Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1868)
- Date
- 1868-11-18
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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869 abgewartet, sondern nach Belieben des Keankenvereins die Beerdigung oorgenommen. Ich muß aach noch bemerken, daß bei einem Theite Israeliten die Innehaltung der vorgeschriebenen 48 Stunden für eineUebertretung des jüdischen Gesetzes gehalten und das heilsame der staatlichen Verordnung in ihrer Unwissenheit nicht erkannt wird. Die Macht der Gewohnheit ist sehr groß, in nicht seltenen Fällen ist cs auch nichts als rein materielles Interesse, das die Beerdigung so bald als immer möglich wünschbar macht, denn je nach der früheren oder späteren Beerdigung richtet sich der Anfang der sieben ^Trauertage und somit auch die Wiedereröffnung und Wiederbetreibung des Geschäftes. Schluß: Hohe Polizeidirection möge daher verfügen u. s. w. Dr. Kaiserling.g Sollte man nicht glauben in Obigem ein Capitel aus Eisenmenger zu lesen? — 3) Hierauf die Antwort der hiesigen Tit. Präsidenten des Armen- und Kranken.vereins. Nachdem die Angaben des Herrn Dr. Kaiserling widerlegt wurden, fährt der Bericht zu Händen der Tit. Polizeidirection fort: „Wie diese beiden obgenannten Behauptungen des Herrn Dr. Kaiserling auf Irrthum beruhen, so ist auch die 3. Behauptung, daß es Israeliten gibt, die die gesetzliche anberamnte Zeit, als eine Uebertretung des jüdischen Gesetzes halten, eine lächerliche und kindische und nur dazu geeignet, den liberalen und aufgeklärten Sinn unseres Herrn Rabbiners im vollsten Lichte leuchten zu lassen. Wenn nun der Herr Rabbiner noch behauptet, es sei auch materielles Interesse dabei, daß die Beerdigungen zu frühe vorgenommen werden, so ist auch diese Behauptung eine leidenschaftliche, und zwingt uns Ihnen folgende Thatsachc nicht zu verschweigen, aus welchen Gründen der Herr Rabbiner diese Klage gestellt." Nachdem der Hergang der Sache umständlich dargestellt und constatirt, daß Herr Dr. Kaiserling die Beerdigung noch früher als vom Comitv bestimmt vornehmen wollte, fährt der Bericht fort: „Untersuchen wir den Grund des Bemühens unseres Herrn Rabbiners, so finden wir ihn allerdings in einem materiellen. Es ist nämlich religiöser Gebrauch unter uns Israeliten, daß Freitag Nachmittag keine Leichenpredigt mehr gehalten werden darf. Es konnte nun dieß dem Herrn Rabbiner Dr. Kaiserling nicht gleichgiltig sein, ob diese Beerdigung Vormittag oder Nachmittag abgehalten werde, es waren ja reiche Söhne der Verstorbenen bei dieser Beerdigung vertreten, und war zudem der Hr. Rabb., wie man sagt, beordert, eine Leichenpredigt zu halten. In dieser uns zur Beantwortung zugeschickten Beschwerde zeigt sich nun der Zorn des Herrn Rabbiners in vollstem Maaße. Er kann es nicht verschmerzen, daß ihm das Verdienst, um den Verdienst — eine Leichenpredigt halten zu kö lnen, von dem Präsidenten so boshafter Weise, wie er es glaubt, vereitelt wurde. S hließlich erlauben wir uns noch die Fragen: Stehen wir Israeliten unter andern Gesetzen als Katholiken und Protestanten? — Finden wir, daß unter diesen Confessionen Leichenpredigten gehalten werden? — Oder ist es wahr, daß Herr Rabbiner Dr. Kaiserling ganz entgegen den argauischen Gesetzen eine besondere Ertaubniß von oem hohen Regierungsrath besitze, bei den Israeliten Leichenpredigten Halten zu dürfen? Wäre dies wahr, wo;n diese Ausnahmen? Weiß man doch, daß meistens nur Reiche diese Gunst genießen." Indem wir nun u. s. w.! (Unterschriften) 4) Es ist zwar selten eine Predigt, worin die „Frommen" nicht mit giftigen Stichwörtern bedacht werden, voriges Jahr ging Herr Dr. K. soweit und nannte dieselben in einer Predigt eine fluch- und Verdammung swürdige Partei und dankte mit zusammenklatschenden Händen Gott, daß sie nach und nach von der Welt verschwinden. Daß diese schauderhaften Worte von Seiten des Herrn Dr. Kaiserling so gesprochen wurden, dafür zeugen die ehrenhaftesten Mitglieder unserer Gemeinde. — Mau wird nun allgemein fragen, lassen sich die argauischen Israeliten, zur Orthodoxie oder Reform gehörend, dieß Alles gefallen? — Hievon und noch weiteres Material später. David Josua Guggenheim. Oesterreichischer Kaiserftaat. Wien, 8. Noo. Vorgestern kurz vor Schluß des Sabbat Gottesdienstes un israeitnch-orlhovoxeu Tempel in der Leopoldstadt, große L-chiffgaffe, wurden die zahlreich versammelten Andächtigen plötzlich durch Feuerrufe in Schrecken gesetzt. Alles rannte und drängte sich wirr durcheinander zu dem Ausgang und nur' die Wenigsten gelangten begreiflicher Weise, wie immer bei solchen Vorfällen, ins Freie. In der :m ersten Stocke befindlichen Frauenabtheilung war nämlich ein Gasrohr gesprungen und das stark aussträmende Gas, welches sich entzündet hatte, gab zu diesem Feuerlärm Anlaß. G. s. D. ist kein weitere- Nnglück dabei vorgekommen. ZWieN. Nach zwölfjährigen Mühsaleu und Kämpfen wird die Köaigsberg'lche Stiftung behufs Errichtung einer Erziehungsanstalt für arme israelrtische Mädchen aus allen Kronländern des Kaiserstaatcs in nächster Zeit ins Leb n treten Die Kultusgemeinde, deren Kanzlei alle gewünschten Auskünfte ertheilt. geht zunächst an die Besetzung der Stellen einer Vorsteherin und Stellvertretung derselbe«, und