Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1869-01-13 · Heft 2 (13.1.1869) · page 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 2 (13.1.1869)
Date
1869-01-13
Page
– (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2447395-2447398--06816-2462390
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

29 digung und des Eruvernehmeus mit den betreffenden Städten dahin wirken, das; unserem Wunsche, der zugleich das Wohl des Landes erzielt, Gerechtigkeit werden möge. Es ist mir wohl bekannt, daß dieser Antrag hie und da seine Gegner haben wird; wir kennen diese Gegner, ne heißen: Brodneid und Krämerstnn, allein dies; ist doch nur ein winziger Bruchtheil des Landes, während die weit überwiegende Anzahl der Bevölkerung dabei nur gewinnen muß. Der Landmann würde unstreitig seine Products besser verwerthen und seine Einkäufe besser bestellen, wenn dieß an einem Tage geschieht, wo auch wir Israeliten uns daran betheiligen und auch jüo. Handlungen ohne Verletzung der Religion freie Eoncurrenz machen können." Rabbi Hochmnth gegen. Die Motive seien richtig, man müsse sich aber fragen, ob man in einer RechtSsorderung oder Bitte vergehe. Im erster» Falle wäre es gesinnungslos, darauf zu verzichten. Er müsse aber das Recht bezweif.ln, denn wir stnd ja die Minorität und keine Minorität kann verlangen, das; man auf sie hören muß*). Vom interconfessionellen Standpunkte aus könnten wir allerdings verlangen, nicht den Sonntag feiern zu müssen, aber wir haben eben noch kein tnterconfesstonelles Gesetz. Wir müßten uns daber auf die Bitte beschränken, die gewiß frei siebe und sehr schön wäre. Hierin aber müsse er sich ganz dem ]>. Popper anfchließeu. Dr. K obut für. Rückst Ltlich der Eompetenzfrage habe Dr. Z'pser**) richtig bemerkt, daß diese nicht vortiege, da es siw h-er nicht um eine Bestimmung oder Abänderung, sondern nur um ein pium desiderium bandle. Redner und Dr. Gipser hätten in ibreu Gemeinden schon diesbezügliche Schritte getban; einzelne Gemeinden jedock verfangen nickt, ganz anders die ganze Vertretung Ungarns und Siebenbürgens.' Wahr sei es übrigens, daß die Regierung nicht die geeignete Behörde dafür sei, weil dies zur Munizipal- Berechtigung gehört, man müßte sich daher an diese wenden, oder wenn dies; zu vielseitig, an Se. Majestät selbst. Dies; habe aber auch seine Schwierigkeiten; daher wäre sein Vorschlag, sich an die Legislative zu wenden und eine Eongreßcommission zu ernennen, die sich an den Landtag in der Richtung wenden solle, daß wir die Zeit nahe glauben, daß der Landtag, Loyalität und Gerechtigkeit üben und den Wnnfck der Verlegung der Wockenmärkte erfüllen werde. Er verweise aut New-tffork als auf einen Präzedenzfall, das; Gewissens- und Religionsfreiheit mit dem Einsteben für die Feier am rütf ganz wohl im Einklänge stehen könne, und was Einzelnen in Amerika gelungen, werde der Corporation Ungarn'» und Siebenbürgens gewiß gelingen. Pliß gegen, obne wesentliche Argumente, die Aussübrung des Dr. Popper wiederholend. *) Anm. des (Fort.: Lächerliches Argument! Auch die Minorität hat das Recht, daß ihre Gewissensfreiheit gewahrt werde. **) Schon früher Dr. Hildesheimer. Rabbiner Reich für ohne neue Argumente. Dr. Deutsch für. Wendet sich gegen den von Dr. Popper gemachten Vorwurf des Materialismus. Das gewiß sehr materielle England wacke dennoch sehr eifersüchtig ans die Feier feines Ruhetages. Dasselbe geschehe in Nordamerika. Zn der Zeit des rothesten Repnblikanismns in Frankreich, "nachdem der Convent an die Stelle eines allwöchentlichen Ruhetages Dekaden eingesetzt hatte, nannte ein Revolutionsmann, nachdem die frühwe Ordnung wiederhergestellt, den Sabbat das nützlichste und erhebendste Institut des Iudentbums. Zipfer habe richtig gesagt, daß es gelte, ein Stück Mittelalter wegznschaffen, er meine jedoch, man solle diesen Antrag der Petitionsoommis'ion überweisen. Dr. Stern gegen. Wohl begrüße er die Discuision insofern mit Freuden, weil sie Manchen davon überzeugt, daß der Eou;reß doch einen Zweck habe, dennoch sei er dagegen, weil er es für religiöse Competeuzüberschreitung halte, ferner weil wir es eigentlich mit einem ans Deutschland he rein geschmuggelten Sabbatverein zu thun haben; wenn wir den ~2'i/ durch Vereine stützen müßten, ginge das Indenthum zu Grunde. Dr. Hildesheimer zu einer persönlichen Bemerkung. Er habe beim Beginne seiner Ansprache gesagt, daß ihn der Antrag überrascht habe, und in der That babe er vom Einbringen desselben keine Ahnung gehabt; er gebe Niemandem das Recht, seine Wortein Zweifel zu ziehen und ihm illovale Umtriebe zu insinuiren; daß er sich gestattet bei dieser Gelegenheit sein früheres Programm über diese Angelegenheit unter die Deputirten zu vertheilen, geschah zu dem Zwecke, daß mehr Licht in die Beurtheiluug dieser Frage gebracht werde. Ihm etwas Anderes uuterzustellen, müsse er sich aufs Ernstliche verbitten. Dr. Kohn theils für, theils gegen. Wir dürfen nicht das Herz über den Kops stellen. Allerdings dürfen wir noch nicht so bestimmt aus die legislatorische Erledigung rechnen, da die consessionelle Gleichberechtigung noch nichr ausgesprochen ist. Wir müssen entweder den Utilitäts oder Opportunitäts-Standpunkt einnehmen. Ersiern betreffend müsse er Dr. Popper beistimmen; der Antrag schade aber, insofern die ritterliche ungarische Nation wohl gern gibt, sich aber nicht urgiren lasse; die Petition würde.Religionshaß und dadurch Gährung Hervorrufen, da die Wochenmärkte die Seele des ganzen Landvolkes bilden und die Majorität Opposition üben würde Er citirt das Beispiel Duna Földvür, wo der Rabb. die Verlegung durchgesetzt hatte, woraus aber Iudenhetzen erfolgten, in Folge deren die Israeliten sogar aus Rückverlegung des Wochenmarkles ansuchen mußten.*) Die Opportunität betreffend liegt es im Geiste der Zeit, das sociale Leben *) Hiergegen ist das von Dr. Hi'.vesheiincr im oben erwähnten Prostam richtig Getagte geltend zu machen, das; in einzelnen Gemeinden gegen städtische Bestrebungen, wohl solche Brutalitäten ins Werk gesetzt werden, nicht aber bei w universeller Gesammtvertretung Ungarns und Siebenbürgens.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.