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Der Israelit · 1868-09-02 · Heft 36 (2.9.1868) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 36 (2.9.1868)
Date
1868-09-02
Page
– (sequence 12)
Language
German
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684 v-r->L" bm« von Danziger geschöpft haben; die es auch mit dem Relgionsgesetze nicht genau nehmen und am p"w durch Kartenspiel, Kegeln, Fahren auf Eisenbahnen u. dgl. niLQ "kVu? by p-üiyi .TDmEü D'’i p"# bbnv minuicr rrxryn *01 r\vy sind; und die endlich die np’Ti für einen wunden Fleck im Judenthum für eine Phantasmagorie unserer b"i d'Ddh halten. Wie gewissenlos viele dieser O’ürw sind, geht schon aus dem einzigen Umstand hervor, daß, wenn dieselben von dem Herrn Oberrabbiner Sutro zu Münster, Gott verlängere sein Leben — derselbe macht alljährlich oder alle 2 Jahre in seinem Rabbinatssprengel eine Rundreise, prüft die D'Biw und inspicirt die isr. Schulen — zu einer Wiederholungsprüfung aufgefordert werden, viele derselben dieses Äuffordern, — sei es in der Absicht, um die dem Herrn O. R. gesetzlich zukommende Sporteln zu ersparen, sei es aus andern Absichten — keine Folge leisten; indem sie sich dabei auf ihre erste rbap stützen und hervorheben, es sei genug, wenn sie sich einmal prüfen ließen. Dessen ungeachtet lassen viele Gemeinden solche. O'önny in ihrer Funktion und essen von dem Fleische solcher mom, die von solchen avnw geschlachtet werden. Unsers Bedenkens müßte in solchen Fällen der Herr Oberrabbiner durch eine an die Vorstände der Gemeinde zu erlassende und in den Synagogen öffentlich zu verlesende Publikation das Fleisch von von solchen D^rmy geschlachteten Thieren für.so lange als rD’3.3 erklären, bis dieselben feiner Aufforderung nachgekommen, und dieses durch ein vom Herrn Oberrabbiner erhaltenes Zeugniß dokumetiren können. Doch der Herr Sutro ist unberufen ein weit in den achtziger Jahren stehender Mann, und hat, bei dem besten Willen, unmöglich die Kraft einer Bevölkerung von nahezu 15,000 Seelen — soviel Israeliten wohnen ungefähr in Westphalen — vorzustehen. Es wäre daher schon längst Pflicht der israelit. Gemeinden Westphalens gewesen, dafür zu sorgen, daß demselben ein tüchtiger und frommer Rabbinatscandidat als Substitut beigegeben werde. Darf man also unter derartigen obwaltenden Umständen sich wohl wundern, kann man es wohl.übertriebene Scrupulosität nennen, wenn ein cpdip en\ ein gottesfürchtiger Israelit auf seiner Reise in Westphalen Anstand nimmt, in jüdischen Häusern mancher Gemeinden als Gast der Tischgesellschaft beizutrettn? Möchten doch solche D'Dnw, wie wir sie oben characteristrit, bedenken, daß sie der Fluch der h. Schrift "in« ,-vü-i "1 rDNpo nitfiy. (Verflucht sei, wer Gottes Werk mit Trug ausübt) treffe, so wie der Ausspruch des Weisen der Mischnah: pp ’ddd pNi,D3 Pn ooin nöh naitpn nwyb dts. — Selbst an den o^mo ist in Westphalen die Reform nicht spurlos vorübergegangen; denn die meisten derselben haben bei der rPc die ns’SD abgeschafft. Die Reformer, diese D’ODn orvrya wollen ja nun einmal in allen Sachen klüger sein, als unsere O'Q2n, wollen selbst in der Medicin mehr wissen, als die bedeutendsten Celebritäten auf diesem Gebiete, wollen in ihrer Arroganz fünf der bedeutendsten Mitglieder der medicinischen Fakultät der Würzburger Universität beschämen, die, als auf der selig entschlafenen braunschweiger Rabbinerversammlung die nx'XD für abgeschafft erklärt wurde, sich bewogen fühlten, zu begutachten, daß dieselbe nicht allein nicht gefahrbringend, sondern sogar nützlich und durch kein anderes besseres Mittel zu — ersetzen sei. — Wie traurig es hier mit dem öffentlichen Gottesdienste, wozu allerdings das neue Judcngesetz vom 23. Juli 1847 nicht wenig beigetragen hat, steht, wirst Du, lieber Leser, aus nachfolgender kurzer wahrheitsgetreuer Schilderung ersehen Vorab wollen wir für den fernstehenden, mit den hiesigen Verhältnissen nicht vertrauten Leser bemerken, daß in Folge der Ausführung erwähnten Gesetzes den Rabbinen jedwede Einwirkung und Ueberwachnng in Bezug auf den Cultus entzogen, den Gemeinden völlige Autonomie eingeräumt und besonders den Vorständen, in Vereinbarung mit den Repräsentanten, das Recht zugestanden wurde, je nach ihrer Ansicht den öffentlichen Gottesdienst organisiren und ummodeln zu können. Daß dieses, den Vorständen so weitgehende Befugnisse einräumende Gesetz, so manches Gute es auch bei richtiger Anwendung hat — viele Nachtheile im Gefolge hatte, wer wollte das bezweifle»? — Ist es ja den Vorständen nicht immer um die Sache, sondern nur um den Schein zu thun; erblicken diese ja nicht immer das Heil der Gottesverehrung in der Belebung und Conservirung des alten nach den Bestimmungen des *py eingerichteten Gottdienstes, sondern in den sich mehr oder minder überstürzenden Reformen. Und wie bald sind Lehrer gesunden, die sich als williges Werkzeug zur Leitung des Gottesdienstes nach dem Geschmacke der Vorsteher gebrauchen lassen, sobald die betreffende Stelle nur eine einträgliche ist! — Ja, ich wiederhole es nochmals, das Gesetz vom 13. Juli 1847 hat der Willkür der Vorstände, wenigstens in gedachter Beziehung, Thür und Thor geöffnet, hat das psa in« ’U und das nnx mu» wjpi, wenigstens in Bezug auf den öffentlichen Gottesdienst, zur Chimäre gemacht. Daher hat man denn in manchen Gemeinden die schönen O'vi'D entweder theils oder ganz abgeschafft; in einigen noch dazu die herrlichen von den hd» nPrun durch Inspiration verfaßten Gebete theils abgeschafft, theils modernisirt. In noch andern, besonders größern Gemeinden hat man durch Einführung deutscher Gesänge mit Orgelbegleitung - die Orgel wird auch wohl am pliw durch einen mrp gespielt, — durch Einführung des ojähr CykluS beim Thoravorlefen u. dgl. Neuerungen das heilige Gotteshaus zum Theater herabgewüroigt. Selbst in vielen kleinern Gemeinden hat man aus purer Nachäfferei einige Reformen

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