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Der Israelit · 1869-03-03 · Heft 9 (3.3.1869) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 9 (3.3.1869)
Date
1869-03-03
Page
– (sequence 18)
Language
German
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170 ihrem Geschäfte thätigen Gehilfen, seien es Verwandte oder Gesellen, ebenfalls einen religiösen Lebenswandel führen. Artikel IV. An rotv und v"' ist das Verkaufslocal streng geschlossen zu halten, und zwar: vom Beginne am Vorabend bis zum Ausgange, nach dem jeweiligen Zeitpunkte, wie solcher in der Synagoge fesigestellt. Selbstverständlich darf an diesen Tagen Nichts verkauft werden, sowie am ratp auch die Ablieferung verboten ist. WaS etwa am ü"' zu liefern, muß bereits vor dem Feste abgewogen sein. Artikel Y. Vor Eröffnung des Geschäfts sind die abgesonderten Räumlichkeiten (Art. I) der Inspektion des Oberrabbinats und deS Comites zur Verfügung zu stellen, welche Behörden über die genügende und zweckentsprechende Einrichtung zu befinden. * Artikel YI. Nach der ntrniy sind sofort die -^ü-Fleischstücke zu zeichnen, oder in die abgesonderte Räumlichkeit zu schaffen. Ebenso ist Fett, Milz rc. rc. ungesäumt in daS betreffende Local, an welchem ein Schild mit der Bezeichnung „Verkauf von Koscherfleisch" in deutschen Schriftzügen angebracht, zu bringen. Artikel YII. Falls sich der Schlachtinhaber und Verkäufer nach dem Ermessen, und zwar dem ausschließlichen des Oberrabbinats und des ComiteS einer Eontravention gegen die vorstehenden Bestimmungen schuldig macht; so ist es diesen Behörden anheimgegeben, in Erwägung zu ziehen, ob und wie weit dem Uebertreter das religiöse Vertrauen zum fernern Verkauf des ->V?- Fleisches zu belasten, oder zeitweise, event. ganz zu entziehen ist. Gegen das bienach zu fällende Urtel findet weder Recurs noch irgendwelche Berufung Platz. Die Erlaubniß zum Verkauf von ^2-Flcisch gilt für eine rein persönliche Vergünstigung, die also weder erblich noch verkäuflich ist. Vielmehr muß bei jeder eintretenden Veränderung die betreffende Concession auf's Neue bei dem Oberrabbinate und dem Cvmitö nachgesucht werden. Altoua, im Februar. Solange wir e$ noch mit freudiger Genngthuung vor Augen sehen, daß unsere Jugend sich nicht dem Thorastudium entfremdet, vielmehr gern jede sich darbietende Gelegenheit ergreift, -sich zu erquicken an den Früchten des wahren Lebensbaumes, solange dürfen wir auch getrost in die Zukunft blicken, wir haben Nichts zu fürchten, mögen ihrer noch so Viele sein, dir da rütteln und schütteln in eitler Neuerungssucht an dem Stamme, er wird nicht wanken und nicht weichen bis in Ewigkeit. So ungefähr begrüßte einer der Herren Redner die Anwesenden bei Gelegenheit des am 26. Schebat hier stattgehabten Sium der min naip p"n. ES ist dies ein Verein, der anfänglich nur für junge Leute, denen ihre geschäftliche Thätigkeit nicht gestattete, selbstständig dem Thorastudium obzuliegen, vor ungefähr 12 Jahren in's Leben gerufen wurde, um denselben Gelegenheit zu geben, ihren Wissensdurst zu befriedigeu, und mit wahrer Freude dürfen wir es uns gestehen, der Verein hat nicht nur seine Lebensfähigkeit glänzend bewährt, er hat namentlich in letzter Zeit sogar sehr rege Theilnahme gefunden. Eö werden daselbst jeden p"ttf von dem Präses des Vereins, dem auch in weiteren Kreisen rühmlichst bekannten Herrn E. Ml'.nk, Vorträge über die jedesmalige Wochen-Sidra gehalten. Außerdem wurde zweimal wöchentlich Abends von dem Herrn Rabbinats-Assessor Jacob Cohn abwechselnd piD£ und TKan mu2 (jetzt no^n nsin) in anziehender Weise vorgetragen. Der Sium auf und gleichzeitig auf die Bücher Samuclis versammelte nun wie erwähnt am 26. Schebat sämmtliche Mitglieder des Vereins, sowie einige eingeladene Ehrengäste zu einem heiteren Festmahle. Daß es bei dieser Gelegenheit nicht an rrnn nzn fehlte, bedarf wohl keiner Erwähnung, worin namentlich mit den erwähnten Herren Cohn und Munk auch der Klausrabbiner N. Jefaias Holländer sowie auch Herr S. N. Maier wetteiferten. Auch an sinnigen und erheiternden Toasten ließ man es nicht fehlen. Die Theilnehmer blieben in fröhlicher und gemüthlicher Stimmung lange beisammen. Allen wird das Fest stets in angenehmer Erinnerung bleiben. Und so wellen wir nur noch den Wunsch hinzufügen, daß auch in Zukunft dieser Verein, wie alle demselben Zwecke gewidmeten immer mehr und mehr erstarken mögen. Oestcrreichischer Kaiserstaut. Galatz, Febr. Der „N. fr. Presse" wird von hier geschrieben: „Die hiesige Juden Hetze vom 3. Oktober v. I. hat vorige Woche nun endlich ihren Abschluß erreicht, nicht etwa dadurch, daß irgend einer der Rädelsführer nur ein einzigesmal vor Gericht geladen worden wäre oder daß ein einziger Jude irgendwelche Entschädigung erhalten hätte, sondern dadurch, daß der Jude, der daS Unglück hatte, beim Abschneiden der Tüchcl dem ihm dabei helfenden Knaben die Wangen zu ritzen, vom hiesigen Tribunal zu sechs Tagen Kerker und 25 Frs. Gerichtskosten verurtheilt wurde, weil er sich damit, wie es heißt, einer bösen Absicht schuldig gemacht. Damit ist nun diese Affaire abgethan. Der Jude hat absichtlich ein Christenkind verwundet, daher ist die Provokation von den Juden ausgegangen und der Pöbel hat natürlich seine Revanche genommen. Dieses Alles ist durch das Galatzer Tribunal constatirt. Auch der durch Arion

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