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Der Israelit · 1868-07-29 · Heft 31 (29.7.1868) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 31 (29.7.1868)
Date
1868-07-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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582 Einfluß der Staatsgrundgesetze auf die Matrikelführung und die rituelle Deschneidung erfahren wir folgende Daten: Zwei Mitglieder der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde wendeten sich mit Petitionen an den Vorstand um Dispens von der ritualen Beschneidung ihrer neugeborenen Söhne. Der eine Petent motivirte sein Anliegen mit der Schwächlichkeit seines Kindes, rer zweite wies einfach auf die Staatsgrundgesetze hin, nach denen Niemand zu einer kirchlichen Handlung gezwungen werden könne. Beide baten schließlich um die Zmmatrikulnung ihrer Kinder ohne die erwähnte Eeremonie. Der Bors:and erklärte, daß ihm nach den bestehenden Landesge!ktzen kein Einfluß auf die Ma- Irikelführung zustehe. Er wies die Petenten an den ersten Prediger der Gemeinde, welchem auf Grund der bestehenden Gesetze das ausschließliche Recht der Matnkelführuna zusteht. Bon der sofortigen Bildung zweier Parteien im Schooße der Gemeinde und einem Principienkampfe konnte daher nickt die Rede sein, da die israelitische Kultusgemeinde gar nicht in die Lage kam, sich über diesen Gegenstand auszusprccken. Was nun die Ansicht des Predigers betrifft, so können wir aus zuverlässiger Quelle versichern, daß die Beschneidung im Sinne der rituellen Gesetze niemals Vorkommen wird, wenn ein ärztliches Zeugniß die Schwächlichkeit des Kindes dokumentirt. Das mit Schwächlichkeit deö Kindes motivirte Gesuch wurde anstandslos genehmigt; anders verhielt es sich jedoch mit dem Gesuche, welches sich einfach aus die Ctaatsgrnndgesetze berief. Hier erklärte der Prediger: Jnsolange behördlicherseits nicht klar ausgesprochen ist, daß die Matrikel ein bloßes Civckstandsregister sei, müsse sie als ein Perzeichniß Derjenigen angesehen werden, die nach den Bestimmungen des Ritualgesktz.es in den religiösen Bund ausgenommen seien, und insoferne könnten sich der Ausnahme allerdings ernste Bedenken entgegenstellen. (Frbl.) Die überaus bedauerlichen Ereignisse, von denen unsere echtgläubigen Gesinnungsgenossen, namentlich in Folge mehrerer jüngst erflossener ministerieller Verfügungen in ihrem religiösen Gefühle, in ihrer Gewissensfreiheit so schmerzlich berührt wurden, nehmen bereits wahrhaft entmuthigende Dimensionen an. Ein Hinweis aus die Vorgänge im Schooße der iSr. Gemeinden zu Kafchau, 'Steinamanger, Stuhlweißenburg u. m. a. illustriren diese Zustände in gar trauriger Weise. Angesichts dieser Tbatsache glaubte der Schomre Hadath-Verein jenem Theile seiner heiligen Mission, der in der Wahrung der Interessen der orthodoxen Judenheit Ungarns besteht, nunmehr durch selbstständiges Einschreiten thatsächlich Genüge leisten zu müssen. Indem der Verein hiezu die Initiative zu ergreifen beschloß, glaubte er dies am zweckentsprechendsten und würdigsten dadurch zu lhtm, inöem er dieser Tage Sr. Excellenz dem Herrn Kultusminister mittels einer Deputation ein diesbezügliches Memorandum, resp. Gesuch unterbreitete. All die verschiedenen Gravamina, welche die orthodoxen Juden unter dessen Regierung erlitten, gelangen in demselben in umfassender Weise zum Ausdrucke, indem gleichzeitig um gnädige Beseitigung dieser Nebelst ände nachdrücklichst gebeten wird. Der Sprecher der Deputation aies in klaren, kräftigen Worten mit männlichem Freimuthe auf all die bedauerlichen Momente hin, die vermöge des bisherigen Vorgehens Sr. Excellenz des Herrn Kultusministers ganz vorzüglich danach angethan sind, jene jüdischen Landesbürger, die mit der ganzen Jntensivität ihrer Seele Um a.tcrerbten väterlichen Glauben anhangen, in ihrem religiösen Gewissen und in der Ausübung ihrer heiligen Gebräuche empfindlich zu beengen, waö gewiß nicht in der edlen Intention eines liberalen Ministeis liegen kann. Zudem Se. Excellenz der Herr Kultusminister das Memorandum entgegenzunehmen geruhte, versprach er gleichzeitig, dieser hochwichtigen Angelegenheit um so eher seine ganze Aufmerksamkeit zuwenden zu wollen, als er eö für feine heiligste Aufgabe anerkenne, der Freiheit der religiösen Ueberzeugung überall und auf jede mögliche Weise die vollste Geltung zu verschaffen; er werde strner die Eingabe eines eingehenden Studiums unterziehen und auf Grundlage dessen dem Vereine seine diesbezügliche Antwort zukommen lassen. Sobald wir in den Besitz der ministeriellen Erwiderung gelangen, werden wir es als unsere angenehmste Pflicht erachten, diese unseren geschätzten Lesern vollinhaltlich mitzutheilen. (M. Zs.) Peftb. Die Wahlen zum israelitischen Kongreß sind auf den 3. November anberaumt, den Kongreß selbst aber wird der Minister am 12. November persönlich in Pesth eröffnen. Eiserrstadl, 23. Tamus. Heute erhielt Einer meiner Schüler von einem Unbekannten (?) aus Neusohl eine unter dem Titel „Zur Abwehr" als Beilage zum „Pesther Lloyd" erschienenen Elocubration des Herrn Goldzieher dort, und ich hierdurch Kenntniß von dieser theilweise gegen mich gerichteten Philippika. Daß Letzteres der Fall ist, besagen die dort befindlichen Worte, daß demjenigen die Qualification zu einem Rabbinate abgesprochen werden müßte, der den gesetzestreuen Wandel durch den katholischen Clerus dommentiren läßt. Daß dieses sich auf mich bezieht, folgere ich theilS daraus, daß schon viele Gegner aus dem Reformlager in den Blättern „Ben Chananja" und „Neuzeit" Ms dem Umstande, daß stch in einem von mir vor 10 Jahren heraüsgegebdnem Berichte über eine in meiner Rabbinatsschule siattgehabten Prüfung sich zwei derartige Zeugnisse befinden, unzählige Mul Kapital zu

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