Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1868)
- Date
- 1868-09-09
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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703 einnimmt. tonnte leicht von ihm mißbrancht werden, wäre es auch, daß nur das Ansehen, womit der Titel „ Landrabbiner" dem schlichten Landmann imponirt, — darum halten wir es für dringend nothwendig, unsere Stellung ihm gegenüber einzunehmen, und, was uns heilig ist, gegen psäsfische Uebergriffe zu ver- Iheidigen. Wir wollen offen sprechen, — wir werden eben so offen verfahren! In Preußen kann ja Jeder nach seiner Fa^on selig werden: wir wollen Euch darin gewiß nickt stören; aber wir werden auch unsere Reckte zu schützen wissen. Wird also eine abermalige Versammlung sich zusammensinden, um in allmählichem Fortschritt immer noch weiter „aufzubaucn" und unterfängt Herr Adler sich, daran Theil zu nehmen, und den Beschlüssen der Versammlung später (oder schon jetzt?) in Kassel oder in den Landgemeinden Geltung zu verschaffen, so ist es nicht unmöglich, daß sich noch 5 „ naive" Familienväter hier zusommcnfiuden, um selbständig eine Gemeinde zu gründen, die einen Zuwachs nickt allein aus den bisherigen Gemeindemitgliedern, sondern auch au neuen von Außen herzieheudeu erhalten dürfte, und die Spaltung, die wir bisher immer vermieden hatten, wäre herbeigesührt. Es wäre nicht unmöglich, daß düse Gemeinde einen eignen Rabbinen engagirte, der Herrn Adler gewachsen wäre; eine eigne, von tüchtigen Lehrern geleitete Religio NS sch ule einrichtele, für ein Betiokal sorgte, eine besondere ncrnß' und alle anderen Institutionen herstellte. Es wäre nicht unmöglich, daß wenn dieser kleinen Gemeinde die Kosten dafür zu drückend wären, die unterstützenden Beiträge von Tausenden von Gesinnungsgenossen aus allen Theilen Deutschlands ihr znfließen würden; es wäre nicht unmöglich, daß diese kleine Gemeinde sich mit allen „naiven Gemeinden" KurhessenS in Verbindung setzte, und Resultate Hervorrufen würde, die Herr Adler nicht vermutbet hätte, und die ihm höchst unangenehm werden könnten! Nicht auS Rücksicht gegen Herrn Adler — wir gestehen es — machen wir hierauf aufmerksam, sondern aus Rücksicht gegen die Gemeinde, deren Frieden uns theuer ist, und wir warnen den verehrlichen Gemeinde-Vorstand im Interesse dieses Friedens, Herrn Adler nicht freien Spielraum zu lassen, um an schwache Stützen sich aulehend, Neuerungen Geltung zu schaffen, an denen einer aufgeklärten Majorität dock wenig gelegen wäre, die aber die Minorität böckst empfindlich berühren wurden. Und trotz aller Betbeurungen und Gegenversicherungen sind es doch nur hierarchischen Gelüste, welche jene Herrn dazu treiben, das Judenthum zu rcformiren; unsere Codices sind die kräftigsten Stützen der Autonomie der Gemeinden, und g-rade die Reformer wollen sie ihnen nehmen. Möge darum der Gemeinde-Vorstand in Cassel seine Rechte wahren; denn wehe .der Ge- I meinde, die sich ihrer Autonomie begibt, und j und den Schwerpunkt ihrer Rechte in die Hände Eines Mannes legt, wäre dieser Mannn auch der Rabbiner selbst! Sie würde das SchwachheitSzeuguH, das sie sich ausgestellt, emst bitter zu bereuen haben! Ihr aber, Brüder auf dem Lande, ans die man so mit vornehmem Mitleid von Oben berabblickt. Euch rufen wir zu: Seid wach! Bleibet auf Eurer ääut! B. M. Aus Wesikphalen. Soviel wir uns erinnern, ist bis jetzt in diesen geschäyteu Blättern der neuesten Verfügung des Cultusministers Mühler zu Berlin in Bezug aus das Schreiben am Sabbat Seitens jüdischer Schulkinder, welche christliche Schulen besuchen, noch mit keiner Silbe *) erwähnt worden; und doch ist dieselbe von so schwerwiegender Bedeutung, daß es sich der Mühe lohnt, dieselbe zur allgemeinen Keuutniß zu bringen, weshalb ich nicht anstehe, solche nach dem Centralblatte für die gestammte Unterrichtsverwaltuug in Preußen, Juniheft S. 333, hierher zu setzen. Tie Verfügung lautet: „Dispensation jüdischer Kinder vom Unterricht in öffentlichen Schulen am Sonnabend. Berlin, den 4. April 1868. Auf die Vorstellung vom 18. Febr. d. I, die Theiluahme jüd. Kinder am Sonnabendsunterricht in öffentlichen Schulen betreffend, erwidere ich dem Magistrate, daß der vom dortigen Königl. Provinzial- Schulcollegium unter dem 3t. Januar d. I. in der Sache erlassene Bescheid (Anlage a) die Grundsätze genau bezeichnet, nach welchen von der diesseitigen Schulverwaltung in der Angelegenheit überall verfahren wird und die auch in anderen nenerworbenen Landeslheiien bereits zur Anwendung gebracht worden sind. Hiernach kann ich mich nicht veranlaßt ffnden, die gedachte Verfügung des Königl. Provinzial-Schulcollegiums, wie der Magistrat wünscht, aufzuheben, bemerke jedoch, daß die betreffende Dispensation jedenfalls auf den Sonnabend zu beschränken ist, und nicht schon Freitags Nachmittags anznfangen hat. Der Minister der geistlichen?c. Angelegenheiten. von Mühler. An den Magistrat zu Li. Anlage (a). Hannover, den 21. Januar 1868. Wir haben erhalten, was der Magistrat in dem Berichte vom 8. d. M. in Beziehung auf das Gesuch des israel rc. N. um Dispensation seiner, hiesige höhere Schulen besuchenden Kinder A Schüler der Realschule, und B. und C. Schülerinnen der höheren Töchterschule, vorgetragen hat, sehen unö jedoch außer *) Anm der Red.: Ein ganz ähnliches Rescript ist bereits im vorigen Jahre mitgetheilt.