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Der Israelit · 1868-08-19 · Heft 34 (19.8.1868) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 34 (19.8.1868)
Date
1868-08-19
Page
– (sequence 12)
Language
German
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644 den Gebrauch macht und den ganzen Religionsunterricht auf bibl. Geschichte und Katechismus beschränkt. Ganz besonders ist das der Fall, wenn ein solcher Lehrer mit einer Gemeinde in Zwist geräth, wo er dann, gestützt auf jene Verordnung, — sich dadurch zu rächen sucht, daß er keinen hebr. Unterricht ertheilt; derartige Falle sind uns mehrere bekannt. Daher gebrauchen manche Gemeinden, die in dieser Beziehung schon bittere Erfahrungen gemacht haben, beim Engagement eines Lehrers die Vorsicht, mit diesem einen besonderen Contract abzuschließen, worin derselbe sich verpflichtet, wöchentlich so und so viel stunden Unterricht im Hebräischen zu ertheilen, und wäre es nur zu wünschen, daß alle jüd. Gemeinden im Regierungsressort Arensberg diesem Beispiele nachfolgten. Aus die in den Reg.-Bezirken Münster und Minden fungirenden jüd. Lehrer hat alles Dieses kerne Anwendung. Diesen wird weder vorgeschrieben, wie viel Stunden sie täglich zu unterrichten haben, noch wird ihre -schule von einem Schulinspector besucht, wenngleich diese auch die Verpflichtung dazu haben. Diese Lehrer. dürfen sich also am allerwenigsten über Mangel an Zeit sür's Hebräische beklagen; ihnen ist ja der freieste Spielraum eingeräumt. Oestrich. M. Rosenwald, Lehrer. Oesterreichiicher Kaiserstaat. Wien. Nicht geringes Aufsehen erregte vor einigen Tagen eine Scene, welche sich an der Kassa des Dianabades abspielte. An der Letzteren erschien nämlich ein polnischer Jude und verlangte gegen Bezahlung eine Badekarte. Der Kassier verweigerte jedoch die Ausfolgung einer solchen mit den Worten: „Im Austrage der Direction muß ich Ihnen eine solche verweigern, da der gemessene Befehl dahin lautet, an polnische Juden keine Badekarten auszufolgen." Der Abgewiesene protestirte gegen eine derartige Anmaßung der betreffenden Direction und bestand auf Ausfolgung einer Karte, da dieses Bad zu den öffentlichen Anstalten gehöre. Da der Kassier sich jedoch durchaus hiezu nicht bereit finden ließ, im Gegentheil erklärte. daß diese Maßregel gegen die polnischen Juden schon seit mehreren Jahren bestehe, verließ der Beschämte das Lokal, und wird derselbe nunmehr gegen die genannte Badedirection klagbar austreten, bei welcher Gelegenheit die interessante Rechtsfrage entschieden werden wird, ob eine öffentliche Badeanstalt das Recht hat, einem anständigen Manne, wenn auch im Kostüme eines polnischen Juden, den Eintritt in das Badelocal gegen Entrichtung des Eintrittspreises zu versagen. Wien, 11. August. Vorgestern um 2 Uhr Nachmittags fand im israel. Tempel der inneren Stadt eine bisher wohl einzig in ihrer Art dastehende Feier statt. Ein bereits seit mehreren Jahren nach der christkatholischen Glaubensvorschrift verheiratetes Ehepaar, welches nunmehr zum Judenthume üvergetreten ist, wurde nämlich nach dem mosaischen Ritus vom hiesigen israelitischen Prediger in Gegenwart einer zahlreichen Menschenmenge getraut. Der Familienvater Herr W., ein am hiesigen Platze gekannter Geschästsagent, ward bereits in seinem elften Jahre, zugleich mir seinen Eltern, genötbigt, um nach den zur damaligen Zeit bestehenden Vorschriften ihren Aufenthalt in Wien nehmen zu dürfen, zum Christenthume überzutreten. W. heirathete vor einigen Jahren ein Christenmädchen, kehrte jedoch verflossene Woche mit seiner Frau und seinen drei Kindern wieder zum Judenthume zurück und feierte nun vorgestern seine Hochzeit als Jude. Interessant dürste wohl noch der Umstand sein, daß die noch am Leben befindlichen Eltern W.'s ihrem Sohn von diesem schritte abgerachen hatten und, da er ihren Rath nicht befolgte, bei der Trauung desselben nicht anwesend waren. Pefth, 9. August. Der „ Pesther Lloyd" veröffentlicht einen schauderhaften Fall, in welchem ein ganz unschuldiger israelitischer Hauslehrer, den man des Diebstcch S verdächtigte, auf eine infame Weise gemartert wurde. Er wurde eist halb todt geprügelt, und nachdem man ibm zwei Rippen eingeschlagen, spannte man ihn in den Bock und zerflesschte ihm die Fingerspitzen mit Federmessern. Endlich fand der Manu, dessen Kinder der Unglückliche unterrichtet hatte, sein nur verlegtes Geld wieder, und der zum Krüppel Gefolterte wurde aus dem Gefängnisse entlassen. Von einer Ehrenerklärung und einer Entschädigung war keine Rede!! Peslh, 10. Aug. Eine seltene Trauung hat Sonntag Nachmittag halb 4 Uhr in Pesth stattgesunden. Der Bräutigam war derselbe, welcher vor ungefähr vier Wochen nach Wien reiste, um dort vom Christenthum zum Judenthume überzutreten. Das für die Pesther Bevölkerung so ganz Ungewöhnliche des Falles — im Pesther israelitischen Tempel wurde vorgestern zum ersten Male ein Proselyt unter den Traualtar geführt — hatte eine so zahlreiche Menschenmenge angelockt, daß das weite Gotteshaus sie nicht zu fassen vermochte und die Leute den ganzen Vorhof vor dem Tempel dicht füllten. Der Bräutigam, ein Volkssänger, Namens Schönberger, ist ein noch ganz junger Mann und es ist noch gar nicht so lange her, daß in seinem Stammbaum sich kein Christ befand. Der Vater des jungen Manneö war nämlich von Geburt aus Jude und hatte sich erst kurz bevor ihm das Söhnchen bescheert wurde, taufen lassen. Holland. Amsterdam. Der Kriegsminister hat schon jetzt Befehl ergehen lassen, daß die jüdischen Soldaten

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