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Der Israelit · 1868-08-05 · Heft 32 (5.8.1868) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 32 (5.8.1868)
Date
1868-08-05
Page
– (sequence 6)
Language
German
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598 jüdische Schüler geradezu verhöhnt. Wenn es auch jüdische Familienväter gibt, welche sich über den Punkt der Sabbatverlctzung hinweggesetzt haben, so befinden sich doch in unserer Stadt nicht wenige, denen es eine Gewissenssache ist, den von der Bibel geheiligten Sabbat nicht zu verletzen. Wenn nun in Erwägung gezogen wird, daß in den höheren Lehranstalten der übrigen Provinzen unserer Monarchie ein derartiger Zwang nicht existirt, außerdem jene Verfügung des königl. Provinzial-Schulcollegiums in directem Widerspruche mit dem Ministerialerlaß vom 6. Mai 1859 (Centralblatt für die gesammte Unterricktsverwaltung pro 1859, pag. 523), betreffend den Schulbesuch jüdischer Knaben am Sonnabend, steht, so erlauben sich die Unterzeichneten die gehorsamste Bitte: Jene die Gewissensfreiheit verletzende Praxis einzelner Directoren unmöglich zu machen und dadurch das größte Hcmmniß einer konsequenten religiösen Erziehung aus dem Wege zu räumen. Demzufolge beantragen wir: Ein Hochlöblicher Magistrat wolle geneigtest a) bei dem hiesigen königl. Provinzial-Cchulcollegium die Aufhebung der Verfügung vom 2. Januar 1840, eventuell im Beschwerdewege bei dem Herrn Cultusminisier Excellenz bewirken; Ir) die Statuten der Realschule am Zwinger durch Aufhebung des §. 3 Nr. 2, welcher lautet: „Die Schule nimmt Kinder christlichen und mosaischen Glaubensbekenntnisses auf, dock die letzteren nur unter der Bedingung, daß die Knaben auch am Sabbat die Schule besuchen, schreiben und zeichnen," in entsprechender Weise abändcrn; c) die Direktoren sämmtlicher hiesiger städtischen Lehranstalten unter gleichzeitiger Abänderung der für die letzteren bestehenden Schulordnungen anzuweisen, das Schreiben und Zeichnen von Kindern jüdischen Bekenntnisses am Sonnabend und an den jüdischen Feiertagen weder zur Bedingung ihrer Aufnahme zu machen, noch ihnen den Dispens bei vorhandenem Anträge ihrer Eltern oder Erzieher zu versagen. Eines Hochlöblichen Magistrats gehorsamste rc. re. Beilage A. Euer Wohlgeboren erwiedcrn wir auf die Vorstellung vom 25. Januar c., daß Ihr Antrag sich insofern behebt als durch das Ministerialrescript vom 6. Mai pr. a. bestimmt worden, daß in den Fällen, in welchen die Ellern oder Vormünder jüdischer Schüler selbst bei uns darum nacksuchen, die Dispensation für den Sabbat und die jüdischen Feiertage zu ertheilen ist. Breslau, den 9. März 1860. Der Magistrat Abtheilung IV. gez. Bartsch. An den Königl. Landrabbiner Herrn Ti kt in (IV. 1010.) Wohlgeboren hier. Beilage 8. In Folge Ihres Gesuchs vom 28. d. M. benachrichtigen wir Sie, daß wir den die Realschule am Zwinger besuchenden Schüler Wilhelm Winternitz vom Schreib- und Zeichnenunterricht an jedem Sonnabend und an den jüdischen Feiertagen dispensiren. Breslau, den 30. April 1862. Der Magistrat hiesiger Haupt- und Residenzstadt. gez. Elwanger. Bartsch. An den Lehrer am jüdisch-tbeologischen Seminar Herrn Or. B. Zuckermann (IV. 1577.) Wohlgeboren hier. Beilage 0. Ew. Wohlgeboren theile ich ergebenst mit, daß in der Realschule am Zwinger jüdische Schüler statutenmäßig nur unter der Bedingung Aufnahme finden, daß sie am Sonnabend die Schule besuchen, schreiben und zeichnen. Hat der Magistrat auch den Wilhelm Winternitz vom Schreib- und Zeichnenunterrickt an jedem Sonnabend entbunden, so können demselben die in den wissenschaftlichen Stunden unvermeidbaren schriftlichen Auszeichnungen nicht erlassen werden. Sollte der Knabe sich deß weigern, so würde selbstverständlich sein fernerer Schulbesuch aufhören. Breslau, den 4. Mai 1862. Der Direktor der Realschule am Zwinger Or. Kletke. An den Lehrer des jüdisch-theologischen Seminars Herrn vr. B. Zuckermann Wohlgeboren hier. Beilage I). Auf die Eingabe vom 16. d. M. erwiedern wir Ew. Wohlgeboren, daß der Ihnen zugegangene Bescheid des Herrn Direktors Dr. Kletke vollkommen im Sinne des von uns für Ihren Pstegesohn ertheilten Attestes ist und wir daher außer Stande sind, Ihrem Wunsche zu genügen. Breölau, den 21. Mai 1862. Der Magistrat hiesiger Haupt- und Residenzstadt. gez. Bartsch. Ebertv. An den Lehrer am jüdisck-theologischen Seminar Herrn Dr. B. Zucker mann (IV. 1853.) Wohlgeboren hier. Und auf diese, klar und deutlich die Wahrheit ihrer Angaben beweisende Petition hat ein hochweiser Magistrat eine abschlägige Antwort ertheilt. Freilich nicht anders möglich, wenn die Gegenpartei selbst Richter ist, wie das hier der Fall ist. Die Directoren der städtischen Lehranstalten, gegen die diese Petition klagend auftritt, bilden den wichtigsten, Ausschlag gebenden Theil der Schulcommission, der der Magistrat diese Angelegenheit-zur Entscheidung übergeben hat, und ihr edles Selbst nicht verleugnend, haben i es w wäre. betrif dem C vollst, energ wiede so ist behali Wicht nicht das 5 ten w nison sen, den (? sonder er gai baten nagog gistrat Confe ner zr ihre ln sere C Amsel g Bereu lim. taufen beschn ß den zr ren A seit ei! tonte

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