Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 9 (3.3.1869)
- Date
- 1869-03-03
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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X. Jahrgang. Erste Beilage zu Nr. S des Israelit. Leitender Artikel. Der Israel. Congreß }u Pesth. XI. Nun geht der Congreß zu Ende; allen Nachrichten zufolge endet feine Thätigkeit schon nach zwei Tagen. Seit Beginn voriger Woche werden täglichzwei Sitzungen gehalten, es wird Tag und Nacht getagt, um, wie es scheint, den Anfangs von allen Seiten erhobenen Vorwurf der „Langsamkeit" fern zu halten. Wenn der Congreß jedoch diesem Vorwurfe auch glücklich ausweichen wird, trifft ihn der noch viel schwerwiegendere, daß in demselben Fragen wichtigster Natur fast ganz ohne eigentliche Debatte zur Abstimmungen gebracht wurden. So wurde z. B. über unwesentliche Punkte der Hausordnung tagelang debattirt, während die Generaldebatte über den Entwurf der Schulkommission für Volks- und Mittelschulen und die Frage der Gründung einer Rabbinerschule übers Knie gebrochen wurde. Doch davon später, bleiben wir bei unserer historischen Treue. Nach einer Anzahl relativ unwichtiger Paragraphe, die nach dem Schluffe meines jüngsten Berichtes zunächst in Verhandlung kamen, gelangte man zu der sehr wichtigen Abtheilung der Distriktseintheilung, nach welcher eine Anzahl von Lokalgemeinden sich zu einem größeren Kreise zur gemeinsamen Erledigung gemeinsamer Angelegenheiten, sowie höherer Schulorganisation zu einem größern Ganzen verbindet. Das Bedürfniß dazu ist ein fast allseitig fühlbares, und hatte sowohl die Majorität, als auch die Minorität der Kommission eine diesbezügliche Vorlage vereinbart, nur mit dem Zahlenunterschiede, daß erstere 18, letziere 25, einige 40 einrichten wollten. Das Präsidium, dem man bewunderungswürdige Klugheit nicht absprechen kann und will, proponirte zur Ausfüllung der Zahl eine Vereinbarung einer unter allgemeiner Zustimmung von ihm aus beiden Seiten des Saales »6 hoc entsendeten Commission, welche sich für 26 entschied, die auch, wie die Spezialien später angenommen wurden. Die Distriktsrepräsentanz wird durch die einzelnen Lokalgemeinden gewählt, hat eine ziemlich große Reihe von Prärogativen, die ich hier nicht aufzählen will, weil ich Ihnen später sämmtliche zum Beschlüsse erhobenen Statuten übersenden werde. Der heißeste Kampf entspann sich bei §. 66, der alle Streitigkeiten zwischen Rabbinen und Gemeiden, wenn solche nicht in der Gemeinde selbst ausgetragen werden können, einem aus 6 Mitgliedern des Repräfentantenkörpers bestehenden Schiedesgerichte, von dem man nicht appelliren kann, überantwortet. Es rang die orthodoxe Partei mit der fortschrittlichen in einem wahren Verzweiflungskampse. Der nackte Wortlaut des Paragraphen involvirt nämlich auch Fragen ritueller und kultueller Natur; und es wird dadurch der gewissenhafte glaubenstreue Rabbiner möglicher Weise, sogar wahrscheinlich, sechs zusammenwürfelten Personen, aller jüdischen '^ach- und Fachkenntniß baar, als endgiltiger Instanz ausgelieftrt. Es wurden daher von verschiedenen Seiten Amendements gestellt, daß für solche Fälle ein Schiedsgericht von Rabbinen, und zwar einer von je einer der streitenden Parteien und ein dritter als Obmann gewählt, entscheiden solle; ein zweites, daß ein solches Collegium wenigstens mit Sitz und Stimme zur Verstärkung zugezogen; ein drittes, daß je einer von beiden Parteien mit einem Votum kaeultativum zugezogen, ein viertes, daß das Schiedesgericht wenigstens gehalten sein solle, das Gutachten eines solchen Rabbiner-Collegiums zur Darnachhaltug einzuziehen; alle diese Amendements fielen Seitens der Majorität von Wähler Gnaden. Eine vierstündige, diesbezügliche höchst aufgeregte Diskussion erhärtete also das aus den frühern Ereignissen für jeden Unbefangenen feststehende Urtheil, daß diese Majorität kein jüdisches Gemeindestatut, das auf der Basis der jüdischen Postulate ,ni»öi min und Achtung vor den Trägern und Verkündern derselben, sondern ein unjüdisches Gemeindestatut vereinbart, Thür und Thor öffnend der schnödesten Selbstsucht, der Willkürherrschaft, Thür und Thor öffnend dem puren, öden und wüsten s. g. Deismus! myoi«? -ptp d’Jtn1; n« vd’3 nnty 13«? irft nn. Dieser eine Paragraph genügt, um den Stab über ein solches Elaborat zu brechen, und doch hat derselbe eine so reiche Genossenschaft im ganzen Statute; aber trösten wir uns, solche schnöde Theorien sind in Ungarn, Gottlob, eine Rechnung ohne den Wirth. Die Gemeinden werden ihre schlechtberathenen Vertreter rectificiren, solche Willkürherrschaft ist in der ungarischen Iudenheit unmöglich, die Zahlenverhältnisse der Abstimmung in den wichtigsten mit namentlicher Stimmabgabe beantworteten Fragen werden dem Lande die Augen öffnen. Die Majorität zählte durchschnittlich einige und vierzig bis einige und fünfzig, mitunter mit einer Stimme Majorität gegen die im Saale befindliche durchschnittlich einige und dreißig zählende Minorität, wozu man zunächst die einige und fünfzig der weitergehenden Orthodoxen, die also realiter, um so mehr diese Minorität verstärkt hinzuzählen muß. Bei den meisten