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Der Israelit · 1868-08-26 · Heft 35 (26.8.1868) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 35 (26.8.1868)
Date
1868-08-26
Page
– (sequence 12)
Language
German
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660 den Ehegesetze verletzen oder gar beseitigen wollen, ganz im Gegentheil! gerade in Anerkennung deren Notwendigkeit hat er jene Einrichtung getroffen, um Lei Personen, wo das Religionsgesetz eine eheliche Verbindung nicht zuläßt, mindestens deren bürgerliche Verhältnisse gesetzlich zu ordnen. Können wir aber nicht in Abrede stellen, daß die Ehe zwischen Juden und Ehristen eben so wenig von der Kirche, wie von der Synagoge als eine legitime angesehen wird, und hat sich unseres Wissens bisher noch kein christlicher Geistlicher zur Vornahme einer solchen Trauung herbeigelassen, so darf der Rabbiner noch weit weniger sich ein Recht dazu amnaßen; glaubt derselbe aber der Religion einen Dienst zu leisten, indem er sie der Welt gegenüber als eine tolerante in ein günstiges Licht stellt, so ist dies ein folgenschwerer Jrrthum; er bekundet damit nichts als feine eigene Religionslosigkeit und bewirkt gerade das Gegentheil, er ist Dtpn vbriQ Uebrigens steht dieser Fall nicht vereinzelt da. Herr Dr. H. hat uns schon mit mehr solcher Ehen beglückt, und soweit uns ein Einblick in dieselben möglich ist, können wir sie durchaus nicht als mustergiltig bezeichnen; sie sind nicht geeignet, der Zulässigkeit derselben das Wort zu reden. Ja, Herr Dr. H. würde selbst zurückschrecken über die traurigen Früchte, welche seine „Einsegnung" getragen, wenn er sich der Mühe eines beobachtenden Blickes einmal unterziehen wollte. Allein, dies scheint dem Herrn keine Unruhe zu verursachen, er macht sein Eisenach zu einem jüdischen Gretna Green und copulirt zusammen, was ihm unter die Hände kommt. Kommen wir noch einmal auf unseren Eingangs erwähnten speciellen Fall zurück, so wollen wir keinesfalls behaupten, daß Herrn Dr. H. die ganze Schuld des erfolgten Abfalles zur Last fällt, — leicht möglich, daß er ohnehin erfolgt wäre — aber der Mitschuld müssen wir ihn hier öffentlich anklagm. Es ist die Pflicht des Geistlichen, solche Leute durch Belehrung und Ermahnung von ihrem Vorhaben abzubringen, und gelingt ihm das nicht, so hat er gemäß feines Amtes nach' Pflicht und Gewissen gehandelt. Indem er aber selbst noch dazu die Hand bietet und die Trauung vollzieht, hat er bei den Leuten den Glauben hervorgerufen und bekräftigt, es sei ihre Ehe eine von der Religion anerkannte und zu Reckt bestehende, er hat somit einen großen Theil der Verantwortlichkeit für die Folgen übernommen und es trifft ihn die ganze Wuckt des Prophetenwortes: oy/nc 'üy. Es klingt hart und thut uns in der Seele weh, gegen einen alten Mann solch' schwere Beschuldigungen niederzuschreiben. Aber wir versichern aufrichtig, daß wir den Herrn im Leben kaum einmal gesehen und nur kurze Zeit gesprochen, nie in irgend welcher Beziehung zu ihm gestanden, daß mithin nicht Animo- I sität der Beweggrund ist; es ist lediglich der Unmuth,! der wohl jeden rechtlichen Mann erfüllt, wenn er sieht, I wie die heiligste Institution der Religion gemißbraucht und zu einem unwürdigen Spiel herab gezogen wird. Leider haben wir keine Behörde, von der Abhilfe zu erwarten stände, und es bleibt daher nichts weiter . übrig, als solche Ausschreitungen vor das Forum der Oeffentlichkeit zu ziehen und nach Gebühr zu geißeln. Möchte Herr Dr. H. sich diesen Fall als Warnung dienen lassen und uns fernerhin mit solchen Ehen verschonen; wiewohl wir, aufrichtig gesagt, wenig daran glauben — wir denken hierbei an einen bekannten talmudischen Ausspruch, den wir aber aus Rücksicht nicht aussprechen mögen. ‘rosyom. Endlich gestatten wir uns, bei dieser Gelegenheit noch kurz eines andern Uebelstandes Erwähnung zu thun, welcher in den meisten Fällen, namentlich bei der ärmeren Classe, den ersten Impuls zu solchen Ehen hergibt. Wir meinen die enormen Anforderungen, die heutzutage bei Eingehung einer Ehe gestellt und die fabelhaften Summen, die als Mitgift verlangt werden. Wir haben keinen Handwerker-, keinen Beamtenstand, nichts als Kaufleute, und die jungen Leute haben meist als Gehilfen schon größeres Einkommen als ein Kreisgerichtsrath. Dadurch verwöhnt, suchen sie bei Begründung eines Hausstandes durch eine „reiche Partie" in die Lage zu kommen, um mit ihrem gewe- I jenen Principal concurriren zu können. Es muß dieser unnatürliche Zustand nothwendig zur Folge haben, I daß die Ehe lediglich ein Monopol der Reichen wird.! Denn wenn es schon dem bemittelten Familienvater herzlich sauer wird, die Mittel zur Versorgung seiner Töchter herbeizuschaffen, so ist für das arme Mädchen esfectiv keine Aussicht vorhanden, und es gelangt manchmal dahin, eine religionswidrige Verbindung anzuknüpfen. Die Eltern sträuben sich zwar anfänglich dagegen, ziehen es am Ende doch vor, ihre Einwilligung zu geben, als daß sie ihre Töchter sitzen lassen nizr&o pztzrip ly. *) Daß dieser krankhafte Zustand nicht geeignet ist, Liebe und Anhänglichkeit für die väterliche Religion zu j fördern, liegt aus der Hand und bedarf keiner Ausj einandersetzung. Er bewirkt zunächst gerade bei dieser j Classe eine Abneigung gegen das Judenthum, die sie \ ) unbewußt auf die Religion überträgt, und die hinzutretende Versuchung findet zumeist die Kraft des Wi-; derstands schon sehr abgeschwächt. Wir halten diesen? Zustand, zusammengenommen mit sonstigen socialen! Verhältnissen, für sehr bedenklich; leider kennen wir j aber keine Mittel, diesem Uebelstand abzuhelfen und \ *) Anm. der Red.: Hier sieht unser geehrter Correspondent 1 offenbar zu schwarz; vielleicht, daß in seiner Gegend die Verhält-! nisse sich so übel gestaltet haben; hierzulande sind wir G. s. D. [f noch weit entfernt davon und werden 7"vniemals dahin gelangen. \

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