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Der Israelit · 1869-01-20 · Heft 3 (20.1.1869) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 3 (20.1.1869)
Date
1869-01-20
Page
– (sequence 11)
Language
German
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47 befindlichen Rabbinen verschiedener Schattirungen anzubahnen. Rabbiner Weiße meint, die Comisst'on solle sich überhaupt nicht gleich auf Irrgängen bewegen, und sofort ihre erste und brennendste Frage, die Volksschule, eifrigft in die Hand nehmen. Dieser Antrag drang durch und somit fiel der ganze Zipser'sche Antrag. In der folgenden Commissionssitzung wurde gleich die allcrschwerwicgendste Frage angeregt, die nicht nur diese ganze vierstündige, sondern auch die darauffolgende fünfstündige, ja auch noch eine Stunde von der nächstfolgenden Sitzung, also in Summa zehn volle Stunden in Anspruch genommen haben soll, nämlich, ob confessionelle oder Simultanschulen? Zum Verständnisse der Situation muß Folgendes voraus geschickt werden. In der letzten Session des ungarischen Landtages ist ein Schulgesetz, natürlich für alle Staatsbürger, darunter auch Israeliten, giltig, vereinbart, und auch bereits sanctionirt und publicirt, das vom Geiste des größten Liberalismus durchweht ist und auf der Höhe des Jahrhunderts steht. Dasselbe gebietet einerseits den Schulzwang bis zum 12. Jahre, gestattet aber auch Gesellschaften und Privaten, ganz wie den Gemeinden Lehranstalten zu errichten, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Die Glieder einer Confession können confessionelle Schulen errichten, von denen einige Partieen des Gesetzes handeln, müssen aber nicht ausdrücklich, ja es muß sogar die Gesammtcommune auf das Verlangen von Eltern mindestens dreißig Kinder, denen keine confessionelle Schule zu Gebote steht, auf Communalkosten Simultanschulen errichten. Dieß in den allgemeinsten Umrissen der Boden des Gesetzes. Nun waren sämmtliche CommisstonSmitglieder darin einstimmig, daß für gegenwärtige Verhältnisse nur in der konfessionellen Schule daö Heil der Jugend zu wahren sei, und daß man diese unbedingt aufrechthalten, resp. errichten müsse. Wie aber einen Modus zu einer solchen Verpflichtung finden, wo das Gesetz der freien Selbstbestimmung Thür und Thor öffnet? Es ist nicht zu leugnen, daß die Situation eine sehr schwierige ist; die Commission hat aber dennoch nach, wie gesagt, zehnstündiger Discussion den Moduö gefunden und die confessionelle Schule als Pflicht jeder Gemeinde mit Majorität festgesetzt. Da voraussichtlich dieser Punkt im Plenum des Congresses einen der heißesten Kämpfe geben wird, so reservire ich mir das Referat über diese so hochwichtige principielle Frage auf jene Zeit. Für heute nur noch so viel, daß eine aus sieben Mitgliedern bestehende Subcommission gewählt wurde, die der Commission ein Elaborat ausarbeiten und vorlegen soll, so aber, daß dennoch die sonstige, mehr allgemein principielle Durchsprechung des Gesammtthema's in der Commission, selbst unter Theilnahme der Mitglieder auch der Subcommission, keine Unterbrechung leidet. Die Mitglieder dieser Subcomission sind die Rabbinen Fischmann, vr. Hildesheimer, Weiße, Dr. Zipfer, Hochmuth, Direktor Deutsch und Nathan Kohn. In der Commission für's Gemeindestatut, die auch fast täglich Sitzung hält, stand nach der Constituirung eigentlich die brennendste Frage, nämlich die principielle Basis einer jeden jüdischen Gemeinde, wobei es sür die Orthodoxie nur einen zufriedenstellenden Ausdruck, nämlich ausdrückliche Erwähnung des Bodens des Schulchan Aruch, gibt, in erster Linie. Doch hielt man es für opportun, diese Brandfackel des Congresses .in der Commission einstweilen und so lange als möglich zu vertagen. Da die Discussion über diese hochwichtige Sache voraussichtlich einen der hervorragendsten Momente des ganzen Congresses bilden wird, so reservire ich mir, um Wiederholungen zu vermeiden, auch das Diesbezügliche bis zur Berathung im Plenum. Es wurde nur noch das Kriterium einer jüdischen Gemeinde und die nothwendigen Ingredienzen derselben (mpc, Synagoge, Rabbiner, wobei die orthodoxe Partei für die Worte: „oder Rabbinatsvorsteher" plaidirte, Schächter und Schule) festgestellt; hierauf das unendliche Thema, über die Einheit der Gemeinde und die Modalitäten derselben bei verschiedenen religiösen Richtungen in der Gemeinde diöcutirt; das Resultat dieser Discussion ist dem Berichterstatter bis jetzt noch nicht bekannt. Die dritte Commission zur Entwerfung eines Wahlstatuts und einer Hausordnung für künftige Congresse hatte der Natur der Sache nach noch wenige Gegenstände sür ihre Thätigkeit, der eigentlich erst das zu vereinbarende Gemeindestatut, die Richtung und die obenerwähnte angestrebre Statistik, festere Basis geben kann. Dieselbe hat daher auch nach ihrer Constituirung bis jetzt nur eine Sitzung mit unwesentlicher Tagesordnung gehalten. Vcn den Vorgängen in den beiderseitigen Clubs schwieg ich bis jetzt und gedenke das auch künftig zu thun, weil bei aller nicht zu unterschätzenden Wichtigkeit dieser Fractionövorgänge, resp. Beschlüsse dieselben doch nur privater Natur sind. Ich muß heute jedoch eine Ausnahme machen. Am letzten Donnerstage überraschte Dr. Hirschler die erstaunten Clubmitglieder seiner Partei mit dem Anträge, man solle die Autonomie der sich etwa in einer Gemeinde bildenden Fractionen in liberalster (???!!!) Weise festsetzen, daß nämlich allen Färbungen, auch Gemeinden ä la Einhornu. Holdheim, eine allen andern gleiche Berechtigung zuertheilt werden solle. Der erstaunten Versammlung war dies doch ein wenig zu stark, und man vertagte die Discussion. Wie vieles gibt dieser Zwischenfall zu denken! Man erinnert sich dakei unwillkürlich, daß Dr. Hirschler vor circa 20 Jahren die Seele des Einhorn'schen Reformvereins war, und denkt dabei — Vt' üji

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