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Der Israelit · 1869-03-03 · Heft 9 (3.3.1869) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 9 (3.3.1869)
Date
1869-03-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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156 fahren, welches mit den Israel. Ritualgesetzen im Widerspruche stehe, in Stuttgart wirklich stattfinde. SLmmtliche 4 Männer verneinten dieses auf das Entschiedenste und bemerkten, daß dieses vom Thierarzt um so weniger behauptet werden könne, als er bei dem Schlachten des Kleinviehes, das nicht im Schlacht- Hanse, sondern in den Häusern der Metzger geschehe, nie zugegen sei, somit auch von ihm darüber nichts ausgesagt werden könne. Der Herr Rabbiner machte dann von dieser Aussage dem Schlachthaus-Aufseher und Stadtthierarzt Saur geeignete schriftliche Mittheilung und sprach mit jenem gerechten Selbstgefühl, das ihm seine einstußreiche und bedeutende Stellung verleiht, darin nicht nur das Gesuch aus, sich darüber zu äußern, von wem die falsche Nachricht herrühre, sondern auch die Erwartung einer geeigneten Correction des Unrichtigen in der württemb. thierschutzvereinlichen Zeitschrift, falls Herr Saur der Verfasser desselben sein sollte. Dabei nahm Herr Kirchenrath v. Maier Veranlassung, dem Herrn Stadtthierarzt zu wiederholen, was er ihm schon vor längerer Zeit mündlich und schriftlich bemerkt hatte, daß nämlich die israel. Kirche eine vom Staate anerk nute und daher den Israeliten des Landes die Ausübung ihrer Religion nach allen ihren Gesetzen verfassungsmäßig garantirt sei; daß ein Hinderniß, welches ihnen bei der Ausübung eines Religionsgesetzes nach ihrer eigenen Ueberzeugung in den Weg gelegt werde, als ein Eingriff in die Gewissensfreiheit erscheine. Ein solches Hinderniß und daher eine Verletzung der Gewissensfreiheit wäre aber der Schlag auf den Kopf eines großen Stück Viehes unmittelbar nach dem Schächten oder ein mit dem rituellen Halsschnitte zugleich stattfindender Durchstich der Medulla. Außerdem theilte er diesem Schlachthaus-Aufseher noch mit, daß das Rabbinar dem Schächter sowie den jüdischen Metzgern aufgetragen habe, weder das eine noch das andere, falls solches versucht werden sollte, zu dulden, vielmehr sich demselben auf's Entschiedenste zu widersetzen, obgleich man sich der Erwartung hingeben zu dürfen-glaube, es werde nichts der Art versucht werden. Schließlich bemerkte Herr v. Maier, daß die Cantonsregierung in St. Gallen das Verbot des Schächtens längst wieder zurückgenommen bat, nachdem die bedeutendsten Tbierarzte in der Schweiz, in Deutschland, England, Belgien, Italien, Oesterreich, Dänemark, Schweden und Frankreich sich dahin ausgesprochen haben, daß das Schachten keine Thierquälerei, vielmehr die leichteste Art deö Todes sei. Die sofort erfolgte Rückäußerung des Stadtthierarztes bringt den Aufschluß, daß der Artikel in den „Mittheilungen" vom Nov. v. I. nicht von diesem, sondern von dem Redact. ur derselben, Herrn Oberstudienrath v. Plieninger, komme, dessen Angaben ihm aber auf einer Verwechselung zu beruhen scheinen. Der Thierarzt sei nämlich einmal in einer Ausschußsitzung des Thierschutzvereins aufgefordert worden, die hier üblichen Schlachtmethoden des Näheren auseinanderzusetzen, was dann auch von, den Methoden der nichtisraelitischen Metzger, sowie es im Novemberblatt gesagt ist, geschehen sei. Diese Auseinandersetzung scheint der Oberstudienrath verwechselt zu haben. An diesen Herrn v. Plieninger selbst wird sich nun Herr Kirchenrath v. Maier direct wenden. Auch Einsender dieses hat der Redaction einen Gegenartikel für die „Mittheilungen" zugesenÄet, besten Aufnahme zu erwarten steht. L. Aus Weflphalen. Nachdem wir erst vor Kurzem von der in einigen Gegenden WestphalenS stattgefundenen Ernennung von Israeliten zu bürgerlichen Ehrenämtern Bericht erstattet haben, sind wir heute schon wieder in der Lage, über ein Factum zu referiren, das von dem allmählich immer mehr Platz greifenden Fortschritt unserer Zeit und von dem musterhaften Voranschreiten auf der Bahn echter und wahrer Toleranz einen sprechenden Beweis liefert und deutlich zeigt, wie die im Volke aufkommenden gesunden und vernünftigen Grundsätze immer mehr zur Reife gelangen. Es wurden nämlich in der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung zu Iserlohn am 6. Januar d. I. zwei Glaubensgenossen, der isr. Lehrer Ohlenburg und der Kaufmann M. Wichelhausen zu Mitgliedern des Zweigvereins der National-Invalidenstiftung, die, wie wir hier beiläufig zu bemerken uns erlauben. auch unter den Israeliten hiesiger Gegend viele Mitglieder zählt, ernannt. Bemerken wollen wir noch, daß der Lehrer Ohlenburg um die Ausbreitung genannter Stiftung unter den Israeliten, deren Mitglieder einen jährlichen Beitrag von mindestens 40 Sgr. zu entrichten haben, sehr thätig ist und sich dadurch die Anerkennung und den Dank der Behörden erworben hat. Oestrich. M. Rosenwald, Lehrer. Aus WeftpHalen. Schon seit länger als einem halben Jahre fabricirt der Redacteur der Zeitung des Iudenthums Aufsätze über „Gottdienstliche Fragen und über die Reform des sogenannten CuUus," die den Lesern gedachter Zeitschrift in verschiedenen Leitartikeln als Stoff zur Lectüre vorgeführt werden. Dieselben sind ein Abklatsch der schon in den Jahren 7. 8 und 49 in derselben Zeitschrift enthaltenen und auf den damals zu Braunschweig, Breslau und Frankfurt abgehaltenen denkwürdigen (?) Rabbiner Versammlungen zur Diöcussion gekommenen Fragen, die jetzt, da man in den langen Jahren auch auf diesem Gebiete reicher an Erfahrungen geworden ist. dem Publikum, unter verschiedene Modisicationen wieder vorgesührt werden, um als Lockspeise für die Reform (?) zu dienen. Sollte auch dieser Zweck nicht erreicht werden,

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