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Der Israelit · 1868-11-11 · Heft 46 (11.11.1868) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 46 (11.11.1868)
Date
1868-11-11
Page
– (sequence 12)
Language
German
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860 nicht mehr denken konnte; es wurde beschlossen, daß eine Commission über den Antrag GrHgoires und die Wünsche der Juden Bericht erstatten und daß bis dahin die Frage ruhen solle. Allein die Nationalversammlung mußte doch bald wieder sich mit den Juden beschäftigen. Wie beim Beginn der Revolution die Bauern gegen ihre adligen Herren sich erhoben, so hatten auch in einzelnen Distrikten die Juden von der Aufregung des Volkes zu leiden gehabt, und jetzt ertönten aufs Neue ihre Klagen und Hilferufe aus dem obern Elsaße und fanden Mittler, die sie an daö Ohr der Volksvertreter brachten. An den Pariser Abgeordneten Graf Clermont- Tonnerre war von den Bedrohten und Gefährdeten eine Adresse gerichtet worden, welche dieser am 28. September zur Kenntniß der Versammlung gelangen ließ, indem er sie gleichzeitig mit dem Gewicht seiner Stimme unterstützte. Gregoire, den Privatbriefe vom Schauplatz der Gewaltthätigkeiten her genau unterrichtet hatten, konnte nur bestätigen, wie nothwendig ein Beschluß der Versammlung sei, der Aehnlichem für die Zukunft Vorbeugen werde. Es konnte sich kein Abgeordneter finden, der hier widersprochen hätte; die Versammlung beschloß, die Staatsregierung und die Provinzialbehörden zum nachdrücklichen Schutz der Juden aufzusordern im Geiste der Erklärung, die sie gleichzeitig erließ, und welche die Juden unter die Aegide des Gesetzes stellte^). Es hätte diese Sitzung wohl die Veranlassung geben können zur Annahme des Antrags vom 2. des Monats 5), allein das schien den Wünschen der Mehrzahl der Abgeordneten nicht zu entsprechen; es wird sichtlich vermieden, den Juden den Schutz zuzuerkennen, den der Staat seinen Angehörigen zu gewähren verbunden ist, und man bezieht sich zur Begründung des Beschlusses nur auf die im sittlicken Bewußtsein lebenden Pflichten, die Mensch gegen Mensch zu üben hat. Dagegen wurde einige Zeit später aus dem Schooße der Versammlung heraus ein neuer Vorschlag veröffentlicht, die staatsrechtliche Stellung der französischen Juden zu regeln, auf neuer Grundlage zu ordnen. Der Abgeordnete Bouche hatte ein Gutachten ausgearbeitet, das die Ansprüche Frankreichs aus die päbstlichen Besitzungen Avignon und Venaissin nachzuweisen 4) Nach dem Journal de Paris geht der Beschluß derVer' sammlung dahin: Que tous lesJuifs et particuli&rentent ceux de la Haute Alsaee sollt mis sous la pro'.ection iinmediate de Ja loi et que partout les tribuuaux de justice et tous les dßpositaires du pouroir ex£cutif seraient specialement objiges 4 veiller sur leurs fortunes, sur leurs vies et sur leu r repos. 5) Tas Journal de Paris sagt in seinem Referat über die Sitzung vom 28.: Peut-etre 6tait-ce l’occasion de leur donner tous les droits de cit4.; car dans la societö il n’y a que les droits de citoyen qui defendent bien les droits de rhomme. bestimmt war und einer Besitznahme dieser Gebiete zur Rechtfertigung dienen sollte. Am 21. November reichte er sein Memoire bei der Nationalversammlung ein und im Zusammenhang damit 6 7) einen Gesetzentwurf, der den Rechtszustand der französischen Juden ändern will, sowohl der schon in Frankreich lebenden als namentlich derer, die im Lande sich niederzulassen kommen. Die lästigen und drückenden Gesetzesbestimmungen, durch die sie von den übrigen Bewohnern des Staates unterschieden waren, sollten wegsallen; sie sollten an ihr Vaterland gefesselt werden, und das besonders durch den Ackerbau, auf den der Entwurf sie hinweist, und der ihnen bis dahin gänzlich entzogen war; wenn daneben noch kleinliche Vorschriften gegeben werden, die ihren Handel regeln oder vielmehr dem Wucher Vorbeugen sollen, so können diese jedenfalls nur vorläufigen Vorsichtsmaßregeln, die Bouche für nöthig hält, den vollständig liberalen Character seines Gesetzesvorschlags nicht in Frage stellen^). In Bouche's Entwurf war von den eigentlich politischen Rechten und dem Umfang, in dem diese den Juden ertheilt werden sollten, kaum Erwähnung geschehen; jemehr aber die Grundzüge der neuen Constitution sestgestellt wurden, desto größere Bedeutung erhielt die staatliche Stellung, die den verschiedenen Classen und Ständen durch das Gesetz zuerkannt wurde; die nächste Berathung der Gesetzgeber über die Juden, zugleich die vorläufige Entscheidung über Bouche's Antrag, hatte ihren Ausgangspunkt wie auch ihren vorzüglichsten Gegenstand in der Frage über die Ertheilung der politischen Rechte. (Fortsetzung folgt.) den mach H Hell und Spi genstände gene Er liefert, statteten ' größern 5 trions ur wie das glaublich« Wunsche „Der W die Spiel Liebhaber empfehlen nicht nur sten Geg, zu direkt' durch soc tergeschok wandten machen r Bern. (Die * 6) In Avignon und Venaissin wohnten zahlreiche Juden. Vergl. über die Juden von Avignon die Stelle bei Expilly a. a. O. I. 3452und über diejenigen von Carpentras sehr interessante Bemerkungen ebd. H 1062 106. 7) Wir theilen den Antrag auszugsweise mit: L’assemblöe nationale, lautet der Anfang, declare qu’elle met sous la protection et la sauve-garde de la Nation fran<;aise et des lois les personucs des juifs qui viendront se domicilier en France, les biend - fonds qu’ils y ont acquis et ceux qu’ils y acquerront; eile supprime tonte war que sur les vetements qui servait a distinguer lesJuifs en France, toutes les taxes arbitraires qu’on levait sur eux, toutes les redevances dites pour protection et toutes les places de protecteurs et ce sans iudewuitä euvers ceux qui sont revetus de ces titres et places ou qui pretendraient avoir des droits pour s’en faire revetir; weiter wird den Inden Gleichheit der Steuern mit den übrigen Franzosen zugesagt, aber auch Unterwerfung unter das gleiche Wuchergesetz auserlegt; dann folgt die eigenthümliche, aber ohne Zweifel wohlgemeinte Bestimmung, Auen» juif ne pourra habiter les terres de la domination fran^aise qu’il n’y ait acquis une propriete fonciere au moins de 10,000 Francs en valeur. Das Weitere des Schriftstücks enthält Bestimmungen, die den Juden das Geldverleihen an Privatleute non negoeians, commer^ans, marchands ou banquiers erschweren sollen, und solche, welche die Steuerpflichtigkeit innerhalb der Judengemeinden sestsetzen. Die tach ist i Geldgehc anständig rantirten Bet mit den a. bei b. de sch e. bei tei binnen < He ixin st niss Gerbere ersorder ges Sä Franco - Bl. ent.

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