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Der Israelit · 1868-09-09 · Heft 37 (9.9.1868) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 37 (9.9.1868)
Date
1868-09-09
Page
– (sequence 6)
Language
German
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698 erste Lehrer der Elementarschule in I. steht, will ich hier durch ein Factum angeben. Er erzählte mir, er ertheile an der höheren Töchterschule am Sabbat- Vormittag, also während des Gottesdienstes, christlichen, auch jüdischen Kindern Unterricht. Ich machte ihm hierüber Vorwürfe und stellte ihm vor, daß er seine Aufgabe als israel. Lehrer gar nicht erfülle, daß er das Iudenthum im höchsten Grade herabwürdige, daß er sich selbst in's eigne Fleisch schneide, an einer christlichen Anstalt, worin auch jüdische Kinder sind, am Sonnabend zu unterrichten. Das Beste wäre, wenn die Gemeinde aus eigne Kosten eine Neligionsschule gründete und Lehrer anstellte, die durchdrungen sind vom Geiste der Religion; der treffliche Rabbiner würde dann daö Ganze überwachen; und nur dann kann etwas Ersprießliches sür die Gemeinde geschehen. Die Aufsicht des ganzen Unterrichts der Elementarschule liegt ganz in der Hand deö Superintendenten, deö Schulinfpectorö. — Der Rabbiner kann bei'm besten Willen in dieser Elementarschule nichts leisten, da er keine Erlaubnis; hierzu hat. — Worüber ich aber am Meisten erstaunt war, ist, daß in I. auch noch eine M sssonssckule existirt, die von einem großen Theil der Gemeindekinder, freilich nur von den ärmeren, besucht wird. Den in doppelter Beziehung armen Kindern werden Schulbücher in großer Menge unentgeltlich verabreicht, nebenbei auch Tractätlein und andere derartige Schriften. Sollte cs einer solchen Gemeinde, wie I. es ist, nicht möglich sein, den Kindern dasselbe zu bieten, um sie dem Iudenthume zu erhalten? Sollten sich nicht 10 Familien finden, die eine Casse gründeten, aus welcher den armen Kindern Schulgegenstände unentgeltlich gereicht werden? Ist doch sonst in dieser Gemeinde ,rmn n"j uw! -p-p p Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 1. Sept. Man schreibt der „N Fr. Pr.: Bekanntlich hat Se. Majestät der Kaiser die Bestreitung der Erziehungskosten sür die zwei Kinder der durch Unvorslebtiakeit eiues Soldaten vom Regimente Reischach erschossenen Frau Hirschler aus sich genommen: in Folge dessen wurde die k. k. Polizeidirection beauftragt, eine anständige F-milie nambaft zu machen, welcher diese Kinder in Pflege und Erziehung zu übergeben wären Herr Polizeidirector Strobach hat sich dieses Auftrages sofort in anerkennenswerther Weise entledigt, indem er sich diesfalls an den israel. Prediger Dr. Zellinek gewendet, auf dessen Anempfehlung bte Kinder bereits am 1. August den sehr anständigen kinderlosen Eheleuten Kraus (Radetzkystraße Nr. 40) übergeben wurden, nachdem sowodl der Herr Polizeidirector, als auch ein Beamter der kaiserl. CabinetS - Canzlei sich von den Verhältnissen dieser Familie persönlich überzeugten. Der Herr Polizeidirector empfahl der Frau Kraus mit eindringenden Worten die ihrer Obhut anvertrauteu Waisen. Gestern erhielten nun die genannten Eheleute das kaiserl. Decret, mittelst dessen ihnen die beiden Kinder von Sr. Majestät zur Pflege und Erziehung bis zur Erreichung ihres 1ö. Lebensjahres übergeben werden und den Pflegeeltern ein Entgelt von jährlichen 450 Gulden zugesagt wird. Auch erfahren wir, daß das Offiziercorps des Regimentes Reischach sür die Waisen einen jährlichen Unterstützungs-Beitrag leisten wird, welcher sür die Kinder bis zur Erlangung ihrer Selbstständigkeit aufgespart werden soll. Wien, 1. Sept. Wie wir im ungarischen Amtsblatt lesen, hat der Kaiser über Vortrag des k. Ungar. Kultus- und Unterrichtsministeciums das auf den Congreß der Israeliten Ungarns und Siebenbürgens bezügliche Wahlstatut genehmigt, und daö genannte Ministerium ermächtigt, die nach diesem Statut zu wählenden israel. Vertreter, zu dem am 10. December d. I. in Pefth abzuhaltenden Congreß einzuberusen, denselben entweder selbst, oder durch einen Bevollmächtigten zu eröffnen, und auf demselben die Organisation der israel. confessionellen und Unterrichtöangelegenheiten in Berathung ziehen zu lassen. Prag In Prag ist dieser Tage der erste Fall vorgekommen, daß von den neuen confessionellen Gesetzen Gebrauch gemacht wurde. Der Commnnalwachmann Jacob Kanturek, der ursprünglich Israelit, jedoch später zur römisch-katholischen Kirche übertrat, hat nunmehr wieder seinen Rücktritt zum Iudentbum bellm Magistrate angemeldet, welcher bereits auch das Pfarran t zum heil. Geist mittelst einer 'Rote hievon verständigte. Schweiz. □ Nachdem die fünsunddreißiger Commission die Veratbung dts V. Abschnitts der Verfassung des Kantons Zürich, die Bestimmungen über dre Rechtspflege enthaltend, so tgesetzt, und der von der R> Vision der Verfassung tändelnde VI Abschnitt im Wesentlichen A nabme fand, ward cir stimmig die Einberufung des Verfassungraths aus den bl. dss beschlossen. Act fj4 — CG umscßi die Bestimmungen über das Unterrichts und Krrchenwesen, und th ilen wir hier das Wesentliäe daraus mit. Der Volksschulunterricht ist obltgato isch und unentgeltlich. Der Staat übernimmt unter Mttbetheiligung der Gemeinden die hiefür erforderlichen Lcistungen. Die Glaubens- Cultus- und Lehrfreiheit ist gewährleistet. Die bürgerlichen Rechte und Pflichten sind unabhängig vom Glaubens bekennt« iß. Die kirchlichen Gemeinden, beziehungsweise Genossenschaften

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