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Der Israelit · 1869-01-13 · Heft 2 (13.1.1869) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 2 (13.1.1869)
Date
1869-01-13
Page
– (sequence 12)
Language
German
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28 Reätc ciU Staatsbürger gehindert werden, und daß dieser Beschwerte höheren Ortes Abhilfe geschaffen werde. Der Antrag bört hiermit völlig auf, eine Religionsfrage zu sein. Daß aber derselbe auf das relig. Gebiet hinüberstreift, gleichsam leise Auklänge dazu bierel, das liefert nur einen Grund mehr, daß die Sache dock zur Competenz des Kongresses gehören könnte. Wozu eigentlich soll uns Israeliten ein besonderer Eougreß, ein eigener gesetzgebender Körper, da die allgemeinen LaneeSgesetze für uns ebenso giltig und bindend sind, wie für alle übrigen Einwohner des Landes? Unstreitig aber ist der Eougreß dazu berufen, daß wir Juden als relig. Körperschaft Institutionen in's Leben rufen, die geeignet erscheinen, unsere Confession zu stärken und zu kräftigen. Ist aber dieß der Fall, so gehört es nicht minder zur Aufgabe des CongresseS. bei der Beseitigung all jener Hindernisse mitzuwirken, die eben einer solchen Stärkung und Kräftigung unserer Religion im Wege stehen. Und das, g. C., ist mit den samstägigen Wochenmärkten der Fall. Dort, wo diese vorhanden, da wird der Sabbat gelockert; er schwindet allmählich aus den Wohnungen und Herzen unserer Glaubensgenossen; öffentlicher Gottesdienst und moralische Belehrung, ausschließlich aus diesen Tag bingewiesen, treten gänzlich in den Hintergrund, und durch die Schwächung der sabbatlichen Heiligkeit, gestehen wir es uns offen, wird das ganze Religionsgebäude unterminirt, weil der Sabbat die Baus, die Grundlage der ganzen jüd. Religion bildtt. Die Entfernung der Wochenmärkte von diesem Tage wäre also wenigstens eine negative Institution zur Kräftigung unserer Eonfemon. und daher zur Eompeteu; des Congrefses gehörend. Wir kommen nun zur zweiten Frage, welche Motive wir der h. Regierung für sie Verlegung der Wochenmärkte anzugeben vermögen. M. HH., wir leben nicht in Amerika, wo es jedem Einwohner freisteht, nicht bloß, ob er sich dieser oder jener, sondern, aber überhaupt einer Religion sich anschließen wolle. In unserem Staate hingegen muß ''ich jedes Individuum zu irgend einem Glauben bekennen, wir möchten ihn daher den confessiouelleu Staat nennen. Als solcher muß aber auch derselbe dafür Sorge tragen, daß dem Individuum kein Hinverniß in den Weg gelegt werde, um den Vorschriften seines Glaubens treu Nachkommen zu können. Anderseits ist er auch ein besteuernder Staat, d. h. er legt jeoem Einwohner die Pflicht am. nach Maßgabe feines Einkommens und Erwerbes einen Theil für das allgemeine Wohl herzugebsn. Als solcher ha: er wieoer dafür zu sorgen, daß keinem Uurerthane in der Art und Weise seines Erwerbes etwas hinderlich im Wege stehe. Wir können daher als Motive einfach angeben, daß es uns Israeliten durch die sabbatlichen Wochenmärkte unmöglich wirs, diesen beiden Anforderungen des Staates riachzukommen, denn betheiligen wir uns an diesen Wochenmärkten, so werden wir den Vorschriften unserer Religion ungetreu, halten wir uns hingegen davon fern, so werden wir in der Handhabung unseres Erwerbes gehindert, mithin steuerunfähig. Es gibt aber noch ein anderes wichtiges Moment, worauf ich, g. E., Ihre Aufmerksamkeit in aller Kürze hinleuken will. Wie entstauben die Wochen- und Jahrmärkte in Europa? Woher kömmt eö. daß in den meisten Städten unseres Vaterlandes die Wochenmärkte gerade auf den Sabbat fallen? Die Geschichte gibt uns Aufschluß darüber. Ursprünglich verhielt es sich so: Das Landvolk,, die Bewohner oer Dörfer, als es da noch keine Kirchen und (geistlichen gab, verfügten sich an den Sonntagen in die Städte zum Behufe des Gottesdienstes; diese Gelegenheit wurde aber auch dazu benutzt, daß die Landbewohner zugleich ihre Landesprodukte, Viktualieu und sonstige Gegenstände mitbrachteu, um vor Beginn oder nach dem Schluffe des Gottesdienstes ihre verschiedenen Ver- und Einkäufe zu besorgen, daher auch noch jetzt viele Markte den Namen „Messen" führen, weil dieselben vor oder nach Lesung der Messe siattsanden. Nun gab es im Mittelalter einen intoleranten König, der um den sich ausschließlich mit dem Handel beschäftigenden Juden, die er ohuedieß aus dem Lande verwiesen wissen wollte, den Lebensnerv abzuschneiden, die Wocbenmärkte von den Sonntagen auf die Sabbate verlegte. Diese sabbatlichen Wochenmärkte sil'.d also ein Ueberbleibsel, eine traurige Erbschaft des unduldsamen Mittelalters, wo man nicht nur über die Juden allein, sondern auch über Handel. Industrie und Gewerbe die verkehrtesten und unrichtigsten Ansichten hatte, und dieselben durch Ausschließungen und Monopole zu heben, blühend zu machen glaubte. Nuferem erleuchteten Jahrhunderte jedoch ist es Vorbehalten, in diesen beiden Beziehungen die richtigsten und gerechtesten Anschauungen zur Geltung zu bringen. Es ist gleichsam eine Welteuidee, die die ganze civilisirte Menschheit durchdringet, daß nämlich ein Staat nur daun blühen und gedeihen kann, wenn einerseits alle Einwohner ohne Unterschied oer Nationalität und Religion unbehelligt und ungekränkt in ihrem Thun und Lassen sich frei bewegen können; anderseits wieoer, daß Handel und Industrie von allen möglichen Fesseln losgelöst und die Concurren; freigegeben werde. Wir können daher als Motiv zur Beseitigung dieser sabbatlichen Wochenmärkte angeben, daß es erstens der ungarischen 'Nation nur zum Ruhme, zur Ehre gereichen müsse, auch dieses Stück Mittelalter, durch diesen Akt der Unduldsamkeit völlig aus ihrem Bereiche zu schaffen, wie wieder zweitens es das eigene Wohl des Landes erheischt, Handel und Geschäft von allen Banden zu befreien und eine freie Concurren; zu schaffen. Ich will daher folgenden Antrag stellen: Nicht, daß das hohe Ministerium angegangen werde, daß es im Wege der Administration diese Einrichtung dem Laude aufoctroyre, da dies eine Erbitterung der Bevölkerung provoziren könnte, sondern, daß der geehrte Congreß sich an die hohen Handelskammern, in deren Ressort dieß eigentlich gehört, sich wenden möge, daß letztere im Wege der Verstän-

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