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Der Israelit · 1868-07-15 · Heft 29 (15.7.1868) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 29 (15.7.1868)
Date
1868-07-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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647 wenn wir in ihrem Geiste ihnen Nachfolgen, als wenn wir ihr in einer ganz anderen Zeit gebotenes Wort für immer bewahren. War es in der früherm Zeit erlaubt in dem Gottesdienst gestaltend einzugreife», wie sollte dieses unserer Zeit durchaus verboten fein?" Dieser weitläufigen Auslassung habe ich nur eine einfache Bemerkung hinzuzufügen. Verfasser bemerkt, es sei der früheren Zeit erlaubt gewesen, "gestaltend" in den Gottesdienst einzugreifen. Wohl gemerkt „gestaltend," d. h. die äußere Form zu verändern, und wodurch? Etwa durch Entfernung des Früheren? keineswegs, „das Alte" blieb und man fügte Neues hinzu. Und diese ist gerade die starke Lebensfähigkeit des Iudenthums, daß es stets immerwährend Neues schafft ohne das Alte als vermodert von seiner Stelle zu drängen. Es heißt D"n yy, Lebensbaum, der stets neue Reiser ansetzt, während die früheren bereits zum starken Ast herangewachsen find und selbst stets neue Reiser ansetzen. Es ist der Baum, von dem der Psalmist schon sagt tnn' «d ir6jn sein Blatt welkt nicht n'd»' rwy' to? alles, was er thut, schreitet gedeihlich fort. In diesem Sinne wirkten unsere Alten, und in diesem Sinne find auch wir berechtigt zu wirken; Zusätze und Ansätze nämlich, welche durch die Zeitereignisse hervorgerufen.werden, zu dem Lebensbaum hinzufügcn, ohne von dem uns überliefertm auch nur ein Iota aufzugeben. Nicht „Stabilität, ewiger Stillstand, unbegrenzte Formheiligkeit" ist es, welches uns nöthigt das Alte nicht aufzugeben, vielmehr ist es das klare Bewußtsein, daß alles, was im Laufe der Zeit aus dem Iudenthume sich herausentwickelt hat und innerhalb desselben zur Geltung gekommen ist, göttlich wie der Ursprung deffelben, sei; deßhalb die unbegrenzte Ehrfurcht, deßhalb die heilige Scheu vor dem Alten. (Fortsetzung folgt.) AeittrnH-irachrichOerr und Correspo«- denzen. Deutschland. Württemberg. (Schulstatistik.) Den amtlichen Erhebungen über, das Unterrichts- und Erziehungswesen in Württemberg im Jahre 1866—67 entnehmen wir Folgendes: Im Wintersemester studirte auf der Universität zu Tübingen ein mosaischer Theolog und im Sommersemester zwei. In den Landesgymnasien befanden sich 84 Gymnasiasten und in den 79 öffentlichen Realschulen 205 Realschüler. In den öffentlichen Elementarschulen, welche 6—8 jährige Knaben zum Eintritt in die Gelehrten- und Realschulen vorbereiten, befinden sich 45 Israeliten. In einer Privatelementarschule in Stuttgart sind 7 israelitische Zöglinge. In der Heranbildung für den Volksschuldienst waren am 1. Januar 1868 drei Israeliten begriffen; dieselben befinden sich im Staatsschullehrerseminar zu Eßlingen. Auf Koste« des Staatswaisenhauses werden von den israelitischen Waisen im israelitischen Waffenhause „Wilhelmspflege" jetzt 3 Kinder jüdischer Religion verpflegt, die übrigen jüdischen Waisenzöglinge dieser Anstalt erhält diese aus ihren eigenen Mitteln. In der Taubstummenanstalt zu Eßlingm befindet sich ein Kind isr. Religion. Pensionirt wurde am 11. Juli 1867 der israelitische Lehrer Frankfurter in Nordstetten, Bezirksschulinspectur Horb, in einem Alter von 66 Jahren, 3 Monaten und 26 Tagen nach 44jähriger Dienstzeit mit einem Pensionsbetrag von 314 fl. 23 kr. — Am 1. Nov. wurde dem Hauptlehrer und Hausvater der isr. Waffenanstalt Wilhelmspflege, Liebmann in Eßlingen, von Sr. K. Majestät die goldene Civilverdienstmedaille verliehen. „Um einem dringenden und für gerechtfertigt erkannten Gesuch der Betheiligten zu entsprechen, (?) hat die israelitische Oberkirchenbehörde anläßlich der Vorlage des Etats der Central-Kirchen-Kaffe beantragt, daß diejenigen israelitischen Lehrer, welche zugleich Vorsänger sind, für die Versehung des Vorsängerdienstes einen Extragehalt von 25 fl. (!!) jährlich erhalten sollen, mit Ausnahme jedoch der Lehrer und Vorsänger in solchen Kirchengemeinden, welche bereits besondere Vorbeier angeftellt haben und auö Gemeindemitteln honoriren. „Dieser Antrag ist höheren Orts zwar gebilligt, (hört!) es ist aber davon ausgegcmgen worden, daß es sich -ei diesen Zulagen grundsätzlich um eine örtliche Last der betreffenden Kirchengemeinden handle, und daß die Central-Kirchen-Kasse dabei nur mit nothhilflichen Beiträgen sich weroe zu betheiligen haben. „Entsprechend einer Weisung des K. Ministeriums für das Kirchen- und Schulwesen vom 14. April d. I. werden demgemäß die Kirchenvorsteher-Aemter der betreffenden Kirchengemeinden unter Hinweisung auf die für die fragliche Verwilligung unverkennbar sprechende Billigkeit und auf das Interesse der guten Besetzung ihrer Stellen aufgefordert, wenn immer thunlich, (sehr gnädig!) ihren Vorsängern, soferne dieselben zugleich Elementarlehrer sind und wo nicht außerdem ein Vorbeter angestellt ist und aus Gemeindemitteln honorirt wird, vom 1. Juli d. I. an die erwähnte Extrabelohnung von 25 fl. für die Versehung des Vorsängerdienstes zu verwilligen, (wenn sie wollen). „Einem Bericht über die von den betreffenden Kirchenvorsteherämtern diesfalls gefaßten Beschlüsse wird auf den 1. Juni d. I. entgegengesehen " Die K. Oberämter haben diese Berichte vorzulegen. Stuttgart, 30. Juni. Heute tagte hier die Plenarversammlung des israelitischen Lehrer- Unterstützungs-Vereins in Württemberg. Da außer den Vereinsangelegenheiten auch andere wichtige Fragen auf der Tagesordnung standen, so war die

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