Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1869)
- Date
- 1869-03-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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196 tet, erfüllt die Israeliten, welche seiner Zeit die Sache angeregt und sich für deren endliche Erledigung intereMren, mit einigem Mißtrauen. Die israel. Oberkirchenbehörde und ihre die Gewissen beherrschende Machtvollkommenheit war es gerade, welche bei den Israeliten Anstoß erregte, und nun soll diese selbe Behörde, welche zudem noch vor kaum fünf Jahren das Bedürfniß einer Revision verneinte, die Revision einleiten. Herr vr. Jordan insbesondere hat seiner Abneigung gegen die Revision öffentlich bei feierlicher Gelegenheit Ausdruck verliehen. Möge wenigstens das Elaborat der israel Oberkirchenbehörde, bevor eS an die Kammern gelangt, rechtzeitig genug veröffentlicht werden, damit die Presse Gelegenheit zu dessen Beleuchtung und die Gemeinden den Anlaß finden, sich darüber auszusprechen. Sollte auch in der revidirten Gesetzgebung der Personal- und Gewiffenszwang, welcher derzeit auf den Israeliten lastet, ganz oder theilweise conservirt werden, so müßten die Israeliten auf anderweitige Abhilfe sinnen. Wir glauben nämlich, daß man jetzt schon den Austritt aus der „osficiellen israel. Landeskirche" nicht hindern kann und da dieser Austritt mit gar mannigfaltigen Vortheilen verbunden ist, so dürfte er, einmal begonnen, ziemlich umfangreich werden und dieser „Kirche" größere Gefahren bringen, als eine liberale Gesetzgebung, darum viävant vonsulvs! B. Aus Württemberg. Auf Antrag der isr. Oberkirchenbebörde hat das K. Ministerium für das Kirchen- und Schulwesen genehmigt, daß jeder israel. Kirchengemeinde, die darum ansuchte, um ihrem definitiv angestellten Lehrer und Vorsänger neben seinein ordentlichen Gehalt in Rücksicht auf die Dorsängerfunctionen eine außerordentliche, nicht in den Gehalt der Stelle einznrechnende, vom 1. Juli 1868 an zu beziehende Belohnung von jährlichen 25 fl. zu bewilligen, ein widerruflicher Zuschuß aus der Centralkirchencaffe von 12 fl. 30 kr. pr. Jahr unter der Voraussetzung gewährt werde, daß die betreffende Kirchengemeinde die restlichen 12 fl. 30 kr. auf die Kirchengemeindecasse übernehme. Die K. Oberämter haben hievon jedem Kirchenvorsteheramt Eröffnung mit der Auflage zu machen, hinsichtlich der fraglichen Uebernahme Beschluß zu fassen und auf den 15. Februar l. I. Anzeige zu erstatten. Hienach hat die Eingabe des Ausschusses der vorjährigen Lehrerversammlung um Erhöhung dieser Zulage und Uebernahme auf die Centralkcaffe eine weitere Beachtungnoch nicht gefunden. Es dürfte zweckmäßig sein, abermals eine solche Lehrer- und Versängervcrsammlung zu veranstalten. Fürth» am 17. Adar. Wenn man von den zahlreichen Aemtern und Ehrenstellen, von Titeln und Auszeichnungen liest, die unseren GlaubenSgenoffen in den meisten der von ihnen bewohnten Länder zu Theil werden, so erfüllt es das Herz eines Jeden, der es mit seinem Volke redlich meint, mit Freude und mit dem Gefühle der Anerkennung gegen die Humanität unseres Zeitalters, ohne daß diese Gefühle gerade zü besonderer Wärme gelangen, wenn diese, wie immer, erfreulichen Ereignisse in Ländern Vorkommen, wo, wie in Frankreich, Holland u. s. w. die politische Gleichstellung der Confessionen langst nicht nur auf dem Papiere steht, sondern im practischen Leben verwirklicht ist, wo ohne Unterschied des Stammes und der Religion „dem Verdienste seine Krone" wird. Wenn aber in Staaten, in denen, wie namentlich in unserem Bayerlande, man nur sehr zögernd an die vollständige Ausführung der theoretisch längst vorhandenen Emancipation geht — wenn da ein Jude sich einmal einer namhaften, wenn auch noch so wohl und lange verdienten Auszeichnung oder Beförderung zu erfreuen hat, dann schlägt das Herz des Juden wie deS Menschenfreundes in Wahrheit höher und eS athmet gleichsam freier auf, wie nach Beseitigung eines Druckes, der auf allen Fühlenden gelastet. Ein solcher Druck ward nun vor wenigen Tagen vollständig, wie nicht lange vorher größtentheilS beseitigt durch die Ernennung des seitherigen außerordentlichen Professor der Medicin, Herrn vr. Herz, an der Universität Erlangen zum ordentlichen Professor genannter Facultät. Herr vr. Herz, gleich groß als Gelehrter (pathologischer Anatom), als Arzt und als Menschenfreund, hat sich lange mit dem bescheidenen Titel eines Posectors (d. i. Verschneiders) der Anatomie begnügen müssen, — er, dessen Vortragen Studirende aus aller Herren Länder mit Vorliebe lauschten, deffen Ruf allein viele derselben aus den entferntesten Ländern herbeizog, auf den seine Vaterstadt Bayreuth und sein Heimathland Bayern als auf einen ihrer würdigsten Söhne, auf den die deutsche Wissenschaft, wie mehrfach öffentlich ausgesprochen wurde, als auf einen ihrer würdigsten Vertreter hinblickte, dem als Arzt nach vielen ihm gelungenen außerordentlichen Euren das Vertrauen des Publikums in den weitesten Kreisen entgegenkam und den eS in den schwierigsten Fällen, wenn man an der Kunst der Aerzte fast verzweifelte, noch ans Krankenbett rief — ein Vertrauen, das durch die seltene Uneigennützigkeit noch erhöht wurde, die vr. H. nicht nur gegen Arme, sondern auch gegen den besitzenden Mittelstand stets bewies — ein solcher Mann harrte Jahrzehnte lang der Staatsanstellung, und noch mehr als er selbst, der bescheidene, in seinem äußeren Auftreten anspruchslose, nach Ehre nicht geizende Gelehrte, harrten seine vielen Freunde und Verehrer, harrten die Juden Bayerns, harrten selbst seine College» und die Gemeindebehörden Erlangens seiner Anstellung, für die sich die letzteren beiden Categorien mehrfach verwendeten — Alles lange vergebens. Zwei Könige Bayerns starben darüber, von denen der zweite, der aufgeklärte