Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 22 (26.5.1868)
- Date
- 1868-05-26
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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418 näher von der eingesetzten gemischten Comisston zu bestimmen ist. Sie weiß selbst noch nicht, wie viel Accise sie künftig der Commune zu zahlen hat, wie denn überhaupt die ganzen Gewwbeverhältnisse noch ein Chaos bilden, und die betreffenden Gesetzesparagraphen der erklärenden Deutung noch sehr bedürfen. — Zn der Hamburger iSrael. Gemeinde sind nach jahrelangen Kämpfen endlich die definitiven Vorsteher gewählt und hat bei dieser Wahl das dortige orthodoxe Element wieder einen glänzenden Sieg gefeiert. Zu Vorstandsmitgliedern sind gewählt: Die Herren Jacob Cohn (von der Firma Lazarus Samson Cohn) L. B. Oppenheimer, Siegmund Marburg (von der Firma M. M. Marburg), Moses Levy und Bernhard Michel. Einmal bei Hamburg, verfehlen wir nicht, unsere Leser vor zwei Hochstaplern zu warnen, die vor Kurzem dortselbst ihr Unwesen getrieben und dabei entlarvt wurden. Seit längerer Zeit bettelte ein Ehepaar aus Warschau in den Häusern reicher Hamburger Kaufleute für die Erbauung einer Synagoge in Polen und erhielten auch viele Gaben, da sie durch einen Schein, auf dem die Namen bedeutender Rabbinen standen, sich legitimirten. Mit diesem Schein kamen sie auch zu einem wohlbekannten Banquier, der jedoch Verdacht schöpfte. Er nahm das Legitimationspapier zu sich und bestellte das Ehepaar auf den nächsten Tag wieder, lieferte aber hierauf den Schein der Polizei ein, welche bald herauöbrachte, daß das Document gefälscht war. Die Polen scheinen Lunte gerochen zu haben, denn sie fanden sich wohlweislich im Banquierhause nicht wieder ein und sollen sich nach Hannover begeben haben. Wir hielten es für unsere Pflicht, unsere Leser, die in neuerer Zeit so vielseitig zu Gaben sür die Hungerleidenden in Polen und Ostpreußen in Anspruch genommen werden, auf diese Hochstapelei aufmerksam zu machen. — Dem Herrn Gerichtsrath Steffen in Ludwigslust (Mecklenburg Schwerin), der als mehrjähriger Patron der dortigen israelitischen Gemeinde stets eine rege Theilnahme für die Angelegenheiten der Gemeinde an den Tag gelegt und das Wohl derselben allseitig zu fördern bemüht ist, wurde dieser Tage als dankbare Anerkennung seiner Verdienste, durch eine Deputation des Gemeindevorstandes und zwar durch die Herren I. Borchard, S. Josepby und Th. Josephy, ein werthvoller, kunstreich gearbeiteter Pokal überreicht. Der Herr Patron, der dieses Ehrenamt stets in uneigennützigster Weise verwaltete, war überrascht und nahm ihn als angenehme Erinirerung unter dankenden Worten an. — rvao w'X Aus In Nr. 19 dieser geschätzten Blätter hat Herr Rosenwald einen Artikel gegeben, der in Folge der wahrheitstreuen Darstellungen, die er enthält, vielseitiges Interesse erregt hat. Es hat übrigens Herr R. seine Schilderung vielleicht noch eher zu rosenfarben, als zu düster dargestellt; denn es ist leider Thatsache, daß von alle« Provinzen unseres großen Vaterlandes, die unsere — vom Standpunkte deorthodoxen Jadenchmneaubetrachtet — wohl noch am meisten zu wünschen übrig läßt. Skizziren wir hiermit Einiges: In manchen Gemeinden — nennen wollen wir keine, denn exempla sunt odiosa — ist kein Mikwah. In vielen Orten Reformgottesdienst, dreijähriger Cyclus beim Thoravorlesen und Orgel. Ueberall begegnet man Individuen, die nicht zwischen;on nnx und otio in3 zu unterscheiden wissen, auch im nüchternen Zustande nicht — aus purer Ignoranz und Unkenntniß des Hebräischen. Gott möge es bessern! Ploni. SÖMte In der Beilage des „Israelit" Nr. 18 findet sich der Herr Lehrer M. Rosenwald zu Oestrich berufen, über eine Special-Conferenz der Lehrer des Kreiies Lübbecke und Regierungsbezirks Minden, bei welcher er gar nicht anwesend war, sein Urtheil abzugeben. Hätte derselbe das Protokoll der letzten Sitzung dieser Conferenz, welche nos bv :n odx in Bünde ab geh allen wurde, eingeseben, so würde er bemerkt haben, daß die T -eilnehmer durchaus nicht an eine Reformation gedacht haben, indem diese recht wohl wissen, daß Solches ihres Amtes nicht ist. Der allgemeine Zweck solcher Conferenzen hatte auch hier die Lehrer zusammengeführt. Wir lassen hier die Hauptpunkte der Besprechung folgen. Es wurde besprochen: 1. Umsanz des hebräischen Unterrichts in der jüdischen Elementarschule; insbesondere: Soll in der jüd. Elementarschule ein gründlicher hebräischgrammatischer Unterricht ertheilt werden? 2. Gehört jüdisch-deutsch Lesen und jüdisch-deutsch Schreiben in die jüdische Elementarschule? Im Beziehungsfalle: Soll die allgemeine jüdische Lehrer-Conserenz ersucht werden, in dieser Beziehung die Ergänzung des Hechtschen Lesebuchs zu veranlassen? Ist die Hecht'sche hebräische Fibel den Anforderungen der Schule entsprechend? 4. Ueber die neuere Methode des Schönschreibeunterrichtö. 5. Bibelexegese und allgemeine Besprechungen. Man urtheile also, ob hier im Mindesten etwas Reformatorisches zu Grunde liegt. Jos eh Gossel, Lehrer zu Melle und Buer. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien. Wir geben im Nachstehenden das Gesetz vom 3 Mai 1868 zur Regelung des Verfahrens bei der Eidesablegung vor Gericht; giltig für die im Neichöratbe vertretenen Königreiche und Länder in Oesterreich. Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich zu verordnen wie folgt: §. 1. Die Formel der vor Gericht abzulegenden