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Der Israelit · 1868-12-02 · Heft 49 (2.12.1868) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 49 (2.12.1868)
Date
1868-12-02
Page
– (sequence 18)
Language
German
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922 arbeitung des Statutüber die Verwaltung und Verwendung des jüdischen Landesmassasondes auf Grundlage der gefaßten Beschlüsse wurde ein Comitä, bestehend aus 11 Mitgliedern, eingesetzt; dasselbe erhielt auch die Aufgabe, ein Kultus-Gemeinde-Statut für Mähren auszuarbeiten. Schließlich wurde auch beschlossen, eine Deputation an den Minister des Innern Dr. Giskra und an den Statthalter zu senden, um diese Herrn zu bitten , der für die Jndenschaft in Mähren so wichtigen Angelegenheit noch ferner ihre Aufmerksamkeit und ihr Wohlwollen zu schenken. Mit Begeisterung wurde auch ein Antrag ausgenommen, in sämmtlichen jüdischen Schulen Mährens das Büdniß des unvergeßlichen Kaisers Joses II., dieses ersten Wohlthäters der Judenschaft, aufzustellen. Frankreich. Paris. Nach glaubwürdigen Nachrichten beträgt die Hinterlassenschaft des Baron James Rothschild, der im Jahre 1812 mit etwa einer Million Franken im Vermögen nach Paris gekommen war, oberflächlich abgeschätzt, etwas mehr als 2000 Millionen Franken, und eingeweihte englische Finanzmänner versichern, daß im ganzen vereinigten Königreiche sich kein Vermögen diesem an die Seite stellen lasse. Baron James hinterläßt außer seinen Wohnhäusern, dem Schlosse im Bois de Boulogne und der prachtvollen Besitzung von Laferriöres noch 51 große Häuser in Paris sowie verschiedene Grundstücke ähnlicher Art in den bedeuten;. :n Europas. Namentlich in Italien hat das Grundeigenthum Rothschilds sich in den letzten Jahren bedeutend vermehrt, so daß er in Rom, Neapel, Florenz und Turin mehrere Paläste und Wohnhäuser besitzt. Diese Einzelheiten sind, wie der Pariser Corespondent der „Köln. Ztg." versichern will, aus zuverläffiger Quelle geschöpft. Feuilleton. Die ßmancipatiorr der Juden in Irankreich. Aus den Quellen bearbeitet von Gmaniret Leser. (Fortsetzung. *) Gleich in der folgenden Sitzung wurde ein Antrag gestellt, der einer Ausdeutung des Gesetzes vom 28. auch zu Gunsten der deutschen Juden Vorbeugen wollte. Der Deputirte Schwends, den die Stadt Straßburg gewählt, verlangte zu dem gefaßten Beschlüsse den Zusatz, daß die Versammlung in keiner Weise über die Juden des Elsaß beabsichtigt habe, t- *) In Nr. 47 bitte ich auf S. 876, 1. Sp.. Z. 6 v. o. zu lesen ausgesprochene Meinungsverschiedenheit statt ausgebrochene M eine Verfügung zu treffen. Er stellt, wenn nicht durch die Annahme seines Antrags jedes Mißverständniß verhütet werde, Unruhen in den östlichen Provinzen in Aussicht, durch welche die ganze Existenz der Juden in Frage gestellt werden könnte; allein ohne Rücksicht auf diese Argumentation weist die Versammlung, in der die am vorigen Tage bewiesene Energie noch zu leben scheint, die Motion als der Tagesordnung fremd kurzer Hand ab. Aber es standen dem Hause neue Kämpfe bevor, die durch die Frage nach der Stellung der Religionen zum Staate hervorgerufen wurden. Es waren ansehnliche Zugeständnisse an die Toleranz gemackt worden; einem guten Theil der nichtkatholischen Bewohner des Landes hatte man allmählich die vollen politischen Rechte ertheilt, und es war geschehen öfters ohne offenen, oft auch ohne irgend einen wesentlichen Widerstand von Seiten der feudalen und clericalm Partei. Allein jetzt beginnt diese, die Consequeuzen aus der angebahnten Ausgleichung der Rechte der verschiedenen Religionsgenoffenschaften zu fürchten; sie verwahrt sich dagegen, daß, wenn den Nichtkatholiken die gleiche staatliche Stellung mit den Bekennern des katholischen Glaubens gegeben sei, damit zugleich die katholische Religion selbst ihren staatsrechtlichen Vorzug vor den übrigen Bekenntnissen, ihren öffentlichen Character eingebüßt habe; die klugen Leiter der reactionaren Tactik sahen dabei sicherlich auch ein, welch' eine mächtige Hilfe ihnen erstehen konnte, wenn es gelang, die religiöse Leidenschaft gegen die liberale Partei in den Kampf zu führen i). Schon am 1-i. Februar während einer erregten Debatte über die Kirchengüter, die für die Bedürfnisse des Staates sollten verwendet werden, forderte der Bischof von Nancy eine Erklärung darüber, ob man die katholische Religion als die nationale anerkenne, und die Linke hatte alle Mühe, um die Abschweifung zu einer Diskussion über diese Frage zu verhüten; eine neu gebildete, aus wesentlich conservativen Elementen bestehende Fraction, die sich die der Parteilosen nannte, nahm in ibr Programm den Satz auf, daß auch fernerhin die katholische Religion allein berechtigt sein solle, mit ihrem Ritual und ihrem Cnltns sich öffentlich zu zeigen^). WaS so entschieden betont ward von einer Partei, die immernoch nach derHerr- 1) Wir erinnern an das Wort,, das dem Abbe Maury am 12. April nach der Sitzung entfallen sein soll: Cette fois ils ne pc-nvent nuus eehapper; cette motion de Dom Gerles est uno in6che allumee sur un baril de poudre. Auch in der Presse findet der Gedanke an das Tendontiöse der aufgeworfenen Streitfrage vielfachen Ausdruck. Vergl. die Annales patriotiques vom 13. April tzNr. 196): ils teutent de soulever les protestants contre les catholiqu.es, les juifs contre les chr6tiens; des prelats . . . clicrehent ü. fomenterles troubles et k exciter une guerre de religion. 2) Principes des impartiaux VIII. Nul sans doute ue doit etre inquiete pour ses opinions religieuses ni pour le

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