Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1868-07-08 · Heft 28 (8.7.1868) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 28 (8.7.1868)
Date
1868-07-08
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447343-2447370--06299-2461847
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

IX. Jahrgang. Beilage z« Nr. 28 des Israelit. Leitender Artikel. Aphorismen über das öffentliche Gebet. Von den Heiß-Sporn-Reformern sind wir es längst gewohnt, das non-plusultra der Religiosität im öffentlichen Gottesdienste zu suchen. Aus purer Rücksicht auf die Religiösttät Solcher, die dem Sabbat die Thüre verschließen, indem sie ihre Ladenthüre öffnen, wird in manchen Gemeinden ein „Sonntagsgottesdienst" arrangirt, um auch diesen die Pforte des Himmelreichs zu erschließen. Da wird der Jammerschrei in die Welt hinausgerufen, daß ohne die Umgestaltung des öffentlichen Gottesdienstes „alles gemeinsame und individuelle Religiöse verloren gehe", oder „der Verfall des Gottesdienstes brächte eine religiöse Bedürfnißlosigkeit hervor". Ohne auf die Reformbestrebungen selbst einzugehen — diese sind ja in ihren Einzelheiten schon vielfältig beurtheilt worden — wollen wir nur den orthodoxen Standpunkt, auf Grund der Bibel und des Talmuds, mit einigen Sätzen bezeichnen und daran prüfen, ob ein religiöses Bedürfniß zur Reform des Gottesdienstes wirklich vorhanden sei. 1) Gottesdienst an und für sich ist eben sowenig Religion, als zur Zeit des Tempels Thieropfer Religion waren. Wie damals die Propheten gegen den Wahn kämpften, als seien die Opfer auch bei fortgesetzter Mißachtung des Thoragesetzes Gott angenehm, so würden sie heute noch gegen das Gebet unter ähnlichen Umständen mit Feuereifer auftreten. 2) Gottesdienst in feiner eigentlichsten, biblischen Bedeutung bezeichnet vielmehr nicht ausschließlich das Gebet, sondern den ganzen Complex des iörael. Religionsgesetzes, wie es in Bibel und Talmud enthalten ist. Es ist daher Sinnverdrehung, wenn Israeliten das Gebet Gottesdienst nennen. 3) Das Gebet, als einzelner Theil des Gottesdienstes und der israel. Gesammtgottesdienst stehen aber in einer Wechselwirkung mit einander. Wer seinem Gott so angehört, daß er dem Thoragesetz Ausdruck im Thun und Lassen verleiht, der wird sich gedrungen fühlen, seine Gottangehörigkeit auch im Gebete auszudrücken, und wer den Herzensgottesdienst*) in der Synagoge in Wahrheit und Aufrichtigkeit verrichtet hat, der wird in seinem gehobenen Herzen zur Ausübung des Gesammtgottesdienstes nachhaltigen Nahrungsstoff haben. Wer hingegen in dem Gotteshause nichts Anderes steht, als die Zufluchtsstätte für die aus dem Wohn- und aus dem Geschästshause verjagte Religiösität, der sucht dort vergeblich das Judenthum, wenn auch seine Augen und Ohren genußreich schwelgen. Eine „Andachtsstunde" in der Woche (?) kann den Ruf der Pflicht, welche tagtäglich, oft stündlich, an uns herantritt, nicht übertönen. 4) Das Gebet muß hiernach alle Momente der israel. Religion in sich aufnehmen. Jede Religionswahrbeit muß darin vertreten sein. Die Verschweigung oder die Entstellung und Vermummung Einer derselben wäre Verleugnung des Ausgangspunktes und des Ziels des Gebetes. 5) Am sichersten erreicht aber das Gebet dieses Ziel, wenn es sich der h. S. möglichst eng anschließt, ihren Inhalt sich aneignet und dadurch in der Auffassung des Verhältnisses zwischen Gott und uns vor Jrrthümern sich bewahrt. Der objecttve Gegenstand des Gebetes läßt alsdann keine subjective Hypothese oder Deutelei zu. Wir verdanken daher unsern Altvordern das theure Vermächtniß einer Feststellung unserer Pflichtgebete. In ihrer unübertroffenen Weisheit sahen sie für Israel eine Zeit kommen, in welcher der Zweck und der Inhalt der Gebete durch den Druck von außen, oder durch den Eigendünkel von innen verloren gehen könnten. Sie wahrten durch den Herzensgottesdienst den Gesammtgottesdienst, den Inhalt der h. S. 6) Die Identität des Inhaltes der Gebete mit jenem der h. S. kann daher nur dadurch gewahrt bleiben, wenn auch die Sprachen beider identisch sind; wenn die Muttersprache der Religion, das Hebräische, auch Gebetsprache ist; wenn ein und derselbe Sprachgeist durch beide weht. Uebersetzungen, oder gar frei, nach individueller Anschauung bearbeitete Gebetstücke können leicht zum Schmuggel stemder Produkte werden. Ein Jsraelite aber, dem die Kenntniß seiner religiösen Muttersprache ab geht, ist in seiner eigenen Heimath ein Fremdling und kann nur Anspruch machen auf — Duldung. Löwenstein. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, den 5. Juli. Wir haben soeben dem Comite in Memel wiederum 500 Thlr. übersandt. Die Gesammtsumme der von uns zur Unterstützung der Nothleidenden in Rußland, Polen und Ostpreußen übermittelten Gelder beträgt nunmehr 8831 Thaler oder 15,454 fl. 15 kr. — *) s. Taanit 2. a.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.