Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1868)
- Date
- 1868-07-15
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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558 hen. Es war ein schwerwiegendes Zuaeständniß an hie Draditiön ist einer föttgeschriüenen Zeit, welche völlige Freigebüngr des ökonomischen Lebens verlclngt hätte. Wir sehen Ludwig bemüht, den Gefahren vorzubeugen, die auS dem Wetteifer zu entstehen drohten, mit dem aller Voraussicht nach die verschiedenen Zweige der Production sich des jüdischen Kapitals mußten'zu bemächtigen suchen; neben dem Verbot, daß er gegen Zinseszinsen und andere den Schuldner gefährdende Vertragsbestimmungen erließ, nahm er seine Zuflucht zur Zinsbeschränkung. Die Höhe aber, in der das Zinsmaximum normirt wurde, zeigt deutlich, wie groß die Bedürfnisse des Verkehrs waren, wie verderblich daher die Hemmung der großen Masse des werbenden Vermögens. Es ward den Juden ein Zins gestattet von einem Vienner Heller die Woche für den Gulden, aufs Jahr gerechnet, von über stebenundzwanzig vom Hundert;2 3) für alle auf Grund dieser Vorschrift erworbenen Forderungen ist ihnen voller Rechtsschutz zugesichert. Erblicken wir in diesen Bestimmungen der Staatsgewalt eine Kennzeichnung der Lage des Geldmarktes und den Hinweis auf eine hohe Entwickelung des Verkehrslebens, so können wir auch schon hieraus auf die Thätigkeit der Juden schließen, die wie von einem Mittelpunkte aus auf alle Theile der Volkswirthschaft gleichmäßig einwirkten; in weitern Erlassen des Herzogs liegen uns aber noch ausdrücklichere Zeugnisse vor für den großartigen Geschäftsbetrieb derselben. Wir sehen, daß sie bereits eine ausgebildete Handelökunst besaßen; ein entwickeltes Rechnungswesen findet sich bei ihnen, in welchem wir die Anfänge des heutigen Conto corrente erkennen. Auch in dieses greift die Gesetzgebung beschränkend ein; aus Besorgniß vor einer zu raschen Kapitalisirung der jedesmal sich ergebenden Saldi ergeht die Vorschrift, daß der Kapitalist mit seinem Schuldner nur einmal jährlich abrechnen darf, wenn dieser nicht freiwillig früher in baarem Gelde bezahlt. Andere Decrete regeln die Verrechnung der von dem Banquier gehabten kleinern Auslagen, und es wird vollkommen deutlich, in welche Zeit die im Vorstehenden gezeichnete wirthschaftliche Stellung der Juden fällt, wenn wir in diesem Zusammenhang mit klaren Worten die Erwähnung einer Bezahlung für das Ueberbringen von Briefen, ja den typischen Ausdruck Porto finden 3). Eine neue Epoche der Weltgeschichte war nahe. Der frische Hauch, von dem dieselbe belebt war, wälzte von den Juden einen Theil des auf ihnen lastenden Hasses ab, indem er sie von ihrer Ausnahmsstellung als ausschließlicher Vertreter des stets angefeindeten 2) Auf einen Florenus gehen 192 denarii Viennenses. 3) Statuta Niciae: Quod Judaei non debeant exigere a suis debitoribus pro portu et executionibus litterarum nisi solum id quod comperietur per eos legitime solutum fuisse. Kapitals «Mählich breite, Eine neu mtftandepe Kirche unMrtzb die iflnschq^ungen und Institution^, welche her alte Glaube hegrundet haste und noch war Hein Jahrhundert vergangen seit her Gesetzgebung dys Herzogs von Savohey,, als her Reformator stlrich Zwingli für die Anhänger seiner Lehre das Zinsverbot aufhob. L. aty fü-i (Nach Inhalt, Reim und Rhythmus.) Von Abraham Tendlau. Gott und Herr der Welt und Welten! König der Könige, Fürst der Helden! Deine Führung, Dein Vergelten, — Daß sie meinem Blick sich stellten!*) — Morgens und Abends dicht' ich und singe, Dir, dem Schöpfer aller Dinge, Engel und Menschen im geistigen Ringe, Thiere des Waldes und luftigen Zelten! Gott und Herr der Welt und Welten! König der Könige, Fürst der Helden! Wer kann Deiner Macht erwidern! Beugst die Hohen, bebst die Niedern! Sänge ein Mensch in tausend Liedern, Könnt' er Deinen Ruhm nicht melden. Gott und Herr der Welt und Welten! König der Könige, Fürst der Helden! Gott, dem Ehr' und Ruhm gebühren, Schütz' den Armen vor wüthigen Thieren! Wolle Dein Volk zur Freiheit führen, Laß den Erkornen wieder gelten! Gott und Herr der Welt und, Welten! König der Könige, Fürst der^Helden! Kehr' zurück zu Deinen Hallen, Wo sich Seel' und Herz gefallen, Wo Gebet und Lied erschallen, Kehr' zu Deinen herrlichen Zelten! Gott und Herr der Welt und Welten! König der Könige, Fürst der Helden! *) Einige Ausgaben, so z. B. die von Ottensoser, haben: „ Scliappir kodomoch lehaehwaje,“ der dann auch übersetzt:. ,,Wie schön ist, vor Dir sie verkünden," was'aber nicht richtig ist; es muß vielmehr heißen, wie auch Heidenbeim sagt: „Schephar kodomaj etc. etc.," »Wolle vot mir offenbaren!"