des hiesigen Nothstandsvereins, eines Zweiges des großen Berliner Hilfsvereins für Ostpeußen gewählt, mit höchster Kraftanstrengung — seine Mitbürger werden ihm das bezeugen— ununterbrochen zu helfen beflissen. Alle seine Glaubensgenossen in der Nähe und der Ferne