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Der Israelit · 1869-02-03 · Heft 5 (3.2.1869) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 5 (3.2.1869)
Date
1869-02-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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76 sie bis auf wenige Reste, die deu unverdorbenen Keim zur Regeneration neuer, lebensfähigerer, den reinen Menschenadel bewahrender Geschlechter in sich enthielten, weggerafft hatte, leuchtete zwar in dem ersten Zeitalter der der Sündflnth entronnenen Familie ein spärlicher Lichtschimmer wieder empor. Aber auch dieser erlosch bald wieder in der langen Nacht der Gott- Vergessenheit, bis Abraham die Sonne einer bessern Erkenntniß und der göttlichen Mittheilung am Firmamente einer durch ihn neu erwachten und neu erstandenen Menschheit für sich und seine Nachkommen aufsteigen ließ. Sowie unsere Stammväter in jeder Tugend als unerreichbare Muster der Größe und der Gottdurchdrungenheit voranleuchten: ebenso prägte sich mustergiltig der Geist einer glücklichen und vollendeten Häuslichkeit in ihren Eheverhältnissen ab. Entrollen wir das Gemälde der Sara vor unseren Augen. Welches erhabene Bild einer, ihren Mann beglückenden und ihm aller Orten helfend zur Seite stehenden Hausfrau erblicken^ wir doch in dieser unserer ersten Stammmutter? sie ist misi nur die weise Schaffnerin und Verwalterin des Hauses, die umsichtige, viele hungrige Wanderer mit Speise und Trank labende, aber zugleich auch züchtige und ehrbar sich znrückziehende Wirthin, sondern auch die zärtlichste und sorgsamste Gattin, die sich im festen Vertrauen aus Gott und Seine ihnen gegebene Verheißungen, der Willkür rauher und fremder Gewalten preisgab, sobald das Leben ihres Gemahls bedroht war, wie sie sich aufopfernd bei Pharao in Egypten gezeigt hat (Mos. 12, 11 u. f.). Hat aber Abraham etwa wie ein Despot ihr diese beispiellose Entsagung auferlegt? Nein; er hätte, wenn er bloß die Erhaltung seines eigenen gefährdeten Lebens gewollt, sie ohne alle Umstande nach orientalischem Despotismus entweder als seine Schwester oder seine Selavin ausgeben können, und er würde in beiden Fällen noch ein weit günstigeres Resultat erzielt haben. Doch auf Unkosten der von ihm heißgeliebten Gattin mochte er nicht sein Leben retten. Wenn ihm auch seine tselbsterhaltung am Herzen lag, so achtete er doch das Wohl seiner Sarah noch weit hoher. Und sollte er fein Leben in die Schanzen schlagen, um das seiner biedern Gattin zu retten? Wohl kannte er diese zu sehr und mochte aus den gegebenen Verhältnissen geschlossen haben, daß sie, wenn er nicht wenigstens in. ihrer Nähe bliebe, höchst unglücklich sich fühlen würde. Er suchte daher ein Rettungsmittel für beide zuglerch ausfindig zu machen. Sie sollte leben bleiben um jeden Preis und er wollte sich nur um ihretwillen (-p^a nnirn) erhalten wissen. Darum bat er sie («2 nax), sie möge selbst die Initiative zu diesem edlen und kühnen Entschlüsse ergreifen, um sich beide gegenseitig zu retten. Sie soll daher freiwillig einstweilen entsagen und den gebotenen Umständen scheinbar nachgeben, bis sich ihm eine günstige Gelegenheit, wie er vermöge der ihm gewordenen göttlichen Verheißung zu hoffen berechtigt war, darbieten werde, und beide werden sich unversehrt wiedergegeben sehen. Sich aber tollkühn und leichtsinnig in die Gefahr stürzen, wobei sein eigenes Leben sehr bedroht war, ohne daß dadurch seine gottergebene Gattin dem Elende und der Schande entrissen werden konnte, hielt er weder für klug, noch für gerecht, ja sogar gegen den Willen Gottes, der ihn ja gleichsam stillschweigend nach Egypten zu reisen geboten und dabei versichert hatte, daß ihm auf seinen Wanderungszügen kein Unheil begegnen werde. (Forts, folgt.) ZerErrgsNschrredtett Ed Corrssporr- Senzen. Deutschland. 'Berlin , 24. Jan. Ein Hauseigenthümer war der Ansicht, daß eine Bäckerei unter allen Umständen ein sehr einträgliches Geschäft sei und die zu dem Betriebe einer solchen gebrauchten Räume müßten daher einen ganz besonders hohen Miethszins ergeben. Er hatte deßhalb auch in seinem Hause aus eigenem Antriebe eine Bäckerei eingerichtet. In der richtigen und durch Erfahrung begründeten Voraussetzung, daß ein Geschäft nur rentabel sei, wenn es eine große Kundschaft besitzt, sowie daß eine solche sich nur durch gute und prompte Bedienung verschaffen und erhalten lasse, hatte der Wirth in dem Vertrag, den er mit dem Miether seiner Bäckerei abgeschlossen, sehr viel vorsichtige Bedingungen ausgenommen, z. B. die Verpflichtung zur Zahlung einer Conventionalstrafe von 100 Thlrn. seitens des Bäckers an seinen Hanswirth, wenn Elfterer ohne Erlaubniß des Letzeren das Backen oder den Verkauf von Backwaaren einen Tag oder eine Nacht einstellen sollte. Der Bäcker vermochte leider nicht durch sein Fabrikat sich die Zufriedenheit des Publikums zu erwerben, seine Kundsckaft wurde immer kleiner, so daß er schließlich das Geschäft aufgeben mußte. Der nächste Miether zahlte mit Rücksicht auf diesen Umstand 100 Tblr. weniger Miethe, welchen Verlust der Wirth dadurch zu decken suchte, daß er den früheren Bäcker auf Zahlung einer Conventionalstrafe von 100 Thlr. verklagte, weil er während der jüdischen Osterfeiertage das Backen und den Verkauf von Backwaaren ganz eingestellt hatte. Der Verklagte gab diese den kontraktlichen Bestimmungen direct entgegenlaufende Thatsache als richtig zu, bestritt aber seine Verpflichtung zur Zahlung einer Conventionalstrafe. Er sei, so führte er an, jüdischen Glaubens und sei ihm nun durch die Grundsätze und Vorschriften seiner Religion

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