Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 3 (20.1.1869)
- Date
- 1869-01-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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40 Essinger durch Festessen, Festreden und Geschenke, welche letztere dem Jubilar in sinn- und werthvoller Weise überreicht wurden. Die Ovation verdient auch in diesen Blättern erwähnt zu werden, weil Herr I)r. Essinger noch zu den wenigen jüdischen Aerzten gehört, die, wie in der guten alten Zeit, mit ihrer Kunst zugleich talmudische Gelehrsamkeit und religiöses Leben verbinden. Der von allen Confesstonen und seinen Collegen lochgeachtete Mann ist Mitglied des hiesigen Talmud-Vereins, zu dessen Zierden er gehört. ns>' pN ")Ti dj; n"n. Berlin, 9. Januar. Beim Beginn der Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten brachte der Cultu s min ist er einen Gesetzentwurf ein, betreffend die Abänderung der vorläufigen Anordnungen von 1833 und 1844 über das Judenwesen in der Provinz Posen. Durch diese Verordnungen ist der Umzug von Mitgliedern der dortigen Synagogengemeinden in anderen Provinzen mit Rücksicht auf die vorhandenen Gemeindeschulden beschränkt; diese Beschränkung soll jetzt aufhören, mit der Mastgabe jedoch, daß die vorhandenen Rechte von Gläubigern sichergestellt werden sollen. Die Vorlage wird einer zu erwählenden besonderen Commission von 14 Mitgliedern überwiesen. Berlin, 12. Jan. In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wird der Antrag des Abgeordneten Or. Kosch verhandelt auf Umänderung des sogenannten Judeneides in die Form: „Ich schwöre bei Gott und dem Allmächtigen und Allwissenden" mit der Schlußformel: „So wahr mir Gott helfe"! ZRr Referent, Abg. Dr. Gneist stellt, indem er das Veraltete und Unzeitgemäße des Judeneids betont, und sich auf das Gutachten auch der rabbinifchen Autoritäten beruft, den Antrag: „Das Haus der Abgeordneten wolle in Uebereinstimmung mit dem Bericht der Justizcommission vom 21. März 1861 und mit dem Beschluß des Hauses vom 6. April 1861 dem vorgelegten Gesetzentwürfe, betreffend die Eide der Juden, die verfassungsmäßige Zustimmung geben." Der Justizminister erkärt sich bereit, die Intentionen des Antragsteller thunlichst zu fördern. Die erstrebte Aenderung sei eine Forderung der sittlichen Anschauung der neuern Zeit. Herbei wolle er auch als einen Uebelsiand bezeichnen. daß es überhaupt nicht eine einheitliche Eidesformel gebe. Ja, dieselben Confessionsverwandten schmorten in der einen Provinz so, in einer andern wieder anders. Eine andere Frage aber sei es, ob die in dem beantragten Gesetzentwurf gewählte Form die richtige sei. Hätte die k. Staatsregierung die Initiative ergriffen, so würde der Entwurf wohl anders gelautet haben. Seit 1861 seien neue Provinzen dem Staate einverleibt, in einzelnen derselben sei der Judenso wie die Eidesform überhaupt, geordnet, in andern nicht. Die Allgemeine Gerichtsordnung enthalte auch keine allgemeinen Vorschriften darüber. ES bleibe somit nichts übrig, als positive Vorschriften über die Eidesleistung zu geben. Die k. Staatsregierung wäre auch mit eine solchen Gesetzentwurf schon vorgegangen, wenn nicht auch der Reichstag bereits auf die Sache bezügliche Beschlüsse gefaßt hatte. Nichtsdestoweniger werde er dem vorliegenden Gesetzentwürfe, wie gesagt, auch im preußischen Landtag alle Förderung angedeihen lassen und namentlich auch im Herrenhause für eine commissarische Behandlung desselben stimmen. Abg. v. Diest ist, aus den von: Justizminister entwickelten Gründen, gegen den Antrag. Abg. Kosch stellt mit Rückstcht auf die Erklärung des Justizministers den Antrag, den Entwurf in die Justizcommisston zu verweisen, wo derselbe, unter Beihilfe des Justizministers, die nöthlge Verbesserung dann schon finden werde. Das Haus beschließt diesem Anträge des Abg. Kosch entsprechend. Aus dem Grefelder Rabüinatsspreugel. Wie wir hören, soll die auch in diesen Blättern veröffentlichte Annonce zur Besetzung des durch den Tod deS OberrabbinerS L. Bodenheimer erledigten RabrinatSpostenS, großen Erfolg gehabt haben. Mehr als 25 Bewerber stellen ihr geistliches Wirken dem Sprengel zur Verfügung. Daß jedoch nur Diejenigen Berücksichtigung finden können und werden, welche durch ihr seitheriges Wirken oder durch entsprechende Referenzen, nackzuweisen im Stande sind, daß sie dem conservativem Judeuthume ihre Allstrengungen auch für die Folge widmen werden, ist sowohl von der religiösen Anschauung des ganzen Sprengels bedingt, als auch von der dis Wahl vorbereitenden Commission unzweifelhaft zu erwarten. Wir können bei dieser Gelegenheit nicht umhin, die rastlose Thätigkeit eines Mitgliedes dieser Commission, d:nn verwaisten Rabbinatsstuhle baldigst einen würdigen Besitzer zu sichern, rühmend zu erwähnen. Herr I. S. Herzog, Vorsteher der Synagogen- Gemeinde Crefeld und Vorsitzender der verordneten Commission, ist unausgesetzt thätig, in möglichst kurzer Zeit dieses hohe Ziel zn erreichen. Möge es ihm sowie den höchst resp. Mitgliedern der Commission gelingen, einen würdigen Nachfolger des sel. Herrn Oberrabbiners Bodenheimer, der, was wir hier besonders hervorheben, den religiösen Anforderungen deS Sprengels entspricht, und der nicht mit „reformistischen Neigungen" beu Zwiespalt und den Unfrieden in unsere Gemeinden trage, zur Repräsentation zu finden. Thorn, 4. Jan. Sie haben dreien an mich gerichteten Briefen, welche von vertrauenswürdigen Männern geschrieben waren, und eine Befürwortung unseres Planes zur Colonisation Palästinas enthielten, in Ihrem geschätzten Blatte Platz eingeräumt, dieselben aber mit dem Ausdrucke entgegengesetzter Ideen umringt. Zu Anfang veröffentlichten Sie einen Artikel aus der Augsb. „Allg. Ztg.", am Ende die Worte des iffWD.1 w'x.