Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 46 (11.11.1868)
- Date
- 1868-11-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2446951-2447343-2447387--06625-2462190- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
850 wärtigen Regierung gewandt und dasselbe ersucht, uns mitzntheilen, ob aus der proclamirten Religionsfreiheit bereits die Erlaubniß zur Rückkehr der Juden nach Spanien resultire oder nicht. Jener beoeutende Mann hat uns in einem cor-fidentiellen Schreiben geantwortet. Wir sind daher verhindert, seinen Namen öffentlich zu nennen und das (ebenfalls in französischer Sprache abgefaßte) Schreiben hier seinem vollen Inhalte nach wiederzugeben. Daher nur die Mittheilung, daß sich unsere Vermuthung bestätigt hat, daß die Frage der Rückkehr der Juden nach Spanien noch immer eine offene ist, deren Entscheidung die gegenwärtige Regierung, den Vertretern der Nation, den Cortes, überlassen will. Der hervorragende Staatsmann, den wir mit Fug und Recht alö den getreuen Dolmetsch der spanischen Regierung betrachten dürfen, nennt in fernem Schreiben an uns diese Frage ein zu ernste, wich^ tige (eette qu stion cst trop g ave, trop importante) als daß die gegenwärtige Regierung sie allein entscheiden könnte, ohne jedoch für deren Ernst und Wichtigkeit nähere Gründe anzugeben. Sollte die Regierung etwa fürchten, durch die Aushebung jenes Dekrets sich unpopulär zu machen, sollte in der Masse der spanischen Bevölkerung Haß oder Abneigung gegen die jüdische Ration herrschen? In keinem Falle dürfen wir in dieser Angelegenheit Etwas vernachlässigen. Unser Gewährsmann fordert uns auf, eine Eingabe an die Cortes zu machen (vieullez, vous addr< sser aux representints de la nation, qui t’eror.t je l'Vspore droit a vo^re demanvle) und spricht dabei die Hoffnung ans, daß dieser Schritt von Erfolg sei, daß die Cortes die verheißene Religionsfreiheit auch auf die Israeliten ausdehnen werden. _ _ Wir werden demzu'olge eine in spanischer Sprache abzufassende Petition au die Cortes absenden und später Näheres darüber veröffentlichen. Unterdeß geht uns aus Madrid vom 2. November folgende Mittheilung zu: „Zur eingehenden Erörterung der religiösen Fragen, und namentlich der Cultusfr ei heit, hat im Teatro del Necreo eine zahlreich besuchte Versammlung stattgefunden, in der die Studenten stark vertreten waren. C'chegaray entwickelte m einer läng ren Rede die Nothwendigkeit der religiösen Gleichberechtigung und fand den allseitigsten Beifall. Nach ihm sprach unter Andern noch Chamorro, der die unseligen Folgen des Jesuitismus und der Inquisition in den lebhaftesten Farben malte und geradezu auf den woblthätigen Einfluß hinwies, den in andern Staaten der Perkebr der Katholiken mit Juden und Protestanten auf die Civilisation und Gkwissenssreibeit ausgeübt habe. Die Versammlung schloß mit der Resolution: „Unbedingte Cultuöfreiheit isi die einzige der Revolution würdige und für die Zukunft glückverheißende Lösung." Beim Schlüsse des Blattes bringt der Telegraph folgende Meldung: „Madrid, 6. Nov. Zahlreiche israelitische Familien von London und Lissabon fragten bei der provisorischen Regierung an, ob dieselbe die früheren Gesetze, welche ihre Verbannung aussprachen, aufgehoben habe. Die Regierung antwortete bejahend." Sollte sich diese Nachricht bestätigen, so wäre es allerdings nicht mehr nöthig, zu pctitioniren. Der jüdische Gpsercultus. Mainz, den 4. November. VII. Bestandtheile des Opfers. Bei der Darbringung mancher Opferthiere waren auch Wein- und Mehlopfer vorgeschrieben. Während das Ganzopfer (nViy) ganz und gar vom Feuer verzehrt wurde, wurden vom Sünd- und Schuldopfer (qi£\xi nttün) bestimmte Tbeile von den Kohannn genossen, während an den Friedenöopfern auch die Eigenthümer Theil hatten. Alle Ganzopfer, Sündopfer, Schuldopfer sowie die zwei Lämmer des Wochenfestes, obgleich diese letzteren, wie bereits erwä'-nt, Friedensopfer waren, hießen die allerheitigsteu Opfer (Dianp 'Enp), während die Friedensopfer des Einzelnen, das Peßachopfer, der Erstling und das Zehnte nur geringere Heiligthumer (o»BHp O'dp) waren. Die der ersten Kttegorie ungehörigen Opfer durften entweder gar nicht oder doch nur von männlichen Kohanim innerhalb der Vorhänge verzehrt werden, während die übrigen auch von Nichtkobanim und überall innerhalb der Stadtmauer Jerusalems gegessen werden durften. Wir sehen daraus, daß gerade diejenigen Opfer, welche um einer Sünde willen gebrockt wurden, die heiligsten waren. Gott wollte uns damit zeigen, wie hoch er den rückkehrenden, reuigen Sünder stellt, denn ein derartiges Opfer konnte nur daun gebracht werden, wenn Reue und Rückkehr damit verbunden waren, pi'N DniCJ D’pHä 'P'SN QHDW tllUL'N 'tyiw DipDD) O'HD'j/) Was nun die beiden Lämmer des Wockenseftes betrifft, so ergibt sich nach dem, was wir im bcf rigen Kapitel darüber gesagt haben, ihre besondere Heiligkeit von selbst. / Von den Opfern, die theilweise gegessen wurden, wurden auf dem Altar bestimmte Fettstüöe dargebracht, welcke in der Mischnah Emurim (cnicx) genannt werden. Nach Maimonides bedeutet das Wort soviel, wie die gebotenen, gesagten Theile, von -'zu sogen, während es R. Nathan aus Rom, der Verfasser des Aruck, von -ien hoch sein, ab leitet als dasjenige, welches!als das Höchste am Opfer gewürdigt wird, aus dem AÜare dargebr« Blut tn chen Op vermisch die Opf B! — das und Flei Brode tur das glichen, 'arftn fühls, fc les sei Opi Ar Allherrl vpfer, geweiht Es jude wi konnte; meisten deren U bracht ) Opfer r Pflichtet juden gi Ugeö in durfte; gesehen Nichtjud nicht da Au gen auf juden v> Di an Geis Statt; < Frauen, Taubst»! der Bot Opfer b den mei des naä nungsta, verborge 121 D'PP De mene ei, t, auf das zu zeige