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Der Israelit · 1868-09-02 · Heft 36 (2.9.1868) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 36 (2.9.1868)
Date
1868-09-02
Page
– (sequence 7)
Language
German
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679 Von den letzteren figurirten zwei, die der Hochwürdige am 12. Juli „das Vergnügen hatte, zu taufen" als Beklagte, weil sie ihm einen unerwünschten Besuch gemacht hatten, sein Haus nicht verlassen wollten, bis Polizei eintraf, und dann auf der Straße und an der Thüre mit dem Klopfer einen gewaltigen Lärm erhoben. Nach den Aeußerungen, welche die beiden neuen Mitglieder der «Dtaatskirche, dieselben waren des Englischen unkundig und sprachen nur polnisch, vor Gericht thaten, wäre anzunehmen, daß sie für den Uebertritt zum Christenthum aus irgend einem Grunde mit 20 Pfd. St. belohnt zu werden erwarteten und in dem Schmerze der Enttäuschung und in dem Glauben, der hochwürdige Herr und ehemalige Stammesbruder erhalte für jede Bekehrung 150 Pfd. St. und wolle sie übervortheilen, ihren Gefühlen nach Sitte der Heimath in etwas heftiger Weise Luft gemacht hatten. Der Richter hatte ein Einsehen, warnte sie, die Ruhe nicht weiter zu stören, und ließ sie ziehen. London. Wenn es bisher mitunter vorgekommen, sagt die „Anglo-Amerik. Corresp.", daß in England junge Mädchen vom elterlichen Hause fortgelockt, erst nach langem Suchen und Forschen in irgend einer geistlichen Anstalt, einem Kloster oder Erziehungshaus aufgefunden wurden, und zwar als Konvertiten zur römisch-katholischen Kirche, so ist ein neuer Fall geeignet, Aufsehen zu machen, wo ein baptistischer Geistlicher und dessen Gattin ein Tochter jüdischer Eltern zu sich gelockt und sie versteckt gehalten, um sie zur Christin erziehen zu lassen. Vergeblich hat sich der Vater an das Herz des Ehepaars gewendet, vergebens an die Gerichte. Ihm und dem Richter gegenüber beharren Jene bei der Aeußerung: „Wir schwören, daß wir nicht wissen, wo das Mädchen sich jetzt befindet, leugnen aber nicht, daß wir es erfahren könnten, wo sie verweilt, falls wir uns deßhalb bemühten." Der Richter hat diese Handlungsweise mit Entrüstung getadelt, aber der Umstand, daß die Versteckte über 18 Jahre alt sei, mithin nach englischem Gesetz frei über sich disponiren kann, mache es ihm unmöglich, durch Ausfertigung eines „writ of Habeas eorpus“ das würdige Paar von Proselytenmachern zur Vorführung der Gesuchten in den Gerichtssaal zu zwingen. Es fehle am Beweise, daß das Mädchen gegen ihren Willen ihren Eltern vor-ntbalten werde, obwohl ein vorgelegtes Schreiben von ihrer Hand, in welchem sie ihren Eltern den Uebertritt zur christlichen Religion anzeige und die Rückkehr in das elterliche Haus ablehne, alle Spuren eines unfreiwilligen Aktes, unter Diktat vollzogen, an sich trage. Der einzige Weg sei, daß Jemand der Vermißten irgend eine kleine Geldsumme vermache, dann würde sie unter die „Mündel des Lord-Chancellor" gehören, und dieser ihre Vorführung durchsetzen können. So steht die Sache bis zu dieser Stunde. Die verzweifelten Eltern haben sich an die Oeffentlichkeit, an die Presse, um Beistand gewendet, um ihr Kind wieder zu erlangen. Amerika. Baltimore. Die Juden in Baltimore erlitten jüngst durch die Fluthen großen Schaden, besonders hatte die ärmere Elaste darunter zu leiden, da diese hauptsächlich den unteren Stadttheil bewohnt. Die Reichen nahmen sich der Bedrängten thatkräftig an und hielten sie so ziemlich schadlos. Feuilleton. Water und Sohn. Viertes Capitel. Sie ZSerttner. Während des Mittelalters wurden bekanntlich die Nachkommen Jacobs auf die schrecklichste und blutigste Weise verfolgt. Mit dem Beginne der neueren Geschichte hörte man zwar auf, die Diener des einzigen Gottes todtzuschlagen und zu verbrennen; allein der schmählichste Druck und die schrecklichsten AuSnahmögesetze lasteten schwer auf ihnen. Sie wurden in dumpfe Ghettos eingesperrt, mußten eine absonderliche Tracht tragen, waren vom Grundbesitz und Gewerbe ausgeschlossen und nur auf Zinsgeschäste und Kleinhandel angewiesen. In gar manchen Ländern und Städten war ihnen der Aufenthalt untersagt, und wo man sie duldete, geschah es nur, um so viel Geld als möglich von ihnen zu erpressen. In dieser langen Zeit des Elends und der Noch, des gräßlichen Druckes und der allgemeinen Verachtung, war die Gotteslehre allein Israels Trost und Erquickung, Stütze und Panier. Der gehetzte und verfolgte Jude fühlte sich sittlich und religiös weit höher stehend als seine Verfolger und Unterdrücker; er begriff, daß die Periode der Leiden nur eine vorübergehende sein mußte; himmlische Hoffnungen verschönten ihm die dunkle Gegenwart, die Verheißungen seines Gottes waren chm eine sichere Bürgschaft für eine glücklichere Zukunft. Das Studium des Talmuds und der auf diesem fußenden Literatur eröffnete dem Israeliten eine Welt des Geistes, in der er Entschädigung fand für das Elend des wirklichen Lebens. Im achtzehnten Jahrhundert der gewöhWchen Zeitrechnung bemächtigte sich allmählich ein anderer Geist der Völker; erleuchtete Philosophen fingen an, die Lehre vom allgemeinen Menschenrecht, unabhängig von Stand und Religion, zu lehren; der Bürger-und

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