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Der Israelit · 1868-09-09 · Heft 37 (9.9.1868) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 37 (9.9.1868)
Date
1868-09-09
Page
– (sequence 13)
Language
German
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705 tinopel in seine Heimath und werde aus sFreundlichkeit das Kind mitnehmen. Herr Raphael Mesulam, ein wohlgelittener, biederer Geschäftsmann mit einem ordentlichen serbischen Reisepässe versehen und im Besitze der Briefe an Isaak Salomon, dem er sein Kind aus Gefälligkeit mitführte, reiste Ende Juli von Konstantinopel ab. Auf dem Schiffe lenkte das dreijährige, seiner gewohnten Umgebung entzogene, und deßhalb viel weinende Kind jbie Aufmerksamkeit der Passagiere auf sich. Da das Kind auch nur die Sprache seiner Pflegemutter, nämlich griechisch und nicht jüdisch, verstand, tauchte bei der Reisegesellschaft, die meist aus Rumänen bestand, der Gedanke auf, es sei dies ein gestohlenes Christenkind, das der Jude zum österlichen Blut schmausen nach Belgrad führe. Ein solcher, von einem der Mitreisenden ausgesprochener Verdacht, erhitzte die Gemüther Aller. Stürmische Querfragen und leidenschaftliche extemporirte Verhöre, die vielfach an Raphael M. gerichtet wurden, ließen denselben schon nichts Gutes ahnen. Bald sollte seine Ahnung sich in traurigster Weise verwirklichen. Als das Schiff am 5. August in Turn-Severin angelangt war, fielen die Rumänen mit gräulichen Schlägen über den armen Inden hcr, schleppten ihn vom Verdecke des Schiffes und zerrten ihn, unter wildem Geschrei eines sich mittlerweile angefammelten Volks- Haufens, aus vielen Wunden blutend durch die Gasse.; Der herbeigeeilte Stadtdirector (Präfekt) ließ den Pö-! bel gewähren, trotzdem er sich durch die ihm übergei denen Reisedokumente des Raphael M. von dessen! Unschuld hinreichend überzekgt Hallen mußte. Ja, noch! mehr. Auf Befehl eben dieses Herren Direktors wurde Raphael M., der nicht einmal gerichtlich verhört worden war, nachdem die Schergen fein Haar gleich einem vernrtheilten Verbrecher abgefchoren halten, in den Kerker geworfen, wo er die jämmerlichste Marter und! Prügelei erleiden mußte. Das Kiud, welches nun > ganz verlassen dastand, wird über Anordnung des Di-! rektor in einem christlichen Hause festgehalt'n. Dieser j Vorgang und das jetzt von Mund zu Mund knrsirende - aufgefrischte Märchen vom Gebrauche des Christenblu-! tes an jüdischen Ostern versetzte die ganze Stadt in > die größte Aufregung, die derart gefahrdrohend für die! dortigen jüdischen Familien wurde, daß die meisten > derselben ihr Heil in der Flucht suchten. Einer der! Flüchtlinge telegraphirte von Orsova an das serbische Konsulat in Konstantinopel, welches auch sogleich amtlich die Wahrheit der Aussagen des Raphael M. und und dessen gänzliche Unschuld telegraphisch bestätigte. Doch die Präfektur in Turn-Severin kümmerte sich wenig um dieses amtliche Telegramm eines serbischen Konsulats, und wagt es. ohne Beweis und Rechtsgrund, einen serbischen Unterthan zu verhaften und zu mißhandeln. Bukarest. Das „Echo Danubien" ist jetzt nicht mehr das einzige Blatt in Rumänien, das die Sache unserer verfolgten Glaubensbrnder in Rumänien warm vertheidigt. Seit einigen Wochen erscheint nämlich in Bukarest in walachischer und französischer Sprache der „Israeiituiu Romanu“, welches Blatt sich hauptsächlich zur Aufgabe gemacht hat, die rumänischen Juden gegen gehässige Angriffe in anderen Blättern zu vertheidigen. Feuilleton. Yaööi Markus Aenedikt. Ein biographisches Charactergemälde von Gustav KarpelcS. (Fortsetzung.) III. Es wird gewiß allen geschätzten Lesern des „Israelit" interessant sein, ein deutsches Gutachten R. Markus Benedikts an die kaiserliche Regierung in Angelegenheiten der Profanbildung der Bechurim zu lesen, das wir ohne die geringste Aendernng an dem damals üblichen Style vorzunehmen, hier wiedergeben wollen: Bericht. A. In Anbetracht, daß das langwierige, ausgedehnte hebräische Studium, wodurch sich ein Individuum zum Rabbiner gualificireii kann, wenigstens einen Zeitraum von mehr als 20 Jabren kostet, so ist schon hieraus sattsam erwiesen, daß unsere gesammte jüdische Jugend, welche die deutschen Schulgegenstände und die derselben zugewiesenen Religionskenntnisse beim Antritte des 10. Jahres sich eigen gemacht, zur Einholung des Gymnasial- und philosophischen Studiums noch eine Zeitfrist von 9 Jahren bedarf, und nach Vollbringung derselben zu jeder anderen scientistschen Kunst bei weitem adaptirter ist, als zum beginnenden Studium für einen Rabbiner, weil jene kürzere Zeit vortheilhaftere und glänzendere Aussichten gewährt, diese aber, als ein abgesondertes und demnach weniger Vortheile gewährendes Studium zu betrachten ist, so werde sich kaum ein einziges Individuum finden, welches die herrlichsten und glänzendsten Aussichten verachtend, sich entschließen sollte, sich zu einem besonderen, eigenen, so viele Jahre lang dauerndem Studium anschicken zu wollen, noch zu können, weil die jugendlichen Anlagen und Fähigkeiten schon vorüber sind. Um aber mit der Zeit mit philosophische» Kenntnissen ausgerüstete Kandidaten des Rabbinerwesens gewinnen zu können, glaube ich gehorsamst vorzuschlagen, daß jener sich zum Rabbiner qualificirenden Jugend, während ihrer fleißigen Verwendung in der hebräischen Literatur, als Kenntniß der Bibel, Propheten und des

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