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Der Israelit · 1868-07-08 · Heft 28 (8.7.1868) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 28 (8.7.1868)
Date
1868-07-08
Page
– (sequence 10)
Language
German
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538 Darmstadt, 27. Juni. (Sitzung der 2. Kammer.) Eine Beschwerde der orthodoxen isr. Religionsgesellschaft zu Mainz, wegen Beschränkung in Bezug auf die Religionsausübung, wonach besonders dem Rabbinen dieser Gesellschaft das Recht zur Trauung auswärtiger Israeliten verweigert wurde, wird von der Kammer als begründet anerkannt und der Regierung empfohlen, daß es einzelnen Israeliten freistehen solle, sich zur Vornahme rabbinischer Acte an denjenigen Rabbinen zu wenden, der ihr Vertrauen genieße. (Fr. I.) Rimpach, 1. Juli. Am verflossenen Freitag kam ein Mann hieher, der sich als “0id ausgab, und angeblich aus Kreuznach wäre, Namens Kahn. Nachdem derselbe vom Vorsteher erfahren hatte, daß er hier Arbeit bekommen könne, blieb derselbe über rai?, um am Sonntag früh an seine Arbeit gehen zu können. Nebenbei muß ich Ihnen bemerken, daß der Herr sich ass Talmudist ausgab. — Er kam also Sonntag früh zu mir, und ersuchte mich im Namen des Vorstandes, mit ihm in die Synagoge zu gehen und ihm behilflich zu sein bei der Reparatur einiger anSD* Am nur habe ich erfahren, daß der betreffende Herr keine r6up habe und dabei ein großer p«n oy, kurz ein Hochstapler auf religiösem Gebiete sei. — Da es meine Gewohnheit ist, immer not ^ud p zu sein, schenkte ich den Anschuldigungen zuerst kein Gehör, sondern wollte mich selbst davon überzeugen. Und wie sollte ich überzeugt werden! Auf einige direct an ihn gestellte Fragen kam derselbe in Verlegenheit, wich aus, statt eine Antwort zu geben, und bestärkte somit schon meinen Argwohn. Trotzdem schwieg ich, und ließ ihn an ein ->2O, daß einige D»upj hatte, unter welche er n^üiu legen sollte. — Während der Arbeit frug ich ihn um Aufschluß über einige d»jh — keine Antwort, endlich auf die Frage, wo er die d\jh gelernt habe, antwortete er, in pm. Nun war er auf dem Glatteis. Nach längerem Hin- und Herreden überzeugte ich ihn also, daß er ein pan Dy sei und ersuchte ihn, mir seine Pup zu zeigen. Was glauben Sie, was er mir zur Antwort gab? Danach fragt man heute zu Tag nicht mehr. — Ich will Sie nicht länger aufhalten und mich kurz fassen. Durch mein Zuthun wurden ihm die DnsD abgenommen und der usid — blieb; anstatt daß er das Weite suchen sollte, fand er in der Gemeinde einige Mitleidige und reparirt heute noch pb’sn und miuo. Seine n^up hat er nicht vorgezeigt, weil er keine hat. Er reiste, wie ich höre, in die Bergstraße, um dort weiter Geschäfte zu machen. Als Wohnort gibt er Düsseldorf und Kreuznach an; daß man eö hier mit einem Gauner zu thun hat, liegt auf der Hand. Rosenheimer, Lehrer.*) *) Sinnt, der Red.: Es ist das wahrscheinlich derselbe Mann, welchem vor einigen Jahren der Herausgeber dieser Blätter bei einem Besuche in Biblis daselbst das Handwerk gelegt hat. Dürkheim, 21. Juni. Der Unterzeichnete hält sich verpflichtet, nachfolgende Erwiderung der K. Stadtcommandantschaft in Speyer, die ihm auf sein Gesuch, „daß die zu Speyer im activen Dienste stehenden Soldaten, jüdischer Confesston , an den Sabbat- und Festtagen von ihren dienstlichen Pflichten befreit sein möchten!" unter dem 31. Mai geworden ist, in dem viel gelesenen „Israelit" zu veröffentlichen. Dr. Salvendi, Bez.-Rabbiner in Dürkheim. Die Erwiderung lautet: „An das k. Bzirks - Rabbinat in Dürkheim! In Folge eines im Jahre 1856 erschienenen, sowie eines in jüngster Zeit herabgelangten K. Kr. M. Rescripts, erhalten die Soldaten jüdischer Religion, wenn sie es wünschen, und soweit dies ohne Beeinträchtigung des Dienstes geschehen kann, zur Feier ihrer fünf Feste Urlaub, und zur Feier der Sabbate Erlaubnis, die an diesen Tagen sie treffenden Dienste zu vertauschen, und von den gewöhnlichen Waffenübungen wegzubleiben. Diese Verwendungen wurden und werden stets im Sinne der angezogenen K. M. Rescripte aufrecht erhalten, weshalb ich mich enthalte, das von geschätzter Stelle verzeichnete Gebiet zum Zwecke eines Vergleichs der Vortheile des regelmäßigen Dienstes mit den Nachtheilen einer vermeintlichen Verletzung der Sabbat- und Festtagssatzungen zu betreten. Speyer, den 31. Mai. Königl. Stadtcommandantschaft: Weinrich, Oberst." Halberstadt Nachstehendes, mir zugegangenes hohes Rescript halte ich zu veröffentlichen mich wieder verpflichtet, indem es von Neuem bekundet, in welcher wohlwollenden und erfolgreichen Weise die hohen Bundesbehörden sich ihrer Schutzbefohlenen annehmen. Siegmund Hirsch. Berlin, 22. Juni. In Verfolg seiner Mittheilung vom 10. März d. I. benachrichtigt das Bundeskanzleramt Ew. Wohlgeboren ergebenst, daß die Regierung der vereinigten Staaten von Amerika auf die diesseits erhobene Beschwerde das Verfahren des amerikanischen Consuls Beauboucher zu Jerusalem in der Sara Steinberg'- schen Angelegenheit desavuirt und für anderweitige Besetzung des amerikanischen Consuls in Jerusalem Sorge getragen hat. Das Bundeskanzleramt. (gez.) Delbrück. Herrn Siegmund Hirsch, Wohlgeboren, in Halberstadt.

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