Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1868)
- Date
- 1868-07-15
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2447343-2447371--06320-2461869- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Oran 2× ep/1048048
- Vilnius 1× ep/1000947
OCR text
557 Herren Hirschberg und Ehrlich als Rechtsanwälte angestellt. Beide sind unsere Glaubensgenossen. Die Gemeinde in Colberg geht jetzt in Folge des Artikels im „Israelit" damit um, die nipo herzustellen. Die Gemeinden Polzin und Cörlin haben bereits Beamten angestellt, von denen zu erwartm ist, daß sie die Religionsschulen heben. Der Herr gebe Seinen Segen dazu. Bendt. Oesterreichischer Kaiserstaat. In Krakau hat man einen Verein zur Unterstützung armer jüdischer Knaben mit dem Wahlspruch: ’jnn nntn, „unterstützet die Kinder des Armen," gegründet. Holland. Amsterdam. Herr vr. A. A. Andreson wurde als Bezirksrichter in Amsterdam angestellt. Herr Martin Coiter, Director der hiesigen Diamantenschleiferei, ist vom Kaiser von Brasilien zum Officier des Rosen-Ordens ernannt worden. Herr I. B. Vos aus Paramaribo wurde zum Mitglied der Kolonial-Staaten auf Surinam erwählt. (R. Weekbl.) Frankreich. Paris. Das von Herrn Julius Worms in Paris in diesem Jahre ausgestellte Gemälde, „La romance ä la mode,“ wurde von der Regierung angekauft, ein Beweis, daß dasselbe ein schönes Kunstwerk sein muß. Paris. Die Herren Joseph Cohen, vr. See und Albert Cohn wurden als Mitglieder deS Central- Consiftoriums ernannt, um in demselben die Consistorien von Algier, Constantine und Oran zu repräsentiren. Belgien. Brüssel. Der Kaiser von Oesterreich hat durch die Vermittlung des Baron v. Rothschild den treuen Freunden und Vertheidigern des verstorbenen Kaisers Maximilian werthvolle Geschenke geschickt. Jeder Einzelne der Familie Rothschild hat nun neulich von der Kaiserin Charlotte ein interessantes Andenken an ihren Gemahl erhalten. Es ist dies das Bild des Kaisers Maximilian mit dem Geburts- und Todesdatum und den Worten: „Betet für ihn" darunter. Rußland. Petersburg. Herr W. Lewensohn hat für seine Bemühung um die Errichtung eines neuen Hospitals zu Wilna die goldene Medaille mit der Inschrift: „Für Verdienste" erhalten. (Hamagid.) Afrika. ^Oran. Der Stadtrath von Oran hat für den Oberrabbiner daselbst eine Wohnungsentschädigungssumme von 1500 Fr. gewährt. (Un. Jsr.) Feuilleton. Zur Geschichte der Jude» am Ausgange des Mittelalters. Der unbefangene Geschichtsforscher kann sich nicht verhehlen, daß die Einfügung der Juden in den Organismus des mittelalterlichen Staates mit seinem ausgeprägt kirchlichen Character keine leicht zu bewerkstelligende war. Durch mancherlei auf ekgenthümlichen Verhältnissen beruhenden Ursachen mag die fast überrascherkde Erscheinung herbeigeführt sein — haben doch auch die traurigen Reactionen in Gestalt blutiger Verfolgungen nicht gefehlt; — namentlich aber wird man darauf Hinweisen müssen, daß die Juden im Mittelalter eine Lücke in der Gesellschaft auszufüllen bestimmt waren, die ohne sie bei den die Zeit beherrschenden religiös-sittlichen Anschauungen wäre leer gelassen worden und die ohne Nachtheil nicht offen bleiben konnte. Da die Kirche ohne Einsicht in das Wesen und die Bedeutung des Kapitals die Versorgung der wirthschaftlichen Thätigkeit mit den nöthigen Mitteln als eine verwerfliche Ausnutzung des bedürftigen Nebenmenschen betrachtete und den Gläubigen das Verleihen um ZinS untersagte, da waren die Juden die alleinigen Träger des Geldverkehrs. Daß ihnen diese privilegirte Stellung in einzelnen Ländern noch an der Schwelle der neuern Geschichte erhalten war, sind wir in der Lage mit Documenten zu belegen, die zugleich über die Art und die Ausdehnung ihres Geschäfts in dieser späten Zeit erwünschtes Licht verbreiten. Ludwig der Erste von Savoyen, der seit dem Jahre 1434 über sein Land regierte, sah inseinen savoyischen und piemontesischen Stammlanden sowohl als in den ursprünglich proventzalischen Gebieten seines Herzogthums auch eine jüdische Bevölkerung seiner Herrschaft unterworfen. Diesen seinen jüdischen Unterthanen hat der Fürst durch seine Gesetzgebung, *) die allen übrigen Bewohnern des Landes Geldgeschäfte verbietet, daS tatsächliche Alleinrecht gewährt, auf Zinsen zu verlei- 1) Man vergleiche über alle hier berührten Aktenstücke in den Monumenta historiae patriae unter den Leges municipales (Aug. Taurinorum 1838) die Statuta Niciae und Taurini.