Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 4 (27.1.1869)
- Date
- 1869-01-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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60 soll, muß sie zugleich auch sein geistiger Schutzengel sein, ihn von Fehltritten und Ausschweifungen jeglicher Art abzuhalten. Denn dies ist ihr Beruf, dies ihre Bestimmung. Aber wie soll dieser ihrer Aufgabe gemäß das Verhalten und Betragen ihres Mannes gegen sie sein? Ist er wohl berechtigt, sie, weil sie der schwächere Theil ist und daher in gewisser Hinsicht in Abhängigkeit von ihm sick befindet, sclavisch, oder auch nur rauh und unfreundlich zu behandeln? Wir wollen hierauf die heilige Schrift, die das Gemälde einer wahrhaft glücklichen Ehe, wie sie nach der Bestimmung des in unserer Offenbarungslehre sich manifestirenden Weltenschöpfers ftin soll, wie ein vollkommenes Panorama immer klarer entrollt, selbst vernehmen: anp' p by in« -iBOt* rm inawa pan ion ras* n« kpn (Genes. 2, 24.) „Darum soll der Mann Vater und Mutter verlassen, sich ganz seiner Frau anscbmiegen, daß sie zu einem Fleische werden." Also weil die Gattin dem Manne ein ny und darum von so hohem Werthe ist, darum soll er ihretwegen Vater und Mutter verlassen und ihr nur ganz allein anzugehören sich bestreben, ihr Sich enger und fester anschmiegend und in ihr allein seine Glückseligkeit suchend. Denn sie soll ihm nun vollkommen die Eltern, unter deren Schutz und Einfluß er bis jetzt gelebt hat, ersetzen. Sie hat daher bei ihm nun zwei Richtungen, die strengere des Vaters und die sanftere der Mutter, beide durch ihren physischen wie moralischen Einfluß zu vertreten. In ihr soll er daher seine Eltern wieder erblicken, in ihrer Person daher auch Vater und Mutter verehren, lieben und schätzen, und die ganze Zärtlichkeit, die er für jene empfunden, auf sie allein nun übertragen, ohne gerade geflissentlich der Liebe zu seinen Eltern den mindesten Abbruch zu thun. Ja, diese muß gerade durch den Besitz seiner Gattin noch erhöbt und gesteigert werden. Denn, wenn er selbst nun Vater wird, so wird er erst wahrhaft die Mühe und Sorgfalt der Eltern für ihre Kinder zu begreifen und zu würdigen wissen, und demgemäß seine Liebe und Hochachtung zu ihnen nickt nur nicht erkälten lassen, sondern sie noch steigern und vermehren. Sie werden ihm dann, wie geheiligte, geweihete Personen erscheinen, wie höhere Genien, gleichsam wie himmlische Wesen, wenn er auch ihrer Aufsicht und Obhut unter der Aegide seiner Gattin nun schon entrückt ist. Endlich der Schluß ma rm. Beide Eheleute sollen nur eine Person bilden. Wenn hier auch auf ihre physische Vereinigung zuvörderst hingezielt zu sein scheint, so liegt doch unstreitig in dem Worte rrn (welches ein Bleiben, Verhalten und Verharren in einem und demselben Zustande bedeutet), daß sie stets und unzertrennlich eine Person nur sein sollen. Auch in moralischer und geistiger Hinsicht müssen sie nur ein Wesen in jeder Lage und in jeder Stellung des Lebens bleiben. Mit einem Worte das in** -itpa1? ivn zeigt darauf hin, daß Mann und Frau derart mit einander verbunden sein sollen, daß nichts in der Welt im Stande sei, sie von einander zu trennen. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 17. Januar. Das Obertribunal hat kürzlich Veranlassung gehabt, die Frage zu erörtern, ob eine gerichtliche Hauptverhandlung gegen einen jüdischen Angeklagten an einem Sabbat zulässig sei. Es war nämlich eine Schwurgerichtsverhandlung an einem Freitag begonnen und demnächst am Sonnabend fortgesetzt worden. Dies wurde der Grund für die vom Angeklagten eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde; das Obertribunal hat dieselbe aber verworfen und ausgeführt: „Die Strafproceßordnung enthält keine Vorschrift, daß eine begonnene Verhandlung an einem Sonntage nicht fortgesetzt werden dürfe. Das religiöse Bedenken eines Angeklagten, ob er bei einer Verhandlung an einem Feiertage Mitwirken dürfe, würde jedenfalls nur unter dem Gesichtspunkte eines Hindernisses in der Person des Angeklagten Bedeutung erlangen können, insoweit als dadurch möglicher Weise eine Verlegung, Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung herbeigeführt werden kann. Wird dem Anträge nicht siattgegeben und wirkt der Angeklagte zur weiteren Verhandlung mit, so ist selbstverständlich seine Beschwerde in der Sache selbst gegenstandslos geworden. Memel, den 12. Januar. Zu der Empfangsbestätigung der gütizst übersandten fünfhundert Thaler vergönnen Sie noch eine kurze Schilderung des gegenwärtigen Standes unserer russischen Glaubensbrüder. Wenn wir bisher mit einer solchen zurückgehalten, so geschab es in der Absicht, unsere deutschen Brüder nicht allzusehr aufzurcgen und zunächst bei den ausländischen Brüdern ein lebhafteres Jntereffe für die heilige Sache zu entfachen. Ob wir recht daran gethan? wir müssen es fast bezweifeln. Noth mtb Elend haben in diesem Jahre unter den Genannten viel größere Dimensionen angenommen, einen viel höher» Grad erreicht als im verflossenen. Als die Krisis des lang geschleppten und verschleppten Uebels im vergangenen Jahre ausbrach, da war noch einem Jeden ein Nestchen Kraft und Vermögen an Leib und Gut geblieben; das Alles aber ist damals eingezehrt und zugesetzt worden, und nun stehen die Unglücklichen da ganz ohne Wehr und Waffe gegen das riesengroße Nebel. Dieses nach allen Richtungen zu vermehren, dazu trägt der diesjährige überaus gelinde Winter nicht