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Der Israelit · 1868-05-26 · Heft 22 (26.5.1868) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 22 (26.5.1868)
Date
1868-05-26
Page
– (sequence 6)
Language
German
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4*4 den. Jüngst fand in diesen Sckulev unter großer Feierlichkeit die Preisvertheikung statt, bei welcher Gelegenheit der Rabbiner der portugiesischen Gemeinde, pp. Artom, eine schöne Anrede hielt. Lorrdvrr. Jüngst wurde in London der Grimdstein zu einem neuen bürgerlichen Hospitale gelegt. In der Comission, welche die Feierlichkeit zu leiten hatte, waren auch unsere Glaubensgenossen, die Herren Benjamin Phillips, SalomenS und Ernst Hart. Lvndorr. Bei einem Balle, der zu Gunsten her Londoner jüdischen Schulen veranstaltet wurde, ging die Summe von 210 L. (3000 fl.) ein. Rußland. Petersburg. Seitdem die Gesellschaft „zur Verbreitung der Wissenschaft unter Juden" die Erlaubniß erhalten hat, Zweigvcreine zu gründen, wurden 15 solcher Vereine ins Leben gerufen. (Hamagid.) Donaufürstenthümer. Bukarest, .13. Mai. Folgende Eabinetsänderungeu haben stattgefunden und stehen noch weitere in Aussicht: General Nicolas Goleöco wurde zum Conseilspräsidenten und Minister des Aeußcrn ernannt; für das Portefeuille des Innern ist der bisherige Justizminister Arion und für jenes der Justiz Docan designirt. Der bisherige Minister des Innern John Bratiano übernimmt das Finanzministerium. Der Kriegsminister Hadrian und der Minister für öffentliche Arbeiten, Tonici, werden wahrscheinlich verbleiben. Bükareft, 16. Mai. Im Senate wurde die Regierung von JoneSco heftig angegriffen, und beantragte derselbe die Vorlage der diplomatischen Correspondenz in Betreff der Judensrage. Dieser Antrag wurde mit großer Majorität angenommen. Bukarest, 19. Mai. In Folge des Bekanntwerdens der aus Anlaß der Judenverfolgungen vom österreichischen General - Consul an den Minister Golesco gerichteten Note verlangte der Senat die Vorlage der ganzen diplomatischen Correspondenz mit dem Auslande und bereitet ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung vor, weil die Würde des Landes verletzt und die guten Beziehungen zum Auslande gestört seien. Aus Bukarest treffen fort und fort Nachrichten. ein , welche unser Interesse durch ihre Sonderbarkeit in Anspruch nehmen. So sind dieser Tage, wie dem „Wanderer" vom 8. d. geschrieben wird, einige volkstbümliche Beschlüsse gefaßt worden. Nachdem nämlich die Volksversammlung den vom Deputirten Holban gestellten Vorschlag, künftige Eisenbahnen durch direkte Mittel zu bauen, angenommen, ist unter andern nachstehender Punkt zu einer Resolution erhoben und deren. Verteidigung in der Kammer, dan. anwesenden» Deputirten anheimgestellt: . Die Zurücknahme aller Zugeständnisse und Versprechen, die in der jüdischen Angelegenheit gegen die Interessen des Lan-. des gegeben wurden, zu. verlangen, und den günstigen.Moment abzuwarten, um einen in dieser Angelegenheit ersprießlichen Beschluß zu fassen. Gal^ez, 5. Mai. Die „N. ft. Pr." theilt in deutscher Uebersetzung nacbfolgende Aktenstücke zur Geschichte der rumänischen Judenverfolgung mit. Dies corpus delicti besteht aus drei Primcrrre-Befehlen an Israeliten im hiesigen Districte folgenden Inhalts: 17. Mai 1667. Romania Primarie, Gemeinde Varledz. Nr. 369. Herr! In Folge Auftrages des Herrn Sub-Präfecten, Nr. 2d62, motivirt mit Befehl des Herrn Präfecteu, Nr. 3824, auf Grund der telegraphischen Ordre des Herrn Ministers, ist es den Juden untersagt, in Rural-Communen Güter zu pachten, Schank- und Wirthshäuser zu halten; so beehre ich mich, Ihnen bekannt zu geben, daß Sie sogleich nach Empfang dieses Auftrages diese Commune zu verlassen haben, da Ihnen der weitere Aufenthalt unter keinem Vorwände gestattet wird. Für den Primär: Vassili Caramanu. Herrn Joseph Nachbar sammt Familie. 1. September 1867. Romani« Prmarie der Rural- Commune Baleni. Herr! Sie werden aufgesordert, gleich heute mit Ihren sämmtlichen Habseligkeiten diese Commune zu verlassen, da Ihnen der Ausenthalt hier nicht gestattet werden kann; conform Circular-Befehl Nr. 8278, welcher die Vertagung der Israeliten aus der Commune anordnet. (L. S) Primär: G. Stojan m. p. Herrn Alter Kan. Romania Primarie der Commune Dioketz. Kundmachung. Laut Circular-Befehl des Herrn Sub - Präfecten, Nr. 3897, sammt einer Abschrift des Befehles des Herrn Finanzministers, Nr. 2269, wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß von jetzt ab es keinem Juden erlaubt fei, unter gar keinem Titel oder Vorwände in den Rural-Eommunen (Dörfern) zu wohnen, da selbe sonst sogleich verjagt werden müssen und unter Escorte in die nächsten Städtchen gebracht werden. Provisorisch ausgeschlossen von dieser Maßregel sind die jüdischen Gutspächter, die gerichtlich legalisirte Contracte besitzen, bis zum Ablaufe ihrer Contractszeit. Den hier als. Schank- und Wirthshausbesitzern wohnenden Juden wird hiermit zur Pflicht gemacht« „sogleich" (te Moment) mit Allem, was selbe besitzen, dkese Commune zu räumen und sich in die nächste Stadt zu begeben, widrigenfalls man Gewalt gegen sie gebrauche» wird »prin fort« majora). (L. S )> Der Primär: P. Mihailescu m. p. 1867, September 17., Nr. 548.

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