Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 27 (1.7.1868)
- Date
- 1868-07-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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IX. Jahrgang. Beilage z« Nr. 27 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Würzburg, 14. Juni. Nach zweitägiger Verhandlung wurde der 21jähr'ge Schmiedegeselle Johann Fuß von Aura, B. A. Hammelburg, wegen zweier Verbrechen des Mordes im Zusammenflüsse mit dem Verbrechen des Raubes vom Schwurgerichte zum Tode verurtheilt. Er hatte am 23. Februar, wie wir damals berichtet haben, den israelitischen 76 Jahre alten Kleiderhändler Simon Feldheim zu Dettelbach durch 66 Messerstiche, die 72 Jahre alte Ehefrau desselben durch 19 Messerstiche, im wahren Sinn des Wortes hingeschlachtet und eine silberne Cylinderuhr mit goldenem Kettchen, dann ein Portemonnaie mit 30 fl. Geld geraubt. Als Motiv gab er an, er habe eine Uhr und Geld zur Konskription haben wollen. Berlin, den 16. Juni. (Reichstag des Norddeutschen Bundes). Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist die Schlußberathung über den Antrag des Abg. M. Wiggers (Berlin): der Reichstag wolle beschließen „Aus Veranlassung der in der 8 Sitzung des Reichstages vom 16. d. M. ertheilten Antwort des BundescommissarS auf die Interpellation es Abg. M. Wiggers (Berlin), Nr. 35, den Bundeskanzler aufzufordern, den in der 27. Sitzung des Reichstages am 23. Oct. 186? mit großer Majorität gefaßten Beschluß: daß in dieser Session des Reichstages ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, durch welchen alle noch bestehenden, aus den Verschiedenheiten des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben werden, in Ausführung zu bringen. Berichterstatter Abg. vr. Endemann: Die Angelegenheiten der Juden haben uns schon so oft beschäftigt, daß sie endlich von der Tagesordnung verschwinden müssen. Erst im (vorigen Jahre, haben wir über Petitionen der Judenschaften zu Schwerin und Strelitz um Gleichstellung mit den Christen berathen. Damals wurde beschlossen: „Die Petitionen dem Bundeskanzler mit der Aufforderung zu überweisen, in nächster Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen alle noch bestehenden, aus den Verschiedenheiten des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Reckte aufgehoben werden." Die in Folge hiervon in Mecklenburg erlassenen Gesetze genügen dem Bedürfnisse nicht. Auf die in diesem Jahre von den Judenschaften deßwegm an den Bundesrath gerichteten Beschwerden hat dieser — wenige Tage nach der Interpellation des Abg. Wiggers — die Petenten bedeutet, daß von dem Bundesrathe ihre Wünsche nicht weiter erfüllt werden könnten. Aus diesem Grunde haben sich die Judenschasten wiederum an den Reichstag gewandt und den von dem Abg. Wiggers eingebrachten Antrag vorgelegt. Hierzu kommt eine Petition aus dem Herzogthume Anhalt, in der hervorgehoben ist, daß die Judenschaften sich bedrückt fühlen durch die bestehenden Eidesnormen und Eidessolennitäten, ferner dadurch, daß ihre von Regierungswegen bestätigten Gemeindevorsteher nicht als öffentliche Beamte angesehen werden und bei Beleidigungen keinen officiellen Staatsschutz genießen; ferner, daß den Ehefrauen der Juden die Dvtal- Privilegien, welche den Christinnen zustehen, bestritten werden, so wie, daß den jüdischm Zeugen die Glaubwürdigkeit versagt wird. Es steht in dieser Beziehung in den einzelnen Staaten bunt genug aus. Daher mußte ich den Antrag erweitern, nämlich ein Gesetz einzubringen, welches eine gänzliche Gleichstellung herbeiführt. Ich will nicht hervorheben, daß die privatrechtlichen Interessen der Juden in Bezug auf materielles Recht und Proceß Gleichstellung erfordern; es ist das selbstverständlich. Es handelt sich nicht nur um Eidesleistungen der Juden in Civil - oder Strafproceffen, sondern z. B. um den Eid der Aerzte und die herabwürdigende Form des Fahneneides. Ist es gerecht, daß den Juden, die alle Siege miterkämpft und in keiner Weise weniger geleistet haben, wie christliche Soldaten, durch diese Scheidung eine niedereStellung vindicirt wird? Ich glaube also, daß die Gesetzgebung mit Fug und Recht auch nach dieser Richtung die Eidesleistung der Juden unt der der Christen auf dem Niveau der Gleichstellung der religiösen Bekenntnisse halten soll. Was die Eheschließung zwischen Juden und Christen betrifft, so ist dieselbe in einer Reihe dentscher Bundesländer vollständig unbeschränkt. Ist das aber wohl ein glückliches Verhältnis, wenn im Gebiete des Norddeutschen Bundes, um mich so auszudrücken, nur einige Gretna- Green bestehen, Länder, in die sich diejenigen zu begeben haben, die eine solche Ehe schließen wollen, weil sie anderswo Hindernisse finden? Daran knüpfen sich die ferneren wichtigen Fragen über die Aufhebung der Beschränkungen der ehelichen Rechte. In Hinsicht aus die Kindererziehung und das Güterverhältniß liegen eben so große Verschiedenheiten theilweise noch vor, die offenbar hinweggeräumt werden müssen. Ich komme zur Gleichstellung hinsichtlich der öffentlichen Rechte. Daß die Juden an Patronatsrechten und kirchlichen