Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 22 (26.5.1868)
- Date
- 1868-05-26
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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IX. Jahrgang. Beilage zu Nr. 22 des Israelit. Zeitungsnnchricbtcn und Correspondeuzen. Deutschland. Mainz, den 20. Mai. Wir haben heute an daS Comire in Tilsit 2t0 Thaler, an das Comitv in Gumbinnen 100 Thaler, und an den Rathsherrn Herrn A. Alexander in Bialla zur LebenSrettung einer verschämten Familie in Kolno in Rußland 20 Thaler gesandt. Die Summe der von uns für die Norhlcidenden in Rußland, Polen und Ostpreußen übersandten Gelder beträgt nunmehr 6,711 Thaler oder 11,744 Gulden 15 kr. Aus Bayern. Zn Nr. 20 der Z. d. Judenth. wird aus der Schweiz berichtet, daß durch den Fleischgenuß von einem erst 5 Tage alten Kalbe mehrere Personen erkrankten und eine derselben starb. Nachdem deö Gutachtens eines Professors Erwähnung geschehen, „daß überhaupt das Fleisch junger Thiere leicht Durchfall und Erbrechen erzeuge, und daher auch Fleisch nicht eher verkauft werden dürfe, bis eS wenigstens 14 Tage alt sei," wird mit flüchtigen Worten auf das jüdische Religionsgesetz hingewiesen, daß kein Thier geschlachtet werden darf, daS nicht 8 volle Tage alt ist, (muß heißen: 7 volle Tage) und zum Schluffe die Frage aufgeworfen: Wäre es nicht Pflicht der Rabbiner, darauf zu achten, daß rwsj hjdd out'D Fleisch von Thieren, die nicht wenigstens 14 Tage alt sind, nicht verkauft werde? — ES ist höchst drollig, daß die Z. d. I. die Welt auch einmal mit einer frccin beglücken will, und noch dazu mit einer «"on cjjö 8^, da selbst das registrirte Factum keinen Beleg Hiezu bietet. Nach unserm Dafürhalten wäre es weit nützlicher gewesen, wenn man die Betrat tung daran geknüpft häite, wie heilsam alle unsere erhabenen ReligionSlehren sind, und den Lesern an's Herz g'legt hätte, sich nicht leichtfertig über dieselben hinwegzusetzen, wenn auch unsere kurzsichtige Vernunft das Heil, das darin liegt, nicht immer einzusehen vermag; daß nicht erst Ereignisse, wie die Trichinenkrankheit oder das oben Erzählte eintreffen müssen, um die h. Gesetze, wie das Verbot des Rastrens, das iivpv t-wn} u. dgl. zu Ehren zu bringen. .r.Kno’nD Berlin« Dem „N. E. Anz." meldet man: „AuS dem benachbarten russisch-polnischen Grenzstädtchen Schalt bei Cuwalken wird uns eine haarsträubende Geschichte als eclatanter Beweis dafür mitgetheilt, wie die Befehle des Kaisers Alexander II. von seinen untersten Beamten auSgeführt werden. Die genannte, fast von lauter armen Hebräern bewohnte Ortschaft gekört dem in jener Gegend angeseffenen reichen Gutsbesitzer Baron v. Keudell, mit jdem dieselbe Zahre lang schon wegen gewisser Anforderungen an ihn in Betreff der ihr zustehenden Benutzung von Wiesen und Weideplätzen processirt, ohne daß sie bisher ihr gutes Recht gegen ihn gellend wachen konnte. Jetzt nach Emanirung eines derartige Streitigkeiten regulirenden kaiserlichen Dekrets erneuert die Stadt, mit dem publicirten Gesetz in der Hand ihre verbrieften Ansprüche an dm deutschen Baron und der aus Neustadt-Cchirwindt zur Schlichtung der Sache herübergekommene russische Commiffär vollzieht willkürlich folgende barbarische Sentenz. Dm angesehenstm Kaufmann jenes Städtchens, welcher als muthiger Vertheidiger seiner Leidensgefährten ausgetreten war, schleppt er dafür mit sich nach N. fort, splrrt ihn da in einen flnstern Keller ein und läßt ihn zur Abwechselung die Sämutzgaffen von Neustadt kehren; außerdem will er Kraft seines Amtes zu Gunsten des Besitzers dem angeblich rebellischen Orte die auf mehrere Jahre zahlbare Geldstrafe von 70.000 Cilberrubeln aufiegm. Die armen, der russischen Sprache übrigmS nicht mächtigen Einwohner desselben, denen man auch ihrm Dolmetscher gewaltsam mtzog, wünschen nichts sehnlicher, als daß dies ganz abnorme Verfahren durch die Presse veröffmtlicht werde und so zu den Ohrm der obersten kai erlichen Behörden gelangm möchte, welche alsdann ohne Zweifel — meinen sie — eine gründliche Remedur eintretm lasten würden. Der Commiffär selbst bezeichnet seine absonderliche GerechtigkeitSpflege als einen Act geheimer Justiz, über den Jedermann Stillschweigen beobachten mußte." Aus dem Moddenlscben Dunk-', imJjar, (Privalmitth.) In dem von uns in unserem vorigen Referate erwähnten Conflikt zwischen der israelitischen Gemeinde Altonas und den ihr angehörenden jüdischen Schlachtern ist bis jetzt noch keine Entscheidung erfolgt. Die Aelterleute Akida Samuel und Aron waren in Kiel beim Oberpräsidenten Sr. Excellenz Scheel-Plessm, der sehr aufmerksam ihre Vorstellungen mit anhörte, die ihm überreichten Dokumente las, und sein Erstaunen darüber aussprach, daß soviel Vieh das Jahr über von den jüdischen Schlachtern consumirt würde. Zur Sache selbst bemerkte er, sie ließe sich so ohne Weiteres nicht entscheiden, da erst die einschlägigen Verhältnisse sorgsam geprüft werden müßten und daß der königliche Commiffär, der die neue Gewerbe- Ordnung ins Leben zu rufen habe, auch diesem Conflikte seine Lösung angedeihen laste werde. Mittlerweile wtll die Gemeinde auf drei Monate mit einer Aversionalsumme vorlieb nehmen, deren Größe noch