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Der Israelit · 1868-07-01 · Heft 27 (1.7.1868) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 27 (1.7.1868)
Date
1868-07-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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524 hier naturalisirt, aber ohne Erlaubnis der ruffischen Behörden. Vor etwa acht Wochen reiste R., mit einem preußischen Auslandspaffe versehen, in Geschäften nach Przasnysz; von einem brodneidischen Glaubensgenossen wird er dort dem Naczelnik angezeigt, man verhaftet ihn, nimmt ihm feinen Paß ab, und nun sitzt er seit jener Zeit im Gefängniß zu Przasnysz mit dem gemeinsten Gesindel zusammen eingekerkert und sieht der Ueberführung nach Sibirien entgegen, denn diese Strafe steht auf Auswanderung ohne Eclaubniß. Bisher sind alle Versuche zu seiner Befreiung vergebens gewesen, selbst eine Reise des Neidenburger Landraths nach Przasnysz blieb erfolglos." Die jetzt so viel gepriesene Achtung des Auslandes vor dem „neuen" Deutschland scheint sich auf Rußland nicht zu erstrecken. Fälle, wie der eben berichtete, wieder ölen sich dort fast jede Woche, und von einer Genutthuung Seitens der ruffischen Behörden hat man noch nie etwas gehört. Beachtenswerth ist namentlich di? eclatante Ohnmacht des preußischen Landraths im Vergleiche mit der Machtvollkommenheit eines jenseitigen Grenzcommiffärs, dem, wie aus dem Borna'sche Falle erinnerlich, von den preußischen Behörden sogar die Vornahme von Haussuchungen auf preußischem Boden eingeräumt wurde. (Fr. I.) Oesterreichischer Kaiserstaal. Wien. Der Kaiser von Oesterrreich hat aus Anlaß des Aufhörens der Wirksamkeit der bisherigen Kommission zur Kontrole der Staatsschuld in Anerkennung des hervorragend verdienstlichen Wirkens in dieser Kommiffion dem lebenslänglichen Mitgliede des Herrenhauses, dem Freiherrn Anselm von Rothschild den Franz Joseph-Orden zu verleihen geruht. Wien. Dem Reichsrathdeputirten Vr. Landsberger, der zum Hofadvokaten in Wien ernannt worden ist, wurde das Ehrenbürgerrecht der Stadt Kolomny verliehen. Wien. Während die französische Regierung der Juoen-Verfolgung in Rumänien gegenüber sich ziemlich reservirt verhielt und nur schwer zu bestimmen war, sich den energischen Reklamationen Oesterreichs gegen diese Akte brutaler Gewalt anzuschließen, war die italienische Regierung, wie aus Florenz geschrieben wird, im Gegentheile eine der ersten, welche sich mit aller Entschiedenheit an die Seite Oesterreichs stellte und das Benehmen der rumänischen Behörden brandmarkte, sowie es auch der italienische General-Konsul in Bukarest war, welcher die Reklamationen seines österreichischen Kollegen auf das Entschiedenste unterstützte und viel dazu beitrug, diesem die Beweisführung gegen das Benehmen der rumänischen Regierung zu erleichtern. Der österreichische General-Konsul in Bukarest, Freiherr v. Eder, ermangelte nicht, seiner Regierung gegenüber die loyale Unterstützung hervorzuheben, welche ihm von Seiten Italiens zu Theil wurde und das österreichische Kabinet beeilte sich, durch seinen Vertreter in Florenz, Freiherrn v. Kübeck, der italienischen Regierung ihren Dank für die loyale und freundschaftliche Haltung in der erwähnten Angelegenheit auszudrücken und das Benehmen ihrer Funktionäre in Bukarest und Jassy auf das Dankbarste anzuerkennen. (Beide erhielten österreichische Orden.) (Frmdbl.) 28ien. Bei den dieser Tage dahier begonnenen Debatten über den Entwurf einer Rigorosen-Ordnung im medicinischen Doctoren - Collegium, der aus dem Schooße des Geschäftrathes hervorgegangen, tadelte vr. Ed. Levy, daß in dem Entwürfe dem Princip der confessionellen Gleichberechtigung keine Rechnung getragen wurde. Hoffentlich wird der betreffende Artikel im Laufe der Debatten abgeändert werden. Wien, 9. Juni. Abgeordneter Vr. Figuly erstattet heute den Bericht des konfessionellen Ausschusses über die Petition der Repräsentanz der Israeliten Böhmens wegen Aufhebung der bisher gesetzlich vorgeschriebenenDidirung der von Israeliten geführten Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken durch die katholischen Seelsorger. Der vom Ausschüsse beantragte Gesetzentwurf, welcher der erwähnten Petition willfahrt, wird ohne Debatte genehmigt. Wien, 16. Juni. Die von uns fragmentarisch veröffentlichte Note des rumänischen Ministers Golesco repräsentirt nur eine frühere Phase des Schriftenwechsels in dieser Angelegenheit. Sie ist, nach Versicherungen der „Wr. Abendp.", seit der Zeit durch eine zweite Note ersetzt worden, die eine spezielle Genugthuung für den österreichischen Generalkonsul enthält und von der österreichischen Regierung im Einverständniß mit den übrigen Mächten als genügend anerkannt worden ist. Brünn. In mehreren kleinen und größer» Gemeinden Oesterreichs wurde dem muthigen Vorkämpfer für das Menschenrecht, Herrn von Mühlfeld, durch Gründung einer „Mühlfeld-Stiftung" zu humanitären Zwecken ein bleibendes Denkmal gesetzt. — Wie wir hören geht auch der Brünner Gemeindevorstand mit dem Gedanken um, eine ähnliche Stiftung ins Leben zu rufen. (Abdl.) Brody. Wir haben vor Kurzem mitgetheilt, daß der hiesige Rabbiner wegen vorgerückten Alters sein Amt niedergelegt habe. einer Zuschrift deS Vorstandes der hiesigen Gemeinde theilt dieser dem Rabbiner mit, daß nach gefaßtem Beschluß er vor wie nach seinen vollen Gehalt als Pension erhalten wird.

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