Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 45 (4.11.1868)
- Date
- 1868-11-04
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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841 ihrem Verlaufe immer stürmischer, und der Präsident ist oft kaum im Stande, die Ordnung aufrecht zu erhalten. Waren ja die Gegensätze in der That schroffe: Sanctionirung einer Alles beherrschenden Staatsreligion und eines alleinberechtigten Cultus oder Anerkennung des Grundsatzes, daß dem Staat über die Religion seiner Bürger als solche keine Controle zustehe. Die eine Annahme mußte die andre nothwendig ausschließen *), und darum sehen wir die Vertheidiger der Gewissensfreiheit vor Allem bemüht, die Beseitigung der Artikel zu bewirken, welche principiell die Religion unter den Schutz des Staates stellen wollen. Der Bischof Talleyrand von Autun greift die Sätze 16 und 17 im Entwürfe des 6. Büreau mit Kraft an, weist auf die Unklarheit hin, mit der sie weder von einer einzigen bestimmten Religion als der Staatsreligion reden, noch auch Raum laffen für eine allgemeine Toleranz und setzt mit seinen beredten Worten die Verwerfung derselben bei der Versammlung durch. Die kirchliche Partei hatte damit eine entschiedene Niederlage erlitten; die Reformatoren Frankreichs batten vorerst abgelehnt, den Grundsatz des alten Staatsrechts, der die Kirche unter den Schutz des Gesetzes stellte, anzuerkennen; es blieb noch übrig, daß die Entscheidung für religiöse Duldung und Gewissensfreiheit, die darin lag, in den Menschenrechten ihren förmlichen Ausdruck erhielt. Der Antrag des Grafen Castellane, der Freiheit der Meinungen uud der Religionsübung verkündigt wissen wollte, konnte jetzt Platz greifen, und um ihn dreht sich die weitere Diskassion. Einen Vertheidiger findet er zuerst in Mirabeau. Hatte dieser am vorhergehenden Tage den formellen Nachweis geführt, daß in einer Erklärung der Menschenrechte nur der etwaige Anspruch des Einzelnen auf Toleranz, nicht aber die Pflicht der Unterordnung unter einen durch das Gesetz bevorzugten Glauben Aufnahme finden könne: so ging er jetzt auf den Grund der Frage selbst ein; er bespricht die Stellung der Religion zum Staate, und indem er der freien Meinung und Handlung innerhalb der gesetzlichen Ordnung den weitesten Spielraum zugesteht, schwingt er sich zur Höhe von Ideen auf, wie sie immer nur den unabhängigsten und freigestnntesten Staatsmännern eigenthümlich waren. 2) Nach Mirabeau trat Castellane in längerer Rede für seinen Antrag ein; die Stimmung des Hauses wohl er- 1) Es zeigt sich das recht klar in den Vermittelungsanträgen, die am 23. gestellt werden. Statt der 3 Artikel «6, 17, 18 schlägt Maillet vor: La religion etant le plus solide de tous les liens politiques, nul homme ne peut etre inquiete dans ses opinions religieuses; und noch unzusammenhängender Bouche: Comme aucune societ4 ne peut exister sans religion, tout homme a le droit de vivre libre dans sa croyance et ses opinions religieuses, parce qu’eiles tiennent 4 la pens4e que la divinit4 seule peut juger. 2) Den Vertheidigern eines herrschenden Glaubens gegenüber heißt es: Lien ne doit dominer que la justice, il n’y a de kennend, hält er für nöthig, besonders den zweiten Thett des Artikels, den er vorgeschlagen, zu vertheidigen: die Cultusfreiheit, die hier garantirt werden soll. Er sucht die Befürchtungen zu zerstreuen, die an die Annahme dieses Grundsatzes geknüpft werden, und seine Anschauungen auf die bisher gefaßten Beschlüsse der Versammlung zu stützen; er wendet sich an das Gerechtigkeitsgefühl, das sich bei den Abgeordneten als ein leicht erregbares zu zeigen pflegte, indem er sie ermahnt, Andern nicht Etwas zu thun, wovon sie nicht wollten, daß es ihnen selbst geschehe * * 3 4 5). Noch eine große Rede wurde dann gehalten zur Dertheivigung der Religionsfreiheit, die des Abgeordneten von NimeS Rabaut de St. Etienne, eine allseitig tiefe, wohl ausgerüstet mit Argumenten, die den Verstand der Gegner überzeugen, zugleich eine warme, welche die Herzen ergreifen mochte*). Rabaut empfiehlt Castellane's Antrag auf Anerkennung der Freiheit des Denken- und des Cultus, indem er Allen entgegentritt, welche die Forderungen desselben als zu weitgehend hatten beschränken zu müssen geglaubt. Aber außer seiner principiellen Vertheidigung der Religionsfreiheit und der Bezugnahme auf die Lage und die Forderungen der „Akatholiken," wie sie im Munde des resormirten Priesters selbstverständlich war, gedenkt der einem unterdrückten Glaubensbekenntniß Angehörige auch andrer Zurückgesetzter, mit deren Loos das seine nicht unmittelbar verbunden ist; Rabaut gemahnt die Nationalversammlung in rührenden Worten an das jüdische Volk mit seiner Geschichte und seinen Leiden und seiner noch währenden Unterdrückung; er bittet um seine Befreiung. b) So ließen sich für Castellane's Antrag die beredten Stimmen unabhängiger und edler Männer hören; die Gegner aber ihrerseits griffen darin den wesentlichsten Punkt, die Annerkennung der Freiheit der Religionsübung, in stürmischer Weise an. Wenn sich dominant que le droit de ehaeun, tout le reste y est soumis; die Pflicht der Gesetzgebung characterisirt er: Veiiler 4 ce qu’aucun culte, pas meine le votre, ne trouble l’ordfe public, voilä votre devoir; diese Gleichberechtigung der Religionen ist gegründet auf den Satz: Les opinions ne se forment pas par le resultat des suffrages. 3) Ne kaltes pas 4 autrui ce que vous ne voudriez pas que l’on vous fit, heißt es in Castellane's Rede mit einem Citat, das in neuester Zeit auch in einer deutschen Kammer bei einer Berathung über die Judenemancipation gehört wurde. 4) Ein Abgeordneter, de Pfarrer Litton von Vieux Poussanges, der zu Castellane's Antrag ein beschränkendes Amendemert verlangt hatte, erhob sich nach Rabaut’s Rede tief ergriffen und sprach: „Ich ziehe meinen Antrag zurück". 5) Die Stelle seiner Rede, die von den Juden handelt» lautet: de le demande (ce que vous demandez pour vous: la libert4, l’4galit4 des droits) pour ce peuple arracli4 d’Asie toujours errant, toujours proscrit, toujours pers4cut4 depuis pr4s de dix-huit siecles qui prendrait nos moeurs et nos usages, si par nos lois il 4tait incorporS avec nous, et auquel noaa ne deroos point reprocher sa morale, puisqu'elle est le fruit de notre barbarie et de l’humiliacion 4 laquelle nous l’avons injustement condamn4.