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Der Israelit · 1868-12-16 · Heft 51 (16.12.1868) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 51 (16.12.1868)
Date
1868-12-16
Page
– (sequence 12)
Language
German
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956 genden Tage legte Duport die verlangte Nedaction seines dem Inhalte nach bereits angenommenen Gesetzesvorschlags der Nationalversammlung vor. Der Fürst von Broglie macht darauf aufmerksam, daß man durch die Abfassung des Gesetzes andeuten müsse, wie dasselbe nur eine Folge bereits früher anerkannter Principien sei; man solle zugleich Vertrauen einflößen gegen die Juden durchdie Erklärung, daß sie mit dem Eintritt ihrer Emancipation Verzicht leisteten aus die ihnen bisher eingeräumte Sonderstellung, um in Zukunft nur auf die Rechte des französischen Bürgers Anspruch zu erheben. Diesen Ausführungen pflichtet der Abgeordnete Prugnon aus Nancy bei, indem er jedoch betont, j daß man nicht etwa durch Aushebung der privatrechtj lichen Bestimmungen, durch die sich die Juden unter! einander gebunden glaubten, ihrem religiösen Leben! Beschränkungen anferlege; „denn, sagt er, die Verläugnung ihres Glaubens fordern wir nicht von ihnen. s) Während in solcher Weise über die Fassung eines Gesetzes mehrere Redner das Wort ergriffen, die seinen Grundgedanken einstimmig guthießen, sucht Newbell die Gelegenheit zu benutzen, um ferne mit so beharrlicher Regelmäßigkeit vorgetragenen Ansichten noch einmal vor das Ohr der Versammlung zu bringen. Aber er steht ganz allein mit seiner Auffassung; kein Redner, der ihn unterstützt; die Unruhe des Hauses begleitet feine Worte; er fühlt seine Vereinsamung, und die Erbitterung darüber führt ihn in seinen Aeußerungen zu steigender Heftigkeit; 3 4) man verlangt, daß ihm das Wort entzogen werde, und endlich unterbricht ihn der Präsident. Was er gesprochen, hat seinen Eindruck gänzlich verfehlt; die Nationalversammlung gab dem Anträge Duport's mit den von Vroglie und Prugnon vorgeschlagenen Amendements ihre Zustimmung. Die Emancipation der Juden in Frankreich war ausgesprochen. „In Erwägung," lautete der denkwürdige Beschluß, „daß die zur Erlangung des französischen Bürgerthums und zur Theilnahme am activen Bürgerrecht erforderlichen Bedingungen durch die Verfassung festgesetzt sind; In Erwägung ferner, daß Jeder, der unter Erfüllung der erwähnten Bedingungen den Bürgereid leistet 3) 1! n'est pas dans notre Intention d\ xigor qu’ils abjurent k-ur religion. (Moniteur.) 4) Wir geben, um seine Redeweise zu kennzeichnen, eine Blumenlese seiner Auslassungen auf Grund des Moniteur-Berichtes. 8i Von ne vous instruit p>as, sagt er zur Versammlung, des localites; vous ne ferez neu de raisonuable. — Les ennemis du bien public feront croire aux habitaiits que les usuriers ont trouve ü, Paris de puissantes proteetions. — Mit einer gesuchten Wendung: Vous avez revoque le decret rendu tn faveur des geris de couleur libre nes de sang fran^ais. — Je vous rends responsable de tous les troubles que peut susciter cn Alsace le deeret d’hier. und sich anheischig macht, allen Pflichten, welche die Verfassung auferlegt, nachzükvmmen, ein Recht hat auf alle Vortheile, welche dieselbe sichert: Widerruft die Nationalversammlung alle in den früher« Beschlüssen enthaltenen Vertagungen, Vorbehalte und Ausschließungen, soweit sie sich auf diejenigen Juden beziehen, welche den Bürgereid leisten werden, der als ein: Verzichtleisturig auf alle zu ihren Gunsten früher eingcführten Vorrechte und Freiheiten betrachtet werden soll" 5). Am 13. November desselben Jahres erhielt das Gesetz die königliche Bestätigung. So hatte die coustituirende Nationalversammlung auch in Bezug auf die Juden die Ideen der Revolution zur Geltung gebracht und ein Werk zum Ziele geführt, das ungefamite Verhältnisse schuf in Staat und Gesellschaft. Wir haben gesehen, daß sie nicht vorschnell und mit Ueberraschung der Gegner die Emancipation auösprach 6); durch zwei Jahre hindurch hatte sie die Forderungen, die der Geist der Zeit in Betreff der Juden stellte, nur einzeln und allmählich anerkannt, und jeder dieser bcsoudern Beschlüsse war erst nach eingehender Berathung gefaßt worden. Wir haben gesehen, wie die Opposition dagegen ankämpste, wie sie drohte,7) wie sic zu offener Auflehnung und zu listigen Kunstgriffen 3) I/assemblee nationale considerant que les couditious necessaires pour etre citoyeu frainjais et pour devenir citoyen aetif sont fixees par In Constitution et que {.out komme qui reunissant los dites couditious piete le serment civique et s’engage a rcmplir tous 1-s devoirs que la Constitution iinpose a droit ü tous 1 s avantages qu’elle assure; Revoque tous ajourneniens, reserves et exceptions in- .seres dans les preeedens decrets relafivement aux individus juifs qui pveteront le serment civique qui sera regarde comrne uue. reuonciation formelle h tous les privileges et exceptions iutroduits precedoinment en leur faveur. 6) In dresem Punkte zeigen mehrere bekannte Werke allgemeineren Inhalts irrige Angaben. So sagt Louis Liane (Histoire de la Revolution frawjaise III 451) zum Ende des Jahres 1189: Elle (l’assemblee) donuait vie, en ce qui touchait les ])rotcstants, les juifs, les comediens aux princip. s consignes dans la declaration des droits de l’homme; er citirt als Beleg dm Beschluß vom 24. Dccember. Lccky (Hiatory of the rise and induence of the spirit of sationalism in Eurepe II 74) meint: tbe French revolution . . renio ved at a single stroke all civil disabilities from Protestants and Jews. Dann findet sich eine tmrichtigc Auffassung des Gegsnstandcs auch in Häusser's Vorlesungen über die französische Revolution herausgegeben von Oncken auf S. 200 und namentlich S. L05. 1) Schon in einer Eingabe, die in Folge der hier nicht zu berührenden Beschlüsse vom August 1789 die communalen Gewalten der Stadt Straßbmg an die NationalversamMtung richteten, war vor der Aufregung des Volks gewarnt, unter Anderm auch für den Fall, daß es sehen sollte „ses preventions en grau de partie injustes contre les Juifs meprisees“. Den nämlichen Gedanken haben wir in den Reden der Deptttirten nur zu häufig wiederklingen gehört.

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