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Der Israelit · 1868-08-26 · Heft 35 (26.8.1868) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 35 (26.8.1868)
Date
1868-08-26
Page
– (sequence 11)
Language
German
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659 Wochen alten Töchterchen zur katholischen Kirche vollzogen worden. Wir geben diese Mittheilnng nicht, weil wir dem Ereigniß große Bedeutung beilegen und es als einen großen Verlust für das Judenthum beklagen, da, wie bekannt, dergleichen Subjekte meist ohnehin nur dem kanten nach dem Iudenthume angehören — sondern weil wir diesen Abfall wiederum als die traurige Konsequenz der sogenannten Mischehen zu konstatiren haben. Die betreffende Frau, seit etwa einem Jahre mit einem christlichen sonst braven Handwerker verheirathet, ist die Tochter von hiesigen armen aber rechtschaffenen Eltern, welche über den Religionswechsel ihrer Tochter ganz außer Fassung sind und ihn als das größte Unglück anseben, das über sie in ihren alten Tagen hätte Hereinbrechen können. Die alte Mutter selbst hat dem Schreiber dieses jammernd ihr großes Leid geklagt, und in Thränen zerfließend, kaum der Sprache mächtig, betheuert, daß ihr Mann dem Wahnsinn nahe sei, und daß sie vor ihrer Tochter auf den Knieen gelegen und sie bei ihrem grauen Haupte beschworen habe, ihren alten Eltern dieses Herzleid zu ersparen, welches sie unfehlbar vorzeitig in's Grab bringen werde. Allein vergebens! Die Convcrtitin hat an ihrem Hochzeitstage dem die Trauung vollziehenden Geistlichen mit Hand und Mund eidlich gelobt, keinen Abfall begehen und ihre Kinder in der jüd. Religion erziehen zu wollen, und hat somit eines doppelten Meineides sich schuldig gemacht. Jndeß ist es nicht eigentlich dieses Ercigniß, worüber wir hier reseriren wollten. Ueberlassen wir die Person ihrem Gewissen; wir sollen nicht richten «1.1 DStt'On 'D. Es ist ein anderes, weit wichtigeres Thema, das anläßlich wiederholt hier zur Sprache kommen soll, und wenn dies allerdings auch in diesen gesch. Blättern schon oft und nachdrücklichst geschehen, so erachten wir es dennoch als eine Pflicht, bei so eklatanten Fällen möglichst Allen die Augen zu öffnen und die traurigen Folgen an den Tag zu bringen, welche die Gewissenlosigkeit gewisser Leute, die sich — erbärmlich genug — Rabbiner nennen, in den meisten Fällen zur Folge hat. Wir erwähnten eines Geistlichen, welcher besagte Trauung vollzogen hatte. Wir wollen die resp. Leser über die Person desselben nicht im Zweifel lassen und nehmen keinen Anstand, sie namhaft zu machen; es ist der Großherzogl. S. Landesrabbiner, Herr Dr. Heß zu Eisenach. Wenn in jetziger Zeit die Rabbiner nicht zu den Seltenheiten gehören, welche das altehrwürdige Religionsgebäude lediglich vom Standpunkte der Wissenschaft aus beurtheilen und unter den bekannten Devisen „historische Entwickelung," „fortgeschrittenes Bewußtsein" u. dgl., gern nach ihrer Bequemlichkeit umformen und dem modernen wandelbaren Zeitgeiste accomodiren möchten — so müssen wir dennoch der Wahrheit gemäß als Thatsache konstatiren, daß hinsichtlich der öffentlichen, ungescheueten Uebertretung der wichtigsten und heiligsten Religionsgesetze Herr Dr. H. als unerreichtes Unicum dasteht. Wie man trotz alldem dennoch Rabbiner sein und rabbinische Funktionen verrichten kann, ist uns, wie gewiß noch Vielen, unbegreiflich. Jndeß würden wir uns, wie bisher, um die amtliche oder nichtamtliche Thätigkeit dieses Mannes wenig kümmern, da sie selbst bei seinen „Pfarrkinkern" ohne den geringsten Einfluß bleibt, und es ist ihm nach einer so langjährigen amtlichen Stellung wirklich das beneidenswerthe Loos zu Theil geworden, daß selbst solche, die ihm in Nichtbeachtung alles Religiösen gleichstehen oder ihn noch übertreffen, nur mit Geringschätzung über ihn urtheilen, wie wir selbst zu hören oft Gelegenheit hatten; daß außer in seinem Wohnorte seine Gemeinden in vorkommenden Fällen jeden Andern lieber nehmen, als ihren Landesrabbiner. Wir würden, wie gesagt, keine Veranlassung haben, über das Rabbinerthum des Herrn Dr. H. zu referiren, wenn derselbe sich in bescheidenen Grenzen hielte. Wenn der Mann aber über diese hinausgreift, wenn er unter dem Mantel seiner landrabbinerlichen Unantastbarkeit die Befugniß sich anmaßt, im Namen der Religion Ehebündnisse zu schließen und „einzusegnen," die nach allen Vorschriften derselben Religion, selbst vom Standpunkte einer sreken Auffassung ganz unstatthaft sind und somit mit der ersten und heiligsten Basis eines geordneten und sittlichen Familienlebens ein frivoles Spiel treibt: so müssen wir Namens der' Religion, die die Heilighaltung des ehelichen Bundes als die sittliche Grundlage der Familie zuerst proklamirt und Namens des ganzen Judenthums, welches seine ehelichen Verhältnissen nur nach den Vorschriften seiner Religion geordnet wissen will, solche llebergriffe mit aller Entrüstung zurückweisen, indem wir sie vor aller Welt als eigenmächtige, leichtfertige Attentate bezeichnen und als sträflichen Eingriff in die Heiligkeit der Ehe öffentlich brandmarken. — Weiß Herr Dr. H. nicht — und als Rabbiner MUß er es wissen — daß die sogenannte „Einsegnung" nur eine moderne Nebensächlichkeit ist und nur die allein den bindenden Akt ausmachen, daß zwischen Juden und Christen aber von solchen gar keine Rede sein kann? — Weiß Hr. Dr. H. nicht — und als Rabbiner muß er es wissen — daß das Schriftwort du jnnnn *6 nach Uebereinstimmung aller Kompetenz auch auf mai.x "ixs? Anwendung hat, und daß der Grund '121 -pon o gerade in unserer Zeit mehr als jemals Platz greift, wovon er sich in Wirklichkeit schon manchmal als vbbyn ns zu überzeugen Gelegenheit hatte? — der Staat hat mit Einsetzung der Civilehe keineswegs die bestehenf

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