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Der Israelit · 1869-02-24 · Heft 8 (24.2.1869) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 8 (24.2.1869)
Date
1869-02-24
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Hochmuth, Kohut und die minorum gentium, freilich mit Ausnahme des Rabbiner Steinhardt, dem als Mitvater des Elaborates natürlich alles im rosenfarbigen Lichte erscheint, in den stärksten Ausdrücken ein sehr berechtigtes Zetergeschrei erhoben. Die Herren „Laien" wollen sich" eben „emanzipiren," was man ihnen im Grunde nicht verdenken kann, und thun eö dadurch, daß sie gegen die vermeintlichen Hierarchcn, Barrikade nach Barrikade aufführen, nicht einsehend, daß sie sich selbst entehren, wenn sie einen Stein nach dem andern auf den Rabbiner werfen. Als nobeles Beispiel statt vieler folgendes: §. 46 des Elaborates lautet: In allen seinen Funktionen hat der Rabbiner nicht nur die Religions- und die bezüglichen landesgesetzlichen Vorschriften, sondern auch die dafür in der Gemeinde bestehenden Bestimmungen zu beobachten." Also man findet es nöthig zu paragraphiren, daß der Religionslehrer nach der Religionölehre funktionire (von seinem Privatleben scheint man ganz abzusehen) und das Landesgesetz nicht verletze!!! — Daö war doch, nachdem die Rabbiner im beiderseitigen Lager Zetermordio riefen, eine nicht zu behauptende Position und wurde fallen gelassen. In der Sonntagssitzung war bei Eröffnung alles wieder ziemlich aufgeregt; es war nämlich ein §. an die Reihe gekommen, der von Rabbinen oder Gemeinden, welche Abänderung kultueller Einrichtungen beabsichtigen handelt, und hatte festgesetzt, daß wenn die Initiative vom Rabbiner ausgeht, die Plenarversammlung selbstständig annehmen oder verwerfen, oder modisiciren kann. Bei gleicher Initiative seitens der Gemeinde wird als ultima. ratio der Gemeinderepräsentanz mit % Majorität dem Rabbiner gegenüber die Machtbefugniß zur Durchführung, nach zweimaliger Verhandlung mit dem Rabbiner, vindizirt. Es ist einleuchtend, daß dadurch der Rabbiner und die von ihm vertretene oft sehr heilige Sache dem guten oder bösen Willen von etwa fünfzehn Repräsentanten überantwortet und Reformen per exeellenoe Thür und Thor geöffnet ist. Hierzu waren vierzehn Amendements eingebracht, worunter eines von Dr. Hildesheimer, Fischman, Hochmuth und Hirsch unterzeichnet, dessen wesentlicher Inhalt dahin geht, daß falls der §. nicht ganz fallen gelassen wird, die letzte Instanz für den einen oder andern Fall, das Gutachten eines aus fünf Mitgliedern bestehenden Collegiums, in welches jeder von beiden Theilen einen Rabbiner und Nichtrabbiner v und diese vier einen Rabbiner als Obmann wählen, ist, daß ferner diese Abänderung nur solche sein dürfen, welche innerhalb der in Ungarn bestehenden Riten sich bewegen. Bei Beginn der Sitzung erklärte jedoch der Präses, daß er nach reiflicher Ueberlegung zu der Ueberzeugung gekommen sei, daß der ganze §. eine Competenzüberschreitung nach der religiösen Seite sei und daher fallen müsse, was auch die Zustimmung des Congresses erhielt. Herr Diener brachte nun einen Zusatzantrag zum obenerwähnten Reste des §. 46, nach welchem der Rabbiner sich an die in der Gemeinde bestehenden Bestimmungen halten müsse, ein, daß Abänderungen derselben mit % Majorität beschlossen werden könnten. Jeder mußte durchschauen, daß hier der gefallene §. 48 noch viel schlechter wieder eingeschmuggelt werden sollte, indem der Rabbiner bei allen nt>npn nnpn auch den religiösen und cultuellen, auch ganz einfach dieser % Majorität ausgeliefert wird. Horovic; und vr. Hildesheimer brachten daher einen Zusatzantrag ein, daß dies nur für Nichtcultuelles und Nichtrituelles gelten solle. Nach langer Diskussion siel der Diener'sche Antrag bei namentlicher Abstimmung durch 77 gegen 44 Stimmen und zogen darauf letztgenannte Antragsteller ihren Zusatzantrag zurück, um lieber Alles der Autonomie der Gemeinden zu überlassen. Es wurden in dieser Sitzung nur noch 2 §§. auch sehr animoser, doch sehr relativer Bedeutung berathen und beschlossen. BerichtenSwcrth ist nur noch, daß in der Freitagsitzung das ausgearbeitete Wahlstatut überreicht, und als colossaleö Curiosum, daß auf Antrag Hochmuths, der Congreß als officielle Person den Titel Oberrabbiner abgeschafft, jedoch die Gefälligkeit hatte, den Exoberrabbinen zu gestatten, Briefe mit frühern, jetzt falschen Adresse in Empfang zu nehmen, um mit diesen frühern, jetzt abgeschafsten Rechte sich zu unterfertigen. Da, wie der Hr. Präses bemerkte, für diese großartige Reform im Statute selbst keine Stelle zu finden ist, so muß diese hohe Errungenschaft des Congresses leider nur im Schatten eines Protokolles ihre Verewigung erhalten. Endlich berichte ich noch, daß auch die Schnlcommission das Elaborat für Volksschulen und Religionsunterricht in Mittelschulen bereits vorgelegt, und daß namentlich letzteres zur Hebung deö hebräischen Unterrichtes bei Gymnasial- und Realschülern viel beitragen wird. Die Schulkommission schreitet nun zur Ausarbeitung deö dritten Entwurfes, nämlich für mm “no^n. LeiLungsuachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M., 18. Febr. Die hiesige israeli tische Gemeinde, sowie mehrere christliche Stiftungen erhielten in der verflossenen Woche die ihnen durch den in Paris verstorbenen Herrn v. Rothschild zugewiesenen Legate. Die israelitische Religionsgesellschaft erhielt gleichfalls durch einen hier verstorbenen Schweden, welcher ihr angehörte, ein besonderes Vermächtniß von 60,000 fl. (F. I.)

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