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Der Israelit · 1869-02-17 · Heft 7 (17.2.1869) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 7 (17.2.1869)
Date
1869-02-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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110 heit, denn noch heute müssen wir zu den Cultuskoften > der (Reform-)Gemeinde beisteuern. Juden, mehr oder weniger dem Gotte ihrer Väter untreu gewordene Juden, üben Gewissenszwang gegen ihre treugebliebenen Brüder. Von Berlin aus wird uns eine Eingabe zugesandt, welche ungefähr tausend Gemeiudeglieder an den Vorstand und die Repräsentanten - Versammlung eingereicht haben. Diese tausend Berliner Familienhäupter fühlen sich durch die bestehenden Verhältnisse in ihrem Gewissen beeinträchtigt und fordern von den der Reologie znneigenden Gemeinde-Behörden, bei deren Wahl diese beträchtliche Minorität unterlegen, Gewissensfreiheit. Wird eine reformsüchtige Majorität darauf beharren, eine so zahlreiche Minorität terrorisiren zu wollen? Ww können das kaum glauben; wir wollen nicht fürchten, daß in dem intelligenten Berlin Juden im Stande sein werden, gegen Juden einen Gewissensdruck zu üben, den die Juden so lange und so bitter haben beklagen müssen. — Die Eingabe lautet: „Wohllöblicher Gemeinde-Vorstand! In Folge der letzten Wahlen sind die Gemeinde- Behörden nunmehr fast ausschließlich aus Männern zusammengesetzt, welche die weitgehendsten Reformen aus religiösem Gebiete anstreben. Ermangeln wir auch solchergestalt einer genügenden Vertretung unserer Ansichten in der Gemeinde-Verwaltung, so kann in Religionssachen die Majorität doch nicht entscheiden, der Minorität nicht ihre Ansichten aufdrängen; es würde dieß zu einem Gewiffenszwange der gewaltsamsten Art führen. Von den Männern, welche die Gemeinde-Behörden bilden, und also die Ge s a m m th e it der Gemeinde-Mitglieder vertreten, erwarten wir umsomehr,- auch wenn sie persönlich einen andern Standpunkt etnnehmen, eine unparteiische Berücksichtigung der aus Gleichberechtiguug und Gewissensfreiheit gegründeten Forderungen der Minorität, welche an Zahl nicht viel kleiner ist, als die zeitige Majorität. Nachdem ein Theil der Gemeinde-Mitglieder durch Einführung eines abgeänderten Gottesdienstes in der neuen Synagoge seine Befriedigung gefunden hat, müssen wir es als ein unverletzbares Recht in Anspruch nehmen, daß auch dem anderen Theile, welcher den eingesührten Neuerungen nicht beistimmt, Genüge geschehe. Es müssen ferner diesem Theile der Gemeinde die nörhigen Garantien geboten werden, daß die, religiösen Zwecken gewidmeten Institutionen und die Lehren st alten der Gemeinde im Geiste und Sinne dfs traditionellen Judenthums geleitet werden. Es erscheint demnach als ein Gebot der Gerechtigkeit, daß die alte Synagoge für die Anhänger des historiscl en Judenthums mit unverändertem Ritus auch ferner bestimmt bleibe; daß nicht ein Prediger, welcher den Standpunkt der entschiedenen Reform einnimmt, und rabbinische Satzungen öffentlich bekämpft, dort die Kanzel besteige, und die heilige Schrift nach seinen reformirenden Ansichten, deren entschiedene Gegner seine Zuhörer sind, deute. Wohllöblicher Gemeinde-Vorstand! Der Tod hat in dem seligen Herrn Rosen st ein den letzten Vertreter des traditionellen Judenthums tm Rabbinate hinweggerafft; wir bitten, diese schwer empfundene Lücke schleunigst auszufüllen. Wir erwarten von den Gemeinde-Behörden, daß sie baldmöglichst einen Rabbiner Herberusen, welcher neben genügender Universitätsbildung gründliches talmudischeö Wissen besitzt, der durch sein bisheriges Leben und Wirken es dargethan hat, daß er festhält an der überlieferten Lehre; einen Mann, dem auch die frommen Mitglieder der Gemeinde die Beaufsichtigung der religiösen Gemeinde-Institutionen und der Lehranstalten mit Vertrauen übergeben, an den sie sich in rituellen Fragen und bei Vollziehung religiöser Acte ohne Gewissenszwang wenden können; einen begabten Kanzelredner, der die Lehren der Religion verkünde in dem Geiste, wie es von dem sel. vr. ^»achs so segensreich fast 20 Jahre geschehen ist. Wohllöblicher Gemeinde-Vorstand! Es kann nicht die Absicht der Gemeinde-Behörden sein, die Minorität zu Gunsten der zeitigen Majorität in die Stellung einer geduldeten Secte herabzudrücken; ein Versuch in dieser Richtung würde auch nicht ohne die weitgehendsten Folgen für den Frieden und die Einheit der Gemeinde bleiben. Die an die Spitze der Gemeinde berufenen Männer werden — wir zweifeln nicht daran — die Gerechtigkeit unserer Forderungen anerkennen und sie erfüllen! Bei der in der Gemeinde herrschenden Spannung, welche zur Entscheidung drängt, dürfen wir dieser wohl in kürzester Frist entgegensehen; die Mittheilung derselben bitten wir zu Händen des mitunterzeichneten Herrn Herrmann Lachmann gelangen zu lassen. Eine mit dieser gleichlautende Eingabe überreichen wir heute der Wohllöblichen Repräsentanten - Versammlung. Wir verharren mit aller Hochachtung Berlin, den 19. Januar 1869. (Folgen die Unterschriften.)" §-truuHdrrnch richten und Gorrefpon- -enzen. Deutschland. Würzburg, Anfangs Februar. Auf Antrag des Herrn Districts - Rabbiner Bamberger wurde an der hiesigen Kreis-Landwirtschaft - und Gewerbschule

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