Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 27 (1.7.1868)
- Date
- 1868-07-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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523 gänglich sind. Möge also Keiner auf die Ungebildeten speculiren und Sätze aussprechen, die an sich unglaublich sind und die von keinem Menschen, der die Dinge recht erwägt, je geglaubt werden können. Abg. v. Brauchitsch wünscht, daß jede Animosität bei der vorliegenden Frage möglichst vermieden werde; ihm scheine aber die Eingabe nicht vor das rechte Forum gebracht. Redner führt des Weiteren aus, daß Bestimmungen über Ehe und Eid zu treffen dem Reichstage in keiner Weise zustehe. Die Dkscussion wird hiermit geschloffen. Abg. Wiggers empfiehlt nochmals seinen Antrag unter Hinweis auf die bekannten mecklenburgischen Verhältnisse. Nicht bloß die Rechte der Juden solle derselbe wahren, sondern eben so sehr die Rechte katholischer und evangelisch-reformirter Mitbürger, denen gleichfalls der Zutritt zu den höheren Staatsämtern abgeschnitten sei. Auch im Heere würden nur Anhänger des evangelisch-lutherischen Bekenntnisses zu Offizieren ernannt. Gestatte man aber erst einmal einer Einzelregierung, die Bundesgesetze an Bedingungen zu knüpfen, so sei ein Ende gar nicht abzusehen. Berichterstatter Ilr. Endemann entgegnet zunächst dem Abg. v. Vincke, daß er nicht behauptet habe, daß eine die Juden herabwürdigende Formel des Militäreides existire; ihm sei aber in jüdischen Kreisen versichert worden, daß man dort die besondere Formel als Herabwürdigung empfinde. Was den Abg. Bassewitz betreffe, so sei mit ihm sich abzufinden nicht gut möglich. Redner bittet den Präsidenten, seinen Antrag getheilt anzunehmen. Bei der Abstimmung wird derselbe in folgender Gestalt angenommen: „den Bundeskanzler aufzufordern, daß in Ausführung des am 23. October v. I. gefaßten Beschlusses des Reichstages baldigst ein Gesetz vorgelegt werde, welches alle noch bestehenden aus der Verscheidenheit des religiösen Glaubensbekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufhebt, insbesöndere 1) für alle Eidesleistungen der Israeliten eine der Gleichberechtigung entsprechende Form einführt, 2) die volle Gleichberechtigung der Israeliten zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung, so wie zur Bekleidung öffentlicher Gemeinde- und Staatsämter im Gebiete des Norddeutschen Bundes ausddrücklich anerkennt." Dafür stimmen außer sämmtlichen liberalen Parteien auch eine Anzahl der Frei - Conservativen, der Abgg. Herzog v. Ujest, Fürst Lichnowsky, Fürst Solms-Hohensolms-Lich, Graf Bethusy-Huc, Frhr. v. Unruhe-Bomft. Abgelehnt wird dagegen der Passus, welcher 1) die Verbote und Beschränkungen der Eheschließungen zwischen Christen und Israeliten, so wie die auf dem israelitischen Glaubensbekenntniß des einen Theils beruhenden Beschränkungen der ehelichen Rechte beseitigt wissen will. Gegen denselben stimmen auch die Frei-Conservativen, mit Ausnahme des Frhrn. v. Unruhe Bomst. Auch Liberale stimmen dagegen, so Abg. Twesten. Aus Vöefiphalen Endlich scheint es dem Curatorium der Marx-Haindorf'schen Stiftung mit der Anstellung eines Directors und Oberlehrers für die iSr. Lehrerbildungsanstalt zu Münster, früher Vereinsschule genannt, Ernst werden zu wollen. Denn, wie verlautet, soll, mittels Einladungsschreiben des Präses des Curatoriums, des Herrn Löb zu Caldenhof, vom 23. April, am 12. Mai das Curatorium genannter Stiftung in Münster ein Versammlung abgehalten haben, um über die Wahl eines Directors der Schulanstalt, und noch anderer wichtiger, die Anstalt betreffenden Augelegenheiten Beschluß zu fassen. Anwesend waren sämmtliche Mitglieder, auch deren Stellvertreter, mit Ausnahme von zwei Mitgliedern, die ihr Nichterscheinen entschuldigt hatten. Die Sitzung soll, mit kurzer Unterbrechung, von Morgens 10 bis Abends 9 Uhr gedauert haben und sollen in derselben die Verhandlungen, vorzüglich die über die Anstellung des Directors mit aller nur möglichen Vorsicht und Gründlichkeit geführt worden sein. Es sollen sich, wie wir schon früher berichtet haben, 13 Candidaten, als Bewerber um diese Stelle, gemeldet haben, unter denen einige tüchtige und gut empfohlene sich befinden sollen. Seitens einiger Mitglieder des Curatoriums sollen auch vorher schon Erkundigungen bei den größten Gelehrten und Fachmännern? (Ob auch bei orthodoxen?) über einzelne Bewerber eingezogen worden sein.*) Am darauf folgenden Tage, nämlich am Mittwoch den 13. desselben Monats, fand unter Assistenz des Oberrabbiners (?) Kahn aus Trier die Prüfung von 4 Zöglingen der Anstalt statt, welche 5 Stunden, von Vormittags 7 bis Mittags 12 Uhr, in Anspruch nahm. Geprüft wurde in folgenden hebr. Lehrfächern: In bib.- und nach bib. - Geschichte, in “wrai wi, in Religion, hebr. Sprache und Bibelübersetzen. (Warum nicht auch in “,ny oder in anderen D'j'i n?D? oder glauben vielleicht die Hrn. Seminarlehrer noch immer daß D’J*i dem Lehrer der Jetztzeit entbehrlich seien?) Nach dem Zeugnisse des H. Cahn soll das Ergebniß der Prüfung, in Berücksichtigung der Verhältnisse des Seminars, dem es augenblicklich an einem technischen Director fehlt, ein befriedigendes gewesen sein. L. M. R. Neidenbirrg, 17. Juni. Preußische Blätter melden foigenoen Full: „Der Kaufmann Lewin Rosenberg aus Neidenburg ist von Geburt ein Pole. Er lebt zwar bereits 25 Jahre in Preußen und ist *) lieber das Resultat der Wahl ist bis jetzt noch nichts bekannt geworden: Sobald wir Näher.s darüber erfahren, werden wir nicht verfehlen, in diesem gesch. Blatte darüber zu reseriren.