Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 49 (2.12.1868)
- Date
- 1868-12-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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907 picht das Eigenthum einer abgezweigten Reformparf tei, sondern der gesastimten jüdkschen Gemeinde Ber-! lins geworden sind, so stellen wir als unser Ael. die von unfern Vorfahren uns überkommenen jüdischen Satzungen festzuhalten, alle entgegenstehenden Neuerungen auszuscheiden, namentlich soll der Gottesdienst . in her asten üblichen'. Weise ohne.Orgelspiel wieder hergestellt werden. Die ursprünglichen alten - Gebete unserer Eltern und Voreltern, die wir selbst! schon in unserer Jugend gebetet haben, bleiben in un-! veränderter Gestalt, in dem alten Gepräge, das unsere alten Weisen den Gebeten verliehen haben. 2) In Verbindung mit dem Gottesdienst treten die Gebete und Gebräuche für das Seelenheil der Kranken, Sterbenden und Gestorbmen, und zwar für die Kranken die Gebete rpr6 n/Sn D’t>nr, nötigenfalls G5£M ’ucy; für die Sterbenden die Gebete Wei notiert nx’S’ und die anderweitigen Gebräuche; für die Gestorbenen das po in der nyzuc*, das Lernen des nvottfo mit pmn L"ip, das Q’sm dx 2"'1 ms1? siehe Statut 6—10. (§ 11 und 12 lauten: „Der Verein wir in dankbarer Erinnerung an Diejenigen, welche ihn mit Schenkungen bedacht haben, die Jahreszeit ebenfalls auf oben angegebene Weise ehren. Bei Schenkungen von 50 Thalern wird auch während des ganzen Jahres rv.'^B und p:m verrichtet, bei denen von 100 Thalern außerdem während der njntp Abends und Morgens gebetet. — Auch das Andenken an Diejenigen, für welche erst nach ihrem Tode durch Le-! gate die immerwährende Mitgliedschaft erworben j worden ist, wird der Verein nach Höhe des ihm j zugefallenen Betrages in angedeuteter Weise feierlich , begehen. N. B. Nach §. 6. der Gemeindestatuten, welcher also lautet: „Stiftungen für Cultus-, Unterrichts- und WohlthätigMszwecken werden vom Gemeindevorstaude beaufsichtigt, Falls nicht entgegenstehende Bestimmungen von dem Erblasser oder Stifter getroffen worden sind;" würde es also wohlgethan sein, wenn der Erblasser oder Stifter die Curatoren ihrer Vermächtnisse stets namentlich bezeichneten.) 3) Die Gründung einer Elementar- und Nachhilfe-Schule, zunächst für Knaben vom kindlichen Alter an bis zur Befähigung für die Tertia eines Gymnasiums. Der jüdische Unterricht wird sich auf genaue Kenntniß der jüdischen Religion und der hebräischen Sprache erstrecken, um den Ausspruch unseres großen Königs David wahrzumachen, wie es heißt ly niD’ G'prn D’^iy ’S». Die Schule selbst wird die doppelte Einrichtung erhalten, daß sie erstens solche Knaben aufnimmt, die keinen anderweitigen Schulunterricht haben, also einen geregelten Unterricht für Elementargegenstände erhalten müssen, welcher in den für Schulen festgestellten Unterrichtsstunden abgehalten werden wird; zweitens, daß sie Schülern einer anderen Schule Nachhilfe in allen möglichen Schularbeiten gewährt, und die sogenannten häuslichen Arbeiten vollständig beaufsichtigt. Die Zeit des Nachhilfe-Unterrichtes und der häuslichen Arbeiten wird am Sonntag, an den Nachmittagen der Wochentage von 4—6 oder bis 7 Uhr und Mittwoch vom Mittage ab stattfinden. In angemessener Zeit wird der jüdische Unterricht stattsinden, hauptsächlich am Sonnabend und Mittwoch Nachmittag und am Sonntag. Die Localitäten für Synagoge und Schule befinden sich vorläufig in der neuen Willulmstraße 1, 2 Treppen hoch. Die Beamten des Vereins sind bereits cnqagirt; der Gottesdienst und die Institutionen für Krankheits- und Sterbesälle sind geregelt. Der Schul- Reliawus- und Nachhilfe-Unterricht beginnt mit dem!. Januar 1869. — Der monatliche Beitrag für jedes Mitglied ist als Minimum auf 5 Sgr. festgesetzt. Nur solche Kinder finden Aufnahme, deren Eltern Mitglieder des Thoras-Chajim-Vereins sind. — Die Einrichtungen zu einem classificirten Elementar - Unterricht werden binnm Kurzem getroffen werden, wonach sich dann die Höhe des auf das geringste Maaß anzuschlagenden Schulgeldes bestimmen läßt; doch werden auch hierzu schon jetzt Meldungen bei dem Vorstande des Thora-Chajim-V ereins, Neue Wilhelms-Straße Nr. 1 angenommen. Wie einst MoseS zur Zeit, wo die Religion in Israel zu zerfallen drohte, die Besseren im Volke zu sich rief: Hx '"H '2 „Wer für Gott und Gotteslehre ist, der komme zu mir!" so ruft der 0”n mir. Verein allen Mitgliedern der jüdischen Gemeinde zu: „Wer für Erhaltung des Iudenthums in seiner von unfern Eltern uns vererbten Gestalt Mitwirken will, der schließe sich uns an; der Weg ist leicht, das Ziel groß?" Berlin, im November 1868. Der Vor st and des Thoras -Chajim-D er eins." Congreß - Ängelegruhciten. Pesth, nach den Wahlen. Während man an der einen Seite Wahlreden und Wahlprogramme liest, Freudentöne hört und Fackelzüge sieht, herrscht auf der andern tiefe Stille und tiefer Ernst. Die Parteiwuth hat hier schon lauge ihr Maximum erreicht und in der Zeit vor den Wahlen solchen Ausdruck erlangt, daß sie nunmehr ausgetobt zu haben scheint und jetzt sich nur darauf beschränkt, den Gegner sorgfältig zu überwachen. Uebrigens mag die hier jetzt bedeutend ruhigere Stimmung auch darin ihren Grund haben.