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Der Israelit · 1868-06-10 · Heft 24 (10.6.1868) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 24 (10.6.1868)
Date
1868-06-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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452 Dagegen erlauben wir uns, einen andern Vorschlag zu machen: Vielleicht finden sich drei jüdische Familien, die diese drei Kinder — jede eins — zu sich zu nehmen, sich entschließen; vielleicht findet sich ein jüdischer Handwerker, welcher den 17jährigen Rosenberg in die Lehre nimmt und ihn wahrend der Lehrzeit mit dem versorgt, was er braucht; vielleicht entschließen sich wohlthätige, kinderlose Familien, den neunjährigen Knaben und das siebenjährige Mädchen bei sich aufzunehmen, nicnyn .irra -pra nmrv in o*.rp Dnson ni ,nj? npis □ München, 29. Mai. Auf allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs fand wie Allenthalben in Bayern auch in hiesiger Synagoge, am Gedenktage der bayr. Verfassungsverleihung, am vorigen Dienstag den 26. d. M. (ü"' aiy) beim Abendgottesdienste eine Feier zu Ehren des 50jährigen Bestehens derselben, statt. Nach dem hiezu komponirten Einlektungsgesange Pf. 100 (?imr>d moto) schilderte Hr. Rabbiner Aub in bekannter, trefflicher Weise den Werth der bayr. Verfassung für uns Israeliten in Bayern, hob aber auch die wegen des hl. Wochenfestes hiezu sehr paffende Wahrheit hervor, daß das Fest, das wir soeben gefeiert, das Jubelfest unserer schon vor drei Jahrtausenden vom Heiligen, gelobt sei Er, uns durch Moscheh verliehenen Verfassung sei, deren Tendenz, Gleichheit Aller vor dem Gesetze (üewd jn&tn m»o -22 üjb nvr in«) und Freiheit der Person proklamirt, noch heute unerreicht dastehe! Wenn aber auch unsere bayr. Verfassung noch große Mängel aufzuweisen habe, — ich erinnere nur an das „absolute Veto" das erst mit dem 31. August d. I. aufhören wird, ferner an die Nichtaufhebung des bekannten Edikt's von 1813 — so fordere er doch im Hinblicke auf die den Israeliten gewordene nunmehr rechtliche Stellung zur Dankbarkeit gegen Gott auf, sowie gegen den Geber, den höchstseligen König Max Joseph I., und gegen den treuen Beobachter der Verfassung, Ludwig II., unter dessen väterlichen Regierung wir sicherlich auch unsere noch ausstehenden Rechte, besonders in dem Schulgesetze, Civilprocesse rc. welche gegenwärtig dem Landtage vorliegen, erlangen werden. □ München, im Mai. (Statistisches). Die Civilbevölkerung Münchens stellt sich nach der letzten Zählung definitiv auf 145,282 Seelen. Mit dem Militär und den Civildienstboten bei demselben beträgt die Bevölkerung der bayrischen Hauptstadt über 150,000. Der Religion nach scheiden die EinWobnersW in 130,622 Katholiken, 12,357 ProtestanW^Wll^H formite, 65 Griechen, 5 MemoniÄln MWlWsMM 16 Jrvingianer, 10 Deutsch - Christen) 2068 Israeliten ‘4; ~ sessionen. — Im vorigen Ai' 5236 Trauungen stattgesunden. Rach der Consession gehören hievon 214 dem mosaischen GlaubenSbekenntniß an. —‘ Würzburg, den 28. Mai. Vorgestern Abends 7 Uhr wurde in der hiesigen Synagoge, welche festlich beleuchtet und decorirt war, wegen des 50jährigen Bestehens der bäuerischen Staatsverfassung, unter zahlreicher Betheiligung aus allen Ständen, feierlicher Gottesdienst abgehalten. Nachdem von der Gemeinde ein Psalm abgesungen war, bestieg Hr. Distr.-Rabbiner S. B. Bamberger die Kanzel und leitete mit einem Gebete die Festpredigt ein. In der Hrn. Rabbiner Bamberger eigenen, eben so warmen und ausdrucksvollen als scharfsinnigen und geistreichen Sprache, verbreitete sich derselbe über das Wesen und die Beschaffenheit, welche der Feier zu Grunde liegen. Von dem majestätischen Schöpfungsworte ausgehend, „Es werde Licht," verfolgte nun der Redner die Entwicklungsgeschichte des Menschenthums bis herauf in die neuesten Generationen, betonte die gewaltigen Spuren, welche uns die Geschichte zurückgelassen, um zu erkennen, welche Kämpfe es gekostet, um auf die Stufe der heutigen Civilisation zu gelangen. Fürsten wie Völker mußten zum Ausbau des großes Werkes redlich das Ihrige dazu beitragen. Sache der Fürsten war es, Recht und Schutz zu geben, Gewalttätigkeit und Willkür zu verbannen, Sache der Völker war es, mit aufrichtiger Liebe und Treue ihren Fürsten zugethan zu sein; nur durch ein solches Verhältniß konnte es möglich sein, daß am 26. Mai 1818 der hochselige König Max Joseph I. sein Bayernvolk mit einer constitutionellen Verfassung beglücken konnte: mit wahrer Begeisterung hob der Redner aus den Grundzügen der Verfassung die glorreiche Bestimmung der vollkommenen Religionö- und Gewissensfreiheit hervor, welche Vater Max seinem Volke hiermit für alle Zeiten zum Heil und Segen gab. Nach dem Schluffe der Predigt wurde wieder ein Psalm abgesungen, womit an diesem denkwürdigen Tage ein solenner Schluß der kirchlichen Feierlichkeiten in hiesiger Stadt gemacht war. □ Berlin Das Gesetz über die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung, welches am 1. Juli d. I. für den Norddeutschen Bund in Kraft tritt, lautet: §. 1. Bundesangehörige bedürfen zur Eingehung einer Ehe oder zu der damit verbundenen Gründung eines eigenen Haushaltes weder dps^ Besitzes, noch des Erwerbes einer Gemelnde-Anigkeit (Gemeindemitgliedschast) oder des Einwoh- 4roch de--Genehmigung der Gemeinde (Guts- Armenverbandes , noch einer Insbesondere darf die Bebeschränkt werden wegen Hr^EWoßjährigkeit über- ~ iskS eiüeb Wohnung, eG

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