Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 34 (19.8.1868)
- Date
- 1868-08-19
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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643 nächst die Namen von etwa 40 Lehrern ausWestpha- Kn, — aus der Nbeinprovinz war auch kein einziger, Mit Ausnahme des früheren Lehrers und jetzigen Arztes Vr. Kronenberg aus Leichtlittgen als Ehrengast, erschienen — die zur Conferenz erschienen waren, sowie auch von etwa 12, die ihr Nichterscheinen durch Verhinderungsgründe entschuldigt hatten. Ferner ist daraus ersichtlich, daß, nachdem der Vorsitzende die Conferenz durch ein kurzes Gebet eröffnet und die Versammlung freudig begrüßt hatte, zunächst eine von mehreren Mitgliedern entworfene Geschäftsordnung vorgelesen und beschlossen wurde, dieselbe, um ihre Brauchbarkeit zu erproben, bei der Conferenz versuchsweise anzuwenden. Dann erfahren wir aus dem Berichte ferner, daß der Vorsitzende eine kurze Uebersicht über die Thätigkeit des Vorstandes seit der vorjährigen Conferenz, namentlich über den Stand der Unterstützungscasse, gab, der als ein befriedigender anerkannt wurde, sowie auch, daß zwei Conferenzreferate auf der Tagesordnung standen, von denen das eine den systematischen (!) Religionsunterricht, resp. den Gebrauch des Religionsbuches und das andere dies Thema betraf: Ueber das Maaß u. s. w. Wir erlauben uns, die auf letztgenanntes Referat sich beziehende Stelle des Berichtes wörtlich hierher zu setzen und mit einigen Anmerkungen zu begleiten. Dieselbe lautet so: „Den größten Theil des zweiten Vormittages nahm das Referat Levinger's: „über das Maaß und die Behandlung des Religionsunterrichtes bei solchen Schülern, die nicht den Gesammtunterricht in der jüd. Schule erhalten," ein. Die Debatte war eine äußerst erregte; denn über das zu fordernde Maaß gingen die Ansichten sehr weit auseinander. Während nämlich der Referent die biblische Geschichte und jüd. Geschichte in der nachbibl. Zeit, positiven Religionsunterricht, (verstehe wohl, lieber Leser, die Herren meinen damit den Unterricht aus einem sogenannten Frage- und Antwortspiel oder Catechismus) etwas aus der hebr. Sprache mit Uebersetzen des Pentateuch, der wichtigsten Gebete und einiger Psalmen, sowie jüdisch-deutsch schreiben fordert, scheint das bei Einigen noch nicht genug, bei Andern viel zu viel gefordert zu sein. Es muß jedoch constatirt werden, daß diese Verschiedenheit in den Forderungen nur in der, dem Einen mehr, dem Andern weniger knapp zugemessenen Zeit ihren Grund hatte, die 2, 3, höchstens 4 Stunden wöchentlich beträgt, welche wenige Stunden noch dazu von Gymnasiasten, Real- und Töchterschülern nicht immer regelmäßig besucht werden. Ueber das Wünschenswerthe eines ausgedehnteren Religionsunterrichts war keine Meinungsverschiedenheit, und die Herren, die so gerne den Verfall des religiösen Lebens auf die Schultern der Lehrer wälzen, würden, wenn sie der Verhandlung beigewohnt hätten, sich der Wahrnehmung nicht haben verschließen können, daß ein hoher, sittlicher Ernst und religiöser Eifer (was verstehen die Conferenzmitglieder unter hohem sittlichen Ernst und relig. Eifers) in den von ihnen verkannten Männern wohnt, die alle dem wahren Schmerze Ausdruck gaben, daß es ihnen unmöglich gemacht werde, (?) auf dem Gebiete deS Religionsunterrichts das zu leisten, was sie für wünschenswerth, ja für nothwendig erachten müssen." Die Herren Conferenzmitglieder klagen über Mangel an Zeit für den Unterricht in der Religion und im Hebräischen und geben diesen als Grund für die Mittelmäßigkeit der erzielten Erfolge in genannten Fächern an. Nun, wir wollen die Sache einmal etwas näher untersuchen und zusehen, ob es den Herren denn ganz und gar unmöglich gemacht werde, auf dem Gebiete des Religionsunterrichts Das zu leisten, was sie für wünschenöwerth, ja sogar für nothwendig erachten, ob denn gar keine Zeit für den Unterricht in genannten Fächern zu gewinnen sei. Allerdings wollen wir hier constatiren, daß nach einer Verordnung der Königl. Regierung zu ArenSberg — auf diese, die vielleicht das einzige Hinderniß ist, werden sich die Herren gewiß stützen — in der für die Elcmentarfächer festgesetzten Zeit kein Unterricht im Hebräischen ertheilt werden darf und lautet der betreffende Passus in der den israel. Lehrern im Regierungsbezirke Arensberg ausgestellten Conceffionsurkuttde also: „Die Zahl der öffentlichen, dem Elementar - Unterricht gewidmeten Stunden setzen wir hiermit auf 26 fest; es darf in diesen kein Unterricht in der hebr. Sprache ertheilt werden; für den Unterricht in dieser Sprache sind, falls ein solcher gewünscht werden sollte, besondere Stunden zu bestimmen." — Nun sind aber biblischer Geschichts- und Religionsunterricht obligatorische Unterrichtsfächer einer jeden Elementarschule und dürfen für diese mindestens 6—7 wöchentliche Stunden verwendet werden; zudem ist die Verordnung nie genau gehandhabt und denjenigen Lehrern, die von den 5 täglichen Stunden nur 2 für Religionsfächer verwendeten, von Seiten der Schulinspectoren nie ein Vorwurf gemacht worden. „Aber," wird man uns einwenden, „bei 2—3 täglichen Stunden für die Elementarfächer wird unsere Schule schlecht bleiben, die Kinder werden bei der Prüfung nicht bestehen! Wir erwidern darauf: daß der israel. Lehrer, der in der Regel eine nur kleine Schülerzahl zu unterrichten hat, — und das ist doch bei den meisten jüd. Lehrern Westphalens der Fall — in 2—3 täglichen Stunden, vorausgesetzt, daß er seinen möglichsten Fleiß anwendet, weit mehr wirken und größere Erfolge erzielen kann, als der christl. Lehrer in 5 Stunden, indem dieser oft 1OO—120 Kinder zu unterrichten hat. Aber wir wissen es recht gut, daß mancher jüd. Lehrer, entweder um seine Unwissenheit im Hebäischen zu bemänteln, oder um bei der Prüfung mit den deutschen Kenntnissen seiner Schüler zu glänzen, von der oben angeführten Verordnung einen nur zu umfassen-