Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 42 (14.10.1868)
- Date
- 1868-10-14
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2447343-2447383--06557-2462118- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Galați 1× ep/1002400
OCR text
782 der Berliner Judenheit hatte sich zu dieser Festlichkeit eingesunden, und Viele schrieben einen Buchstaben nach altherkömmlicher, schöner Sitte in das heilige Buch der Lehre. Bei dieser Gelegenheit hielt Herr vr. Sternheim aus Hannover, ein vorzüglicher junger Mann, der auf dem Boden der unzweideutigen Orthodoxie steht, eine eindrucksvolle Rede. Bei dem Festmahle nahm man Gelegenheit, sich über den Zustand des jüdischen Cultus in Berlin gegenseitig auszusprechm, und sieht zu erwarten, daß es den wahrhaften und aufrichtig strebenden Juden Berlins gelingen wird, die guten Elemente zu vereinigen und zum Besten unserer heiligen Religion Tüchtiges und Kräftiges ins Leben zu rufen. Die neue Synagoge, von deren Grundsteinlegung ich unlängst berichtete, wird in innerer Ausschmückung und in der Art und Weise des Gottesdienstes den Anforderungen der strengen Orthodoxie entsprechen; es wird mit ihr eine Religicnsschule, eine Mikwah, eine unter Aufsicht stehende Schechitah verbunden werden. Möge eö nur auch gelingen, einen Rabbinen an die Spitze zu stellen, welcher für Gott und Seine heilige Lehre begeistert, Thatkraft genug besitzt, um Ersprießliches zu leisten. — Österreichischer Kaiserstaat. Böten» §- 33 des Entwurfes über die Schulaussicht lautet: „Der Landesschulrath besteht: 1. aus dem Statthalter als Vorsitzenden; 2. aus drei vom LandesauSschusse aus seiner Mitte delegirten Mitgliedern (nach der Regierungsvorlage blos aus zwei); 3. aus einem Referenten für die administrativen und ökonomischen Schulangelegenheiten; 4. aus den Landesschulinspektoren; 5. aus einem katholischen (nach der Regierungsvorlage aus zwei) und einem evangelischen Geistlichen und einem Bekenner des israelitischen Glaubens; 6. aus drei von dem Gemeinderathe der Reichs- Haupt- und Residenzstadt Wien gewählten Mitgliedern (diese Bestimmung fehlt in der Regierungsvorlage gänzlich); 7. aus drei (nach der Regierungsvorlage aus zwei) Mitgliedern des Lehrerstandes. Wien. Wie alljäbrlich wurden auch heuer während der Dekade der jü ischen Bußtage Lokalitäten, die sonst anderen Zwecken dienen, zu Beihäusern umgestaltet, da die bestehenden Synagogen um diese Zeit nicht genügen, die Zahl der Andächtigen zu fasten. Eine dieser Lokalitäten ist der große Saal „beim Sperl", der seit zehn Jahren bereits zu diesem Zwecke von Privatunternehmern gemiethet und entsprechend adaptirt wird. Die israelitische Kultusgemeinde remonstrirte stets gegen die Benützung des sonst dem Tanzvergnügen gewidmeten Sperlsaales zu gottesdienstlichen Zwecken, die Polizeibehörde gab jedoch ihre Einwilligung. Am 46. Sept. Abends sollte aus Anlaß des jüdischen Neujahrsfestes auch Heuer der Gottesdienst abgehalten werden. Der Unternehmer hatte alle Vorbeitungen getroffen uud der Poliz ibehörde die Anzeige von der Versammlung erstattet. Der Polizeidirektor Hofrath v. Strobach intimirte aber den Unternehmer, daß er die Versammlung nicht abhalten lasten werde, weil er den Intentionen der israklitiscren Kultusgemeu.de nicht zuw verhandeln wolle. Der Unternehmer berief sich auf das Gesetz und ließ durch eines Rechtsfreund bei dem Polizeidirektor Vorstellungen erheben. Besagter Rechtsfreund berief sich aus die §§. 15 und 16 des Gesetzes über die Rechte der Staatsbürger und auf §. 5 des Versammlungsgesetzes, um die Ungesetzlichkeit der Verfügung des Polizeidrrektors darzuthun, und machte diesen darauf aufmerksam, daß ihm, einem Erlaste drs Ministeriums des Innern zufolge, auch das Recht zustehe, seine Entscheidung zurückzunehmen, endlich wies er auf die Möglichkeit eines Exzesses hin, da mehr als 2000 Personen Plätze im Saale gemiethet hätten. Der Polizeidirektor wollte jedoch seine Entscheidung nicht zurücknehmen. Der Unternehmer ergriff nun den Rekurs an die Statthalterei; kurze Zeit vor der Stunde, wo der Gottesdienst beginnen sollte, traf die günstige Erledigung des Rekurses bei der Polizeibehörde ein und der Gottesdienst konnte abgehalten werden' Donaufür ftenthümer. Bukarest, 3. Okt. Aus Galatz werden neue Verfolgungen der Juden gemeldet. Die Tumultuanten drangen in die Synagoge ein, wobei es zu einem Kampfe kam, in welchem Viele verwundet wurden. Die Polizeimannschast stellte schließlich die Ordnung wieder her. Als Veranlassung dieser neuen Wuthausbrüche gegen die Juden wird ein kleinlicher Gassenstreit zwischen rumänischen und jüdischen Kindern angegeben. Bukarest. Die Juden in Rumänien sind bekanntlich vom Minister der öffentlichen Arbeiten von den Licitationen ausgeschlossen worden. In Folge dieser Maßregel konnten die zum Verkauf kommenden Staatsgüter aus Mangel an Concurrenz nicht verkauft werden. Der „Isr. Romanu“ führt 7 solcher Fälle auf. Frankreich. Paris. Der praktiscke Arzt, Dr. Bacher, hat jüngst ein Werk über die Geschichte der Cholera im Jahre 1865 veröffentlicht, dem wir nachstehende Stelle, „die Juden betreffend," entnehmen: