Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 26 (24.6.1868)
- Date
- 1868-06-24
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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502 nicht möglich sei, ein solcher überhaupt nicht stattfindcn dürfe und die Israeliten sich auf die einfache HauSandacht zu beschränken haben Allerdings wurde dem Vorsteher dabei bemerkt, daß man geneigt fei, wenn die Israeliten des Fi ialS die Kosten zur Einrichtung eines öffentlichen Gottesdienstes in ihrer Synagoge und besonders den Gehalt für einen geprüften Vorfängeramtsvorfteher aufmbringen v'rmöchten und sie einen solchen fänden, die Gestattung eines FilialgotteSdiensteS für sie höheren OrtS zu beantragen. Die braven Leute hätten aber ohne dieses Verbot und ohne diese beschränkende Erlaubniß einen von ihren dto u entgeltlich vorbeten lassen; so aber dürfen sie kein r:o machen, weil dem kleinen v.np nicht blos die Ausbringung des Gebalts rc. rc drückend wäre, sondern weil sie keinen Candidaten finden, der um den bloßen Salär ohne Accidentien die Stelle annimmt, während ihm bessere Dienste mit gutem Einkommen off n stehen, nnd die Behörde selbst weder zum Gehalt noch zur Besetzung 'twas beitrag'N will. So wird in Württemberg in der jüdischen Region regiert. Gottlob, daß jetzt eine erleichternde Revision des Gesetzes von 1828 in Aussicht steht, welche die Autonomie der Gemeinden auch darin zur Geltung kommen lasten wird, daß sie anerkennt: Dipon bx rnn onw * "pna’m wa*j »o» n« Taw "wk D'Jna natoa Die Pfaffenherrschaft und Hierarchie muß wohl ein Ende nehmen! Diese Gemeinde selbst resp. ihre Vorsteher so^en entscheiden: ♦muni?D,:n nn« Aus dem norddeutschen Bunde, im Sivan. (Privatmitth.) Vor längerer Zeit faßten mehrere Mitglieder der Hamburger israelitischen Gemeinde den Plan, einen Verein zu gründen zum Zwecke der Unterstützung solcher junger Leute, welche das für den einjährigen freiwilligen Dienst erforderliche Examen machen können, denen es aber an Mitteln fehlt, um sich selbst equipiren und während des Dienstjahres erhalten zu können. Die Gründer des Vereins machten den Versuch, ihn zu einem allgemeinen Hamburger Vereine zu machen, drangen aber damit nicht durch. In den uns vorliegenden Statuten ist als Zweck des Vereins bezeichnet, unbemittelte, zum einjährigen freiwilligen Dienst befähigte Israeliten aus den Hamburger Gemeinden durch Gewährung der Mittel zur Equipirung und zum etwa nöthigen Unterhalte wäbreno des Dienstjahres zu unterstützen. Die Unterstützungen werden in Form von Darlehen ertheilt, und erwartet der Verein von den Unterstützten, sobald sie dazu im Stande sind, die Rückzahlung. Eine Generalversammlung der contribuirenden Mitglieder fand am 4. Juni d. I. Statt. Bis jetzt zählt der Verein 413 Mitglieder, von denen jeder mindestens einen Beitrag von 3 Mark Courant und 4 Schillingen zahlt. Wir theilen dies so ausführlich mit, um dadurch vielleicht den Anstoß zur allgemeinen Nachahmung zu geben. Es läßt sich wohl nicht läugnen. daß im norddeutschen Bunde viele Jünglinge unseres Glaubens und besonders .solche sind, die sich dem Studium widmeten, die durch den 3 jährigen Militärdienst in ihrer Carriere vollständig gehemmt werden, während sie durch den einjährigen Dienst, zu dem sie befähigt, aber nicht die Mittel haben, nur eine kurze Unterbrechung in ihren Studien erlitten, deren Lücken durch einigermaßen nur anhaltenden Fleiß bald wieder ausgefüllt sein könnten. Wir meinen nun, durch ähnliche Vereine wie der in Hamburg könnte man viele junge Leute ihrem einmal bestimmten Berufe und dem Thorastudium erhalten und wirklich wohlthätig wirken. Es sollte uns freuen, wenn unsere Anregung von einflußreichen Lesern einer Beachtung gewürdigt würde. — Die jüdische Gemeinde zu Rakel hatte bekanntlich bei dem Hause der Abgeordneten petitionirt, daß die Inspection über die jüdische Schule dem evang. Geistlichen entzoqen und dem Rabbiner übertragen werde. Das Haus überwies diese Petilion der Regierung zur Berücksichtigung, seitens des Cultusmimsters ging aber ein abschläglicher Bescheid an die jüdische Gemeinde ab. Dieselbe hat nun die Absicht, sich in einer neuen Petition an das Abgeordnetenhaus zu wenden, ob mit besserem Erfolg, ist zweifelhaft. Auch über die Aufhebung des Eides rnore judaico ward schon viel petitionirt und deliberirt und erst neulich in der 20. Sitzung des Nordd. Reichstages vom 10. Juni ward von der PetitionScommission. eine solche Petition wegen Abschaffung der Förmlichkeiten bei Iudeneiden dem Bundeskanzler zu überweisen beantragt. Dabei sprach Abg. v. Bermuth für die Abschaffung des Iudeneides überhaupt durch ein besonderes Gesetz, welches er eventuell beantragen würde. Der Commissionsantrag ward jedoch angenommen und somit sind blos die Förmlichkeiten bei Judeneide in Frage gestellt, der confeffionelle Eid aber an sich hat noch lange Muße, sich den Kopf über den Nutzen seines Fortbestandes zu zerbrechen. — Aus Jnovracflav wird Folgendes berichtet: Am 24. v. M. Nachts kurz vor 12 Uhr brach hier infolge der Explosion eines großen mit Spiritus gefüllten Fasses im Hause des Kaufmannes Rosenberg Feuer aus, das sehr rasch um sich griff und das ganze Haus in Flammen setzte. Das Haus, in welchem sich große Waarenvorräthe befanden, ist vollständig ausgebrannt, die Waare größtentheils vernichtet. Freilich ist dabei Vieles von Leuten, welche angeblich retten wollten, veruntreut worden, so daß eine große Untersuchung bevorfteht. Leider sind wohl mit infolge verhättnißmäßig unvollkommener Rettungs- und Lösch- Anstalten der hiesigen Stadt mehrere Menschenleben zu beklagen. Frau Nosenberg, die erst einige Stunden vor Ausbruch des Feuerö aus Berlin zurückgekchrt war, wurde verbrannt vorgefunden. Sie war in das