Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 32 (5.8.1868)
- Date
- 1868-08-05
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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602 seit Lessing seine geistigen Sieze errang und heute müssen wir von der leitenden Unterrichtsbehörde hören, daß weder an einem Gymnasium noch an einer Realschule ein Lehrer bestätigt werden könne, der nicht einer der beiden priviligirten christlichen Confessionen angehört. Fürwahr, eine Erklärung, die völlig geeignet ist, die Erwartungen in Bezug auf das Unterrichtswesen in Preußen auf ein bescheidenes Maaß herabzustimmen. Fast alljährlich seit dem Bestehen der Verfassung ist im preußischen Abgeordnetenhause die Frage erörtert, ob die höhere Unterrichtsanstalten derart als confessionelle zu gelten haben, daß an jeder derselben nur Lehrer, welche der betreffenden Confession angehören, angestellt werden dürfen. Von liberaler Seite berief man sich stets für die Anstellungssähigkeit von Lehrern aller Confessionen an allen höher» Lehranstalten auf den Art. ±2 der Verfassung: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse." Von der Regierung wurde dagegen meistens betont, daß die größte Zahl der Gymnasien und Realschulen stiftungsgemäß einen confessionellen Charakter trage und daß dieser nicht angetastet werden dürfe. Wo dieser Grundsatz nicht auslangte, ging man abseiten der Regierung noch einen Schritt weiter; es sollte der confessionelle Charakter schon aus der bloßen Thatsache folgen, daß an einer bestimmten Lehranstalt bisher stets evangelische, resp. katholische Lehrer angestellt gewesen. Konnte die liberale Partei diese Auslegung angesichts deö Artikels der Verfassung auch nicht als zutreffend anerkennen, so lag derselben doch mindestens zugleich der Gegenschluß, daß an neu zu errichtenden Schulen, bei denen von einer bestehenden Confessionalität doch nicht die Rede sein kann, Lehrer aller Bekenntnisse an gestellt werden können, demnach der Unterricht von jeder confessionellen Färbung freizuhalten und der Religionsunterricht den Angehörigen der verschiedenen Confessionen, sei es in, sei es außerhalb der Schule zu ertheilen. Indem das Cultus-Ministerium jetzt auch für neue Lehranstalten den confessionellen Charakter verlangt, weicht es noch hinter die bisher bekannte Auffassung zurück und zeigt leider, daß wenigstens in dieser Beziehung daö Jahr 1866 keine Wandlung hervorgebracht hat. Für den preußischen Landtag wird aber der Breslauer Vorgang Veranlassung sein, durch die Forderung des verfassungsmäßig zugesicherten und noch nicht einmal in Aussicht stehenden Unterrichtsgesstzes den Versuch zu machen, mit einem System zu brechen, mit dem sogar Oesterreich durch seine Gesetzgebung vom 25. Mai gebrochen. — Wir freuen unS immer, wenn wir von unfern Glaubensgenossen einen Act oder eine Thätigkeit zu registriren haben, durch welche sie der Menschheit einen Dienst erweisen. Heute sind wir in der angenehmen Lage, von einem solchen Dienste, den ein Glaubensgenosse der leidenden Menschheit geleistet, zu berichten. Herr vr. Herrmann Cohn aus Breslau hat nämlich ein Mittel gefunden, um die Arbeiter aller Gewerbe vor der schrecklichen, fortwährend ihnen drohenden Gefahr, das Augenlicht zu verlieren, zu schützen. Er construirte Schutzbrillen aus Glimmer, welche sich in ihrer beliebig biegsamen Messingfassung der knöchernen Augenhöhle unmittelbar anlegen. Der Glimmer (Marienglas) ist ebenso durchsichtig wie Glas, zuweilen von etwas grauer Färbung, außerdem ist er ein sehr schlechter Wärmeleiter und hält dadurch die Augen der Feuerarbeiter kühl. Der Hauptvortheil dieser Glimmerbrillen ist aber noch, daß sie weder durch starke Hitze, noch durch mechanische Gewalt zerspringen, die kleinen Metall- oder Steinstückchen prallen also von der Brille ab und selbst stärkere Gewalten vermögen nur den Glimmer zu biegen, ohne daß er zerspringt, was bei den französischen Glasbrillen immer so gefährlich ist. Ferner sind die Glimmerbrillen ungleich leichter als die bisher gebräuchlichen französischen gläsernen Schutzbrillen, sie wiegen etwa die Hälfte, und, was namentlich für die arbeitende Klasse ein großer Vortheil ist, sie kosten den fünften Theil der gläsernen. Um den wahren Werth der von Vr. Cohn gemachten Erfindung besser würdigen zu können, ist die Statistik von Interesse, die Herr Vr. Cohn von den Augenverletzungen, die in Preußen Vorkommen, zusammengestellt hat. Derselbe hat erst kürzlich 1283 Metallarbeiter in 6 Fabriken untersucht. Er fand, daß unter diesen 1283 Arbeitern 633 Verletzte und unter diesen 279, welche auf Tage oder Wochen arbeitsunfäbig waren. Unter 100 Arbeitern waren also 22 und unter 100 Verletzten 44 Arbeitsunfähige. Demnach haben nach Cohns Berechnung 279 verletzte Arbeiter im Ganzen 4726 Tage oder 12 Jahre 11 Monate und 11 Tage feiern müssen, das ist für 100 Arbeiter überhaupt 368 Tage oder 1 Jahr Arbeitsunfähigkeit. Von 633 Verletzten wurden 576 vollständig, 36 unvollständig und 21 gar nicht geheilt. Unter 100 Metallarbeitern büßen daher 28 einen Theil ihres Sehvermögens ein, 16 verlieren 1 Auge vollständig. Da nun nach der Zählung von 1861 in den allen Provinzen Preußens überhaupt 144 501 Metallarbeiter existiren, so leben unter ihnen 2365, welche durch ihre Berufsthätigkeit ein Auge verloren haben. AuS diesen Zahlen wird man leicht ersehen können, welche eine Wohlthat die Forschungen des Herrn Vr. Cohn werden können. — Von einem Ungenannten wurden der Gesellschaft zur Vertheilung von Feuerung an israel. Arme der Gemeinde Hamburgs 100 Mark geschenkt mit der Bezeichnung: Von I. M. in wehmütviger Erinnerung an den 18. Juli. Wegen der besonderen Nebenumstände wollen wir heute einen Unglücköfall erwähnen, den wir sonst verschwiegen hätten. Es ist jetzt gerade ein Jahr her, seit wir von dem Tode der 19^ährigen Tochter des