Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1868-10-14 · Heft 42 (14.10.1868) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 42 (14.10.1868)
Date
1868-10-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447343-2447383--06560-2462121
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

IX. Jahrgang. Beilage z» Nr. 42 des Israelit. Leitender Artikel. Die Fatascha's. Nach dem Berichte Joseph Halevy's über seine Mission, erstattet dem Central-Comit« der All. Isr. Univ. (Fortsetzung.) Aus der Mitte des geheiligten Umkreises steigen die Gebete zu Gott empor. Von Mitternacht an hört man den klaren, geregelten und melancholischen Ton der Gesänge, welchen das monotone Recitatif der Anwesenden antwortet. Das Lob des Ewigen, das Wohlergehen Israels, die Liebe für Jerusalem, die Hoffnung auf eine glücklichere Zukunft für die ganze Menschheit sind die Ideen, welche ihnen Seufzer, Thränen, vermischt mit Ausrufe der Freude und Hoffnung entlocken. Die Morgendämmerung hält diese ergebenen Gruppen von Dienern Gottes nicht davon ab und die Sonne geht nicht unter, ohne daß diese unermündlichen Anbeter Gottes nicht zweimal ihr Gebet verrichtet hätten. Das Gebet beginnt mit dem Ausruf: Abba! Abba! (Vater! Vater!) und während der Kniebeugungen werden die Worte: Abiet! Abiet! (Herr! Herr!) mit einer außerordentlichen Inbrunst ausgesprochen. Der häusliche Herd ist nicht weniger rein als das Heiligthum. Die" Frau, die frei, fast unabhängig, aber arbeitssam und bescheiden ist, führt eine reinliche Haushaltung und läßt die Familie die Früchte ihrer Arbeit genießen. Indem sie das Hauswesen leitet und des Herzens ihres Gemahls sicher ist, steht sie dem Manne in den schwierigsten Krisen des Lebens thatkräftig zur Seite. Die Polygamie (Vielweiberei) ist nach dem Gesetze nicht verboten, aber sie wird als eine beschämende That betrachtet. - Das Konkubinat (wilde Ehe) ist bei ihnen gänzlich unbekannt. Die Heirathen finden im reifen Alter statt; man hört nur sehr selten von einem Fall der Ehescheidung reden. Die Neuvermählten bleiben 10 Tage im Hause, ohne auszugehen. Bei einem Sterbefalle besorgen drei oder vier Personen das Waschen und die Beerdigung; das Volk begleitet die Leiche bis zur Umzäumung des Begräbnißplatzes, Gebete reciürend. Am siebten Tage schneidet man sich die Haare ab und bringt das Opfer für die Seele des Verstorbenen. Die Armen nehmen an dem Mahl Antheil und verfehlen nie, die Tugenden der Person, welche die Familie verloren hat, hervorzuheben. Die Falascha's, welche das Rennoms haben, gute Ackersleute zu sein, bilden zu gleicher Zeit die industrielle Klasse des Landes. Alle Handwerke werden fast ausschließlich von ihnen betrieben. Sie sind Schmiede, Küfer, Töpfer, Weber, Architekte u. s. w. Viele unter ihnen verstehen mehrere Handwerke. Die Frauen helfen ihren Männern in allen Arbeiten und verlassen sie nur, um die Bedürfnisse des Hauses zu besorgen. Die jungen Knaben weiden die Heerden, die jungen Mädchen schöpfen Wasser und verbringen ihre Zeit mit dem Spinnen von Baumwolle. Der Handel steht bei den Falascha's nicht in Gunst. Sie betrachten ihn als ein Hinderniß der Beobachtung der religiösen Vorschriften. Der Sclavenhandel erregt bei ihnen besonderen Abscheu; ein solches Geschäft ist bei ihnen als gesetzwidrig betrachtet. Wenn zufällig ein Falascha einen Sclaven besitzt, sucht er ihn in die Zehn-Gebote und in die Reinigunzsgesetze einzuweihen, dann wird er als Jude betrachtet und kann weder wiederverkauft werden, noch länger als sechs Jahre dienen. Ist diese Zeit versiosien, so wird er als Jude erklärt, und er tritt in die Mitte der jüdischen Nation, ohne irgend welche Einschränkung. Die Sclaven, welche sich weigern, die Dogmen des Judenthums anzunehmen, können weder zur Bereitung der Nahrungsmitteln, noch zu anderen Verrichtungen des Hauses verwendet werden wegen der beschwerlichen Reinigungen, welche ihre Berührung jeden Augenblick ausiegen kann. Solche Sclaven werden immer mit Sorgfalt vermieden. Wenn auch die Falaschas dem Handel nicht günstig gesinnt sind, so stehen sie nicht an, in das Heer abs Soldaten einzutreten. Sie sind sehr muthig. Sie vertheidigen sich mit großer Ausdauer gegen ihre Angreifer. In den Provinzen, wo ihre Zahl ein wenig dicht ist, flößen sie ihren Nachbarn, welche sie nie ungestraft angreifen, Respect ein. Während die Falaschas im Norden die Bitterkeiten der barbarischen Verfolgungen zu erdulden haben, sind die jüdischen Einwohner von At^eler und Louara ein Gegenstand ernster Befürchtungen für die Amharas. Der König Theodorus hatte Tausende von ihnen in seiner Armee, und unter den unglücklichen Kriegern, die von Tsaddig in seiner Invasion bis nach Algueden über den Mereb befehligt wurden, war eine große Anzahl Falaschas aus Adiaba. Sie lieben ihr Vaterland über alles und kommen in Wuth, so Jemand es wagt, über Abeffynien und seine Einwohner etwas Nachtheiliges auszusprechen. Die Justiz wird durch die Alten (Obüuaguslie) ausgeübt. Die Klagen und Differenzen werden von ihnen ausgeglichen. Ihr Urtheil wird von beiden Parteien respectirt. Niemand wagt es, sich diesem zu

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.